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Betriebliche Altersvorsorge: Zusatzrente vom Arbeitgeber

Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bietet Unternehmen ihren Beschäftigten eine wichtige zusätzliche Absicherung für den Ruhestand. Wie die bAV funktioniert und welche Vorteile sie bringt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zusätzliche Altersvorsorge: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet eine zusätzliche Rente neben der gesetzlichen Rente und hilft, die Versorgungslücke im Alter zu schließen.
  • Recht auf Entgeltumwandlung: Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Gehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln, und Arbeitgeber müssen dies unterstützen.
  • Vielfältige Finanzierung: Die bAV kann allein vom Arbeitgeber oder gemeinsam mit dem Arbeitnehmer finanziert werden, wobei verschiedene Modelle und Durchführungswege zur Verfügung stehen.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine finanzielle Leistung, die als zusätzliche Altersversorgung von Unternehmen für Beschäftigte eingerichtet wird. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und soll dazu beitragen, die Versorgungslücke im Alter zu verringern. Die bAV kann auf verschiedenen Wegen durchgeführt werden und wird entweder vom Betrieb allein oder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanziert. Durch die bAV erhalten Beschäftigte eine lebenslange Zusatzrente und erhöhen damit ihr Einkommen im Ruhestand.

bAV: Lösung für die Rentenlücke

Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen in Deutschland die wichtigste Einnahmequelle im Alter. Sie ersetzt das Einkommen, das während des Berufslebens verdient wurde. Derzeit liegt das Rentenniveau bei etwa 48 Prozent. Das bedeutet, dass Rentner im Durchschnitt nur etwa die Hälfte ihres vorherigen Einkommens erhalten. Für viele reicht das Geld im Alter nicht aus, insbesondere wenn der gewohnte Lebensstandard beibehalten werden soll. Um dem entgegenzuwirken, ist zusätzliche Vorsorge essenziell, beispielsweise durch die betriebliche Altersvorsorge. Diese kann dazu beitragen, die finanzielle Lücke zwischen dem letzten Gehalt und der zukünftigen Rente zu verkleinern.

So viele Menschen nutzen die Zusatzrente

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine weitverbreitete und beliebte Form der Altersvorsorge. Derzeit besitzen etwa 19,43 Millionen Menschen in Deutschland eine Betriebsrente. Damit haben aktuell rund 42 Prozent aller Erwerbstätigen einen Anspruch auf eine Zusatzrente im Alter. Die Frauen und Männer, die heute schon in Rente sind und während ihres Berufslebens eine Betriebsrente abgeschlossen haben, bekommen im Schnitt 330 Euro (Frauen) beziehungsweise 660 Euro (Männer) jeden Monat auf ihr Konto.

Gesetzlicher Anspruch auf Betriebsrente

Beschäftigte haben Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, und der Arbeitgeber muss diesem Wunsch nachkommen. Das bedeutet, Beschäftigte können Teile ihres Gehalts, Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Gehaltserhöhungen in Betriebsrentenanwartschaften umwandeln. Der Arbeitgeber darf festlegen, wie genau das abläuft – zum Beispiel über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Sind solche Optionen nicht vorhanden, muss der Arbeitgeber mindestens eine Direktversicherung anbieten. Viele Arbeitgeber beteiligen sich bereits freiwillig an der Entgeltumwandlung. Seit 2022 sind sie zudem gesetzlich verpflichtet, 15 Prozent des umgewandelten Gehalts als Zuschuss beizusteuern, wenn sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

Wie funktioniert die bAV?

Mit der bAV wird über den Betrieb eine Zusatzrente für das Alter angespart. Unternehmen haben dabei verschiedene Möglichkeiten, die bAV zu organisieren. In Deutschland gibt es fünf klassische Durchführungswege:

  • Direktzusage: Zusage einer bestimmten Betriebsrente, die das Unternehmen für den Beschäftigten anspart und in der Rente auszahlt.
  • Direktversicherung: Abschluss einer Renten- oder Lebensversicherung mit Auszahlung bei Renteneintritt.
  • Unterstützungskasse: Versorgungseinrichtung, die Beiträge als Kapital möglichst gewinnbringend anlegt, um daraus später eine Betriebsrente zu zahlen.
  • Pensionskasse: Beitragszahlung an eine unabhängige Versorgungseinrichtung, die bei Renteneintritt die Leistung an den Beschäftigten erbringt. In der Regel in Verbindung mit einer Lebensversicherung.
  • Pensionsfonds: Rechtlich selbstständiger Fonds mit freier Wahl in der Geldanlage und dem Ziel einer lebenslangen Altersrente.

Den Durchführungsweg wählt grundsätzlich das Unternehmen aus. Arbeitnehmer haben hierauf keinen Einfluss.

Wer zahlt die bAV?

Je nach Modell kann die bAV vom Arbeitgeber allein oder gemeinsam mit dem Arbeitnehmer finanziert werden. Bei Direktzusagen oder Unterstützungskassen zahlt das Unternehmen die Beiträge. Bei den anderen Durchführungswegen können sich Arbeitnehmer beteiligen. Das hat den Vorteil, dass sich dadurch die persönlichen Einzahlungen und damit auch die zu erwartende Rente erhöhen lassen.

Vor- und Nachteile der bAV

Die bAV ist ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. Sie bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber viele Vorteile, bringt aber auch einige Nachteile mit sich. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:

  • Arbeitnehmer erhalten eine lebenslange Zusatzrente oder auf Wunsch eine einmalige Kapitalauszahlung.
  • Arbeitnehmer sparen durch eine Entgeltumwandlung Steuer- und Sozialabgaben. Auch Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, mit der bAV Steuern und Sozialabgaben zu reduzieren.
  • Eine attraktive bAV kann helfen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig ans Unternehmen zu binden.
  • Niedrigschwelliger Zugang zur Altersvorsorge, denn die bAV wird komplett vom Unternehmen organisiert. Arbeitnehmer müssen sich nicht um die Durchführung kümmern.

Der größte Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass die Zusatzrente bei der Auszahlung versteuert werden muss. Auch Abgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung werden ab einen gewissen Betrag fällig. Zudem kann es bei einem Arbeitsplatzwechsel schwierig werden, wenn das neue Unternehmen den bisherigen bAV-Vertrag nicht weiterführen möchte.

Dennoch ist die bAV für Arbeitnehmer eine gute Möglichkeit, sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente abzusichern und für einen finanziell sorgenfreien Ruhestand vorzusorgen.

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