* Für die Tarife BWL (Einbettzimmer im Krankenhaus mit Spezialistenbehandlung) bzw. BKPG (Leistungen im Pflegefall) gelten Ausnahmeregelungen, zu denen wir Sie gern individuell beraten.
Die HanseMerkur bKV steht allen Ihren Mitarbeitern offen. Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Jeder Mitarbeiter wird unabhängig von seinem Gesundheitszustand* versichert.
Versicherte Mitarbeiter können direkt nach Vertragsbeginn den Mehrwert ihres Arbeitgebers durch die Firmengruppenversicherung bei der HanseMerkur bKV erleben. Durch den Verzicht auf Wartezeiten* besteht ein sofortiger Versicherungsschutz.
Die HanseMerkur bKV hilft Ihren Mitarbeitern beim Gesundbleiben und Gesundwerden unabhängig von ihrem Alter, ihren Vorerkrankungen oder sonstigen Risiken. Durch unsere Einheitsbeiträge bieten wir Ihnen eine übersichtliche Beitragsstruktur, mit der Sie sehr gut Ihre Budgets für die Gesundheitsförderung Ihres Teams bzw. Ihrer gesamten Belegschaft planen können. Näheres zu unseren Tarifen finden Sie in der Rubrik „Gesundheits-Benefits für Mitarbeiter“.
Die meisten Tarife beginnen ab 5 Mitarbeitern*. Sie können also auch mit einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen Ihren Mitarbeitern alle Vorteile der HanseMerkur bKV bieten.
Ja. Sie können Ehepartner und Kinder entweder über die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung der HanseMerkur mitversichern. Dann zahlen Sie als Arbeitgeber auch die Beiträge für die Angehörigen Ihrer Mitarbeiter. Oder Sie schließen einen zweiten Gruppenvertrag ab, über den die Familienangehörigen Anspruch auf rabattierte Versionen des sonstigen HanseMerkur Tarifportfolios erhalten. (Ausnahme: Tarife BKPG* und BWL*) Lassen Sie sich gerne hierzu individuell von uns beraten.
Nein, das HanseMerkur Tarifportfolio ist modular aufgebaut. Sie können unterschiedliche Tarife für unterschiedliche Gruppen von Mitarbeitern wählen und dies abhängig von der Firmenzugehörigkeit abstufen. So gewinnen und binden Sie motivierte Mitarbeiter, die Sie auf diese Weise für ihre Betriebstreue oder für besondere Leistungen belohnen können.
Sie können Ihre Mitarbeiter unkompliziert per Listenanmeldung bei der HanseMerkur bKV anmelden. Die Liste stellen wir Ihnen in Form einer Exceltabelle zur Verfügung. Die HanseMerkur übernimmt dann die gesamte Abwicklung der Mitarbeiterinformation – individuell nach Ihren Wünschen. Nehmen Sie gern direkt Kontakt mit uns auf.
bKV-Beiträge sind Sachlohn, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Mitarbeiter eine Krankenzusatzversicherung abschließt und hierfür die Beiträge übernimmt. Der Arbeitnehmer darf dabei ausschließlich Anspruch auf den Versicherungsschutz haben und nicht – auch nicht ersatzweise – auf eine Geldzahlung. Bis zur Freigrenze von 50 Euro monatlich (Summe sämtlicher Sachzuwendungen) sind Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wenn Ihr Arbeitnehmer Ihr Unternehmen verlässt, beenden Sie die Beitragszahlung. Ihr Mitarbeiter hat dann die Möglichkeit, die Mitgliedschaft in der HanseMerkur bKV freiwillig weiterzuführen. Der ausgeschiedene Mitarbeiter zahlt die Beiträge privat weiter und hat Anspruch auf die gleichen Leistungen wie zuvor.
Nein, im Leistungsfall korrespondiert der Mitarbeiter direkt mit der HanseMerkur. Patientendaten unterliegen einem strengen Datenschutz und werden von der HanseMerkur in keinem Fall an den Arbeitgeber weitergeleitet.
Der Erstattungsbetrag wird im Leistungsfall direkt an den Mitarbeiter ausgezahlt.
Die steuerliche Behandlung unterscheidet nach Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), Pauschalversteuerung (§ 37b EStG), Pauschalversteuerung (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
und Individualversteuerung. In der Regel sind die Gesamtaufwendungen zur bKV als Betriebsausgaben absetzbar. Bitte wenden Sie sich aber für eine verbindliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auskunft im Einzelfall an Ihren Steuerberater. Eine erste Einschätzung erhalten Sie auch bei einem persönlichen Beratungstermin mit unseren Vermittlern.
* Für die Tarife BWL (Einbettzimmer im Krankenhaus mit Spezialistenbehandlung) bzw. BKPG (Leistungen im Pflegefall) gelten Ausnahmeregelungen, zu denen wir Sie gern individuell beraten.