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Betriebliche Altersvorsorge: Vorteile für Arbeitnehmer

Zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb kann sich lohnen. Wer mit dem Arbeitgeber spart, kann sich für das Alter eine Zusatzrente aufbauen. So profitieren Arbeitnehmer von der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Das Wichtigste in Kürze

  • Zusatzrente vom Chef: Der Arbeitgeber finanziert und organisiert eine Betriebsrente, die die gesetzliche Rente ergänzt.
  • Vorteile: Die bAV bietet viele Vorteile wie mehr Geld im Alter oder Steuervorteile in der Ansparphase.
  • Nachteile: Die bAV hat auch Nachteile, die Arbeitnehmer kennen sollten, um gut informiert zu entscheiden.

Mit dem Chef für die Rente sparen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen. Hierbei zahlt entweder der Arbeitgeber allein oder zusammen mit dem Arbeitnehmer Beiträge in eine Betriebsrente ein. Die bAV ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und hilft dabei, den Lebensstandard im Ruhestand zu verbessern. Schon während des Berufslebens können Arbeitnehmer so zusätzliche finanzielle Sicherheit aufbauen und dabei von steuerlichen Vorteilen sowie möglichen Zuschüssen des Arbeitgebers profitieren.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge bietet eine Vielzahl an Vorteilen, die weit über die reine finanzielle Absicherung im Alter hinausgehen. Sie ist ein wichtiger Baustein einer umfassenden Altersvorsorgeplanung und hilft Arbeitnehmern, beruhigter in die Zukunft zu blicken. Die wichtigsten Vorteile sind:

Zusatzrente im Alter

Zusatzrente im Alter

Die bAV ergänzt die gesetzliche Rente und bietet ein zusätzliches Einkommen im Ruhestand. Je nach Wunsch des Arbeitnehmers kann die Betriebsrente als einmaliger Betrag oder als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden. Das bietet Flexibilität, um auf persönliche Lebenssituationen besser eingehen zu können.

Zusatzschutz für die Familie

Zusatzschutz für die Familie

Auch für Familienmitglieder ist die bAV ein sinnvoller Zusatzschutz. Verstirbt die versicherte Person, erhalten der Ehepartner oder gegebenenfalls die Kinder eine Rentenzahlung.

Arbeitgeber beteiligt sich

Arbeitgeber beteiligt sich

Unternehmen sind dazu verpflichtet, sich zu 15 Prozent am Bruttobeitrag zu beteiligen, wenn Entgelt in eine bAV umgewandelt wird und der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Unternehmen können aber auch mehr beisteuern oder die Beiträge komplett allein zahlen. Dieses Geldgeschenk ist für Arbeitnehmer besonders wertvoll, weil sie ohne eigene Investitionen eine Zusatzrente bekommen. Dazu sind Unternehmen aber nicht verpflichtet.

Steuerliche Vorteile und Sozialversicherungsersparnis in der Ansparphase

Steuerliche Vorteile und Sozialversicherungsersparnis in der Ansparphase

Die Beiträge zur bAV werden vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und Arbeitnehmer zahlen in der Ansparphase weniger Steuern sowie weniger Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dieser Vorteil reduziert sich in der Auszahlungsphase jedoch wieder.

Kein Aufwand

Kein Aufwand

Der Arbeitgeber kümmert sich komplett um die Organisation und Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. Die Beiträge zur bAV werden automatisch vom Gehalt abgezogen, was das Sparen erleichtert. Arbeitnehmer müssen also selbst nicht viel für die Zusatzrente tun.

Keine Gesundheitsprüfung

Keine Gesundheitsprüfung

Der Einstieg in eine bAV ist meistens ohne oder nur mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung möglich. Dadurch haben auch Menschen mit relevanten Vorerkrankungen die Chance auf eine Zusatzrente.

Unabhängig von staatlichen Reformen

Unabhängig von staatlichen Reformen

Die bAV ist eine zusätzliche Vorsorgeform, die nicht von staatlichen Rentenreformen oder Kürzungen betroffen ist. Das angesparte Kapital bleibt sicher und wird unabhängig von politischen Entscheidungen ausgezahlt.

Langfristige Renditechancen

Langfristige Renditechancen

Wer frühzeitig eine bAV abschließt, kann durch die langfristige Anlage der Beiträge in der Regel gute Renditechancen erzielen. Besonders bei fondsgebundenen Varianten der bAV können Arbeitnehmer von möglichen Wertsteigerungen am Kapitalmarkt profitieren.

Ansprüche trotz Arbeitgeberwechsel

Ansprüche trotz Arbeitgeberwechsel

Beiträge, die durch Entgeltumwandlung in die bAV eingezahlt werden, verfallen nicht bei einem Arbeitsplatzwechsel. Die daraus resultierenden Ansprüche bleiben sowohl bei einem Betriebswechsel als auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen bestehen. Zudem können bestehende Verträge gegebenenfalls zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen oder mit eigenen Beiträgen fortgeführt werden. Aber selbst wenn das nicht gewünscht ist, bleiben die Ansprüche bestehen. Bei Betriebsrenten, die vollständig vom Arbeitgeber finanziert werden, entsteht der Anspruch auf eine spätere Betriebsrente erst ab einem Alter von 21 Jahren und nach einer Mindestdauer von drei Jahren der Einzahlung.

Schutz vor Insolvenz

Schutz vor Insolvenz

Rentenansprüche aus der bAV sind in der Regel vor Pfändung geschützt. Das heißt, dass das angesparte Kapital im Fall einer Insolvenz des Unternehmens nicht an Gläubiger ausgezahlt wird und somit als Altersvorsorge erhalten bleibt.

Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Trotz der vielen Vorteile, die die bAV Arbeitnehmern bietet, gibt es auch einige Nachteil. Diese sollten Arbeitnehmer kennen, damit sie gut informiert eine Entscheidung treffen können:

  • Steuer- und Sozialversicherungspflicht in der Auszahlphase: Wird die bAV-Rente im Alter ausgezahlt, muss diese als Einnahme voll versteuert werden. Zudem fallen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an. Es gibt jedoch einen Freibetrag, auf den keine Sozialversicherung gezahlt werden muss. Liegt die Betriebsrente unter diesem Betrag, entfällt die Sozialversicherungspflicht. Ist die Betriebsrente höher, wird der Freibetrag verrechnet.
  • Rentenverlust: Während der Ansparphase reduzieren sich durch die Entgeltumwandlung die Beiträge zur Sozialversicherung, was auch die Ansprüche auf die gesetzliche Rente mindert. Die Ersparnis in der Ansparphase kann daher später zu einem geringeren Rentenanspruch führen.
  • Anrechnung auf Grundsicherung: Wer im Alter nur ein geringes Einkommen hat und Grundsicherung beantragen muss, dem wird die Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet. Allerdings gibt es Freibeträge, die anrechnungsfrei bleiben.
  • Wenig Flexibilität: Vor Beginn der Rentenphase ist ein Zugriff auf das Kapital der bAV nicht möglich. Außerdem gibt es keine Garantie, dass der bestehende Vertrag bei einem Arbeitsplatzwechsel fortgesetzt werden kann. In so einem Fall muss der Vertrag entweder stillgelegt oder privat weitergeführt werden.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge überwiegen die Vorteile in der Regel die Nachteile. Wie lohnend die bAV ist, hängt von der individuellen Situation des Arbeitnehmers sowie vom Angebot des Arbeitgebers ab. Grundsätzlich ist es jedoch ratsam, nicht allein auf die gesetzliche Rente zu setzen, sondern zusätzlich vorzusorgen. Die bAV ist eine Möglichkeit, die finanzielle Sicherheit im Alter zu erhöhen.

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