Arbeitgeber entscheiden, wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei ihnen im Betrieb aussieht. In Deutschland stehen Unternehmen dafür fünf verschiedenen Durchführungsweg zur Verfügung.
Arbeitgeber entscheiden, wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei ihnen im Betrieb aussieht. In Deutschland stehen Unternehmen dafür fünf verschiedenen Durchführungsweg zur Verfügung.
Bei der bAV wird zwischen mittelbaren und unmittelbaren Durchführungswegen unterschieden. Bei den mittelbaren Durchführungswegen nutzt der Arbeitgeber einen externen Anbieter, welcher die zugesagte Versorgung bei Renteneintritt erbringen sollen. Zu den mittelbaren Durchführungswegen zählen:
Diese Formen werden nochmals in versicherungsförmige und nicht versicherungsförmige Durchführungswege unterteilt. Die Direktversicherung, Pensionskasse und der Pensionsfonds zählen zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen. Deren wichtigste Merkmale sind:
Die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, ist hingegen die einzige bAV mit unmittelbarem Durchführungsweg. Bei ihr wird die Organisation und Finanzierung direkt im Unternehmen durchgeführt.
Die bAV als Direktversicherung verursacht für den Arbeitgeber nur wenig Verwaltungsaufwand – und wird entsprechend häufig durchgeführt. Sie wird als Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten der Beschäftigten abgeschlossen. Der Arbeitgeber tritt dabei als Versicherungsnehmer ein. Bei Erreichen der vereinbarten Altersgrenze stehen den Beschäftigten die Leistungen aus dem Vertrag direkt zu. Das kann eine monatliche Rentenzahlung oder eine Einmalzahlung sein. Zusätzlich können Unternehmen mit der Direktversicherung Hinterbliebenenleistungen für ihre Beschäftigten absichern.
Die Beiträge zur Direktversicherung werden entweder
Da die Direktversicherung von einer Versicherungsgesellschaft verwaltet wird, ist diese Form der bAV für Unternehmen nur mit einem geringen Aufwand verbunden. Zudem sind die Beiträge und späteren Leistungen vor Insolvenzen im Unternehmen geschützt. Darüber hinaus kann die Versicherung einfach auf den Arbeitnehmer übertragen werden, wenn dieser das Unternehmen verlässt. Häufig kann die Direktversicherung auch zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.
Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen mit dem Zweck, Betriebsrenten anzubieten und durchzuführen. Sie werden häufig von einem oder mehreren Unternehmen gebildet und bieten renditestarke Lebensversicherungen an. Mit einer Pensionskasse haben Arbeitnehmer Anspruch auf künftige Rentenleistungen. Diese werden in der Regel mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
Die Beiträge für die Pensionskasse zahlt der Arbeitgeber. Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit, sich mittels der Entgeltumwandlung daran zu beteiligen.
Da die Pensionskasse eine vom Arbeitgeber unabhängige Einrichtung ist, zahlt sie auch bei Insolvenz des Arbeitgebers die angesparten Versorgungsleistungen. Für zusätzlichen Schutz sorgt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie kontrolliert die Pensionskassen.
Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen können Arbeitnehmer ihre Zusatzrente in der Pensionskasse mit eigenen Beiträgen fortsetzen. Durch die gesetzlich zugesicherte Portabilität ist die Pensionskasse auch auf den nachfolgenden Arbeitgeber übertragbar.
Pensionsfonds sind ebenfalls rechtlich selbstständige Einrichtungen, allerdings keine Versicherungsunternehmen. Pensionsfonds dürfen in verschiedene Geldanlagen investieren und erwirtschaften damit Rentenleistungen für Arbeitnehmer. Durch die freie Wahl der Finanzprodukte sind höhere Renditen möglich. Allerdings besteht auch ein größeres Risiko für Verluste. Aus diesem Grund werden Pensionsfonds von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Zusätzlich sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Betriebsrenten für den Fall einer Insolvenz beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abzusichern. Durch die Beitragspflicht entstehen zusätzliche Kosten für Unternehmen.
Die Zahlungen an den Pensionsfonds werden meistens durch den Arbeitgeber allein finanziert. Arbeitnehmer können sich jedoch mit Beiträgen aus der Entgeltumwandlung beteiligen. Ebenso können sie die Altersvorsorge mit eigenen Beiträgen an den Pensionsfonds weiter aufbauen, wenn sie aus dem Unternehmen ausscheiden.
Die Unterstützungskasse ist ebenso eine rechtlich selbstständige Einrichtung und wird von einem oder mehreren Unternehmen gebildet. Sie wird mit dem eingezahlten Kapital der Unternehmen finanziert und soll die Versorgungszusage an die Arbeitnehmer erfüllen. Dafür legt die Unterstützungskasse das Kapital und alle daraus erzielten Erträge möglichst gewinnbringend am Kapitalmarkt an, um daraus später Betriebsrenten zu zahlen.
Für den Arbeitnehmer ergibt sich daraus kein direkter Anspruch auf eine Zusatzrente gegenüber der Unterstützungskasse. Aber der Arbeitgeber ist verpflichtet, zugesicherte Leistungen zu zahlen. Reichen die Mittel der Unterstützungskasse nicht aus, muss der Arbeitgeber einspringen und den Rest der zugesagten Betriebsrente aus eigener Tasche zahlen.
Um die Betriebsrenten vor Insolvenz zu schützen, können sie über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert werden. Scheiden Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, haben sie keinen Anspruch darauf, die Altersvorsorge mit eigenen Beiträgen weiterzuführen. Anwartschaften, die bis dahin erworben wurden, bleiben den Arbeitnehmern aber grundsätzlich erhalten.
Die Direktzusage oder auch Pensionszusage ist die ursprüngliche Form der Betriebsrente. Denn hierbei bilden Unternehmen intern sogenannten Pensionsrückstellungen, um daraus ihren Arbeitnehmern im Rentenalter eine Betriebsrente zu zahlen.
Betriebsrenten aus Direktzusagen werden meistens allein durch das Unternehmen finanziert. Eine Beteiligung der Arbeitnehmer ist mittels Entgeltumwandlung allerdings möglich. Um die Ansprüche vor Insolvenz zu schützen, werden sie mit einer Versicherung beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.
Scheiden Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, endet diese Form der Betriebsrente. Arbeitnehmer können sie nicht mit eigenen Beiträgen fortführen. Anwartschaften, die bis dahin erworben wurden, bleiben aber erhalten. In welcher Form die Betriebsrente im Alter ausgezahlt wird, können Unternehmen freigestalten, häufig ist es jedoch eine monatliche Rentenzahlung.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet Unternehmen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Von der flexiblen Direktversicherung bis zum renditestarken Pensionsfonds – jede Variante hat ihre eigenen Vorteile und Besonderheiten. Diese ermöglicht es Unternehmen, eine maßgeschneiderte Vorsorgelösung zu finden, die die Belegschaft fürs Alter finanziell absichert und gleichzeitig die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Damit übernehmen Unternehmen eine wichtige soziale Verantwortung, die sich nicht zuletzt mit einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und einer stärkeren Bindung auszahlt.