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Gesetz­liche Renten­ver­si­che­rung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Baustein im deutschen Sozialversicherungssystem. Seit ihrer Einführung sorgt sie dafür, dass Menschen im Alter, nach Krankheit oder einem Schicksalsschlag nicht ohne finanzielle Unterstützung dastehen. Seit wann es die Rentenversicherung gibt, welche Leistung sie bietet und wer versichert ist.

Was ist die gesetz­liche Renten­vor­sorge?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die größte Sozialversicherung in Deutschland und wurde bereits 1889 ins Leben gerufen. Die sogenannte „Invaliditäts- und Altersversicherung“ ist die Grundlage der heutigen Rentenversicherung und sollte damals vor allem Angestellte mit einem geringen Jahresgehalt absichern. Heute bietet die Rentenversicherung für alle Menschen einen Schutz und sorgt dafür, dass im Alter oder bei Berufsunfähigkeit jeder Mensch über eine Einkommensquelle verfügt – die Rente.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für große Teil der Bevölkerung eine Pflichtversicherung. Dazu gehören zum Beispiel alle Angestellten, Auszubildende, Studierende mit Nebenjob oder bestimmte Selbstständige wie Hebammen, Handwerker oder Journalisten. Aber auch Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um sich ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen im Alter oder bei Berufsunfähigkeit zu sichern.

Die bekanntesten Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie sind Anlaufstelle für Anträge und Auskünfte zu den verschiedenen Leistungen der Rentenversicherung. Zudem stehen sie zur Beratung, Erklärung und Berechnung individueller Renten, Hinzuverdienstgrenzen sowie Warte- und Anrechnungszeiten zur Verfügung.

Wie funk­tio­niert die gesetz­liche Rente?

In Deutschland basiert die gesetzliche Rente auf dem Umlageverfahren. Das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge, die direkt in die Rentenkasse fließen. Diese Gelder werden dann verwendet, um Rentenleistungen an diejenigen auszuzahlen, die das Rentenalter erreicht und die erforderlichen Beitragszeiten erfüllt haben. Somit wird die Rente der heutigen Rentner direkt von den Beiträgen der aktuellen arbeitenden Generation finanziert. Wie hoch die Rente dann tatsächlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe der Beiträge, die jeder zukünftige Rentenbezieher individuell eingezahlt hat.

Wer ist abge­si­chert?

Abgesichert ist jeder Mensch, der per Gesetz dazu verpflichtet ist, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu gehören:

  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
  • Auszubildende
  • Studierende mit einem Nebenjob
  • Beschäftigte in Altersteilzeit
  • Minijobber
  • Bestimmte Selbstständige wie Handwerker und Handwerkerinnen, Hebammen und Entbindungspfleger, Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Künstler und Künstlerinnen, Publizisten und Publizistinnen
  • Soloselbstständige mit einem Auftraggeber

Darüber hinaus können auch Rentenansprüche für bestimmte Zeiten erworben werden, in denen keine eigenen oder nur reduzierte Beiträge gezahlt werden. Das gilt für Mütter und Väter während der Kindererziehungszeit, Pflegepersonen, Wehrdienstleistende oder Menschen im Bundesfreiwilligendienst sowie Empfänger von Krankengeld und Arbeitslosengeld I.

Achtung, nur weil eine Versicherungspflicht besteht, ist das keine Garantie für eine ausreichende Rentenzahlung im Alter. Wie viel Rente jeder persönlich erwarten kann, hängt vom individuellen Arbeitsverdienst und der Dauer der Beitragszahlung ab. Auskunft über die zu erwartende Altersrente erhalten Versicherte in der Renteninformation, die die gesetzliche Rentenversicherung einmal jährlich per Post versendet.

Renten­arten: Leis­tungen der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung

Die drei wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente

Als grundlegende Voraussetzung gilt: Um eine dieser Leistungen zu erhalten, muss eine allgemeine Wartezeit erfüllt sein. Diese beträgt fünf Jahre und ist die Mindestdauer an Beitragszeiten, die für den Anspruch auf Rentenleistungen vorliegen muss. Während dieser Zeit müssen Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein oder es müssen Ersatzzeiten wie Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten angerechnet werden können.

Altersrente

Diese wird gezahlt, wenn ein bestimmtes Lebensalter erreicht ist. Seit dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahren angehoben. Für alle ab 1964 Geborenen liegt der Renteneintritt bei 67 Jahren. Ältere Jahrgänge können etwas eher in Rente gehen. Aber es gibt Ausnahmen: Wer eine Versicherungszeit von 45 Jahren nachweisen kann, hat die Möglichkeit, zwei Jahre eher in Rente zu gehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Ein vorzeitiger Renteneintritt mit Rentenkürzung ist ab einem Alter von 63 Jahren und einer Versicherungszeit von 35 Jahren möglich. Schwerbehinderte Menschen können generell etwas eher in Rente gehen – bei einem früheren Renteneintritt auch mit Abschlägen.

Erwerbsminderungsrente

Wer wegen Krankheit oder einer Behinderung nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, erhält Erwerbsminderungsrente. Diese Rente wird entweder in halber oder voller Höhe gezahlt und hängt davon ab, ob und in welchem Umfang der Versicherte noch arbeiten kann. Bei verminderter Erwerbsfähigkeit wird die Rente in halber Höhe gezahlt, zunächst für drei Jahre. Danach wird geprüft, ob die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit immer noch vorliegt. Die volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn die Arbeitsfähigkeit so eingeschränkt ist, dass eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr möglich ist. Diese Rente wird bis höchstens 67 Jahren gezahlt. Danach gibt es Altersrente.

Hinterbliebenenrente

Verstirbt ein Familienmitglied, erhalten die Hinterbliebenen einen finanziellen Ausgleich. Die häufigste Form ist die Witwen- oder Witwerrente. Dabei wird zwischen kleiner und großer Rente unterschieden. Die kleine Witwen- oder Witwerrente wird für maximal 24 Monate gezahlt und beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten hinterbliebene Ehepartner ab einem Alter von 47 Jahre, in einer Höhe von 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Diese Rente wird unbegrenzt bezahlt, solange nicht erneut geheiratet wird. Auch geschiedene Eheleute können bei Tod des ehemaligen Partners einen finanziellen Ausgleich erhalten – die sogenannte Erziehungsrente. Sie wird gezahlt, wenn Hinterbliebene sich noch um die Erziehung der gemeinsamen Kinder kümmern. Auch Kinder haben einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn ein Elternteil oder beide Eltern versterben. Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente haben Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr oder bis maximal zum 27. Geburtstag, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden oder ein freiwilliges Jahr absolvieren.

Was macht die Renten­ver­si­che­rung noch?

Neben den Rentenzahlungen bietet die gesetzliche Rentenversicherung einige weitere Leistungen zur Unterstützung ihrer Versicherten wie Prävention, medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben oder Nachsorgemaßnahmen. Obwohl sie ähnliche Reha-Leistungen wie die Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung übernimmt, ist sie vor allem für Menschen zuständig, die noch arbeitsfähig sind. Altersrentner sind daher grundsätzlich von den Reha-Leistungen der Rentenversicherung ausgeschlossen, da sie nicht mehr erwerbstätig sind. Eine Ausnahme bilden Nach- und Festigungskuren nach einer Krebserkrankung, die die Rentenversicherung für alle Versicherten und deren Angehörige übernimmt.

Was ist eigentlich die Grundrente?
Die Grundrente ist keine eigene Rentenart, sondern ein Zuschlag zur Rente. Diesen erhalten Versicherte seit Januar 2021, wenn sie lange gearbeitet und unterdurchschnittlich verdient haben. Der Zuschlag wird für jede Rente individuell berechnet. Der Anspruch wird automatisch geprüft, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Besteht ein Anspruch, wird der Zuschlag mit der Rente ausgezahlt.

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