Was Sie hier erwartet:

  • Was wurde bei der letzten Pflegereform beschlossen
  • Generelle Erklärung zur Pflegepolitik
  • Das könnte sich in Zukunft ändern

Zukunft der Pflege: Pläne der neuen Bundesregierung

Bessere Bezahlung, mehr Pflegekräfte, Pflegebedürftige entlasten: Die neue Bundesregierung hat sich viel vorgenommen, um die Probleme in der Pflege zu verbessern. Ein Überblick, was die neue Regierung im Koalitionsvertrag für die Pflege verankert hat und wie sich die Pflege zugunsten der Pflegebedürftigen verändern soll.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegereform 2021: Die letzte Pflegereform der alten Bundesregierung konnte den versprochenen Wandel in der Pflege nicht anstoßen.
  • Koalitionsvertrag: Die neue Bundesregierung will eine moderne Gesundheits- und Pflegepolitik, die eine qualitativ hochwertige Pflege und Medizin ermöglicht. Um das zu erreichen, sind verschiedene Maßnahmen im Koalitionsvertrag verankert.
  • Leistungen für Pflegebedürftige: Das Koalitionspapier sieht auch verschiedene Maßnahmen vor, die die Situation in der stationären und häuslichen Pflege verbessern soll.

Geringe Verbesserungen in der Pflege: Pflegereform der letzten Bundesregierung

Im Juni 2021 hat die große Koalition die letzte Pflegereform auf den Weg gebracht. Ursprünglich sollte diese zu einer Verbesserung der Personalsituation in der Pflege, eine bessere Bezahlung von Pflegekräften sowie zur finanziellen Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen beitragen. Umgesetzt wurden nur wenige der anfänglichen Ziele. Eine bessere Bezahlung wird für Pflegekräfte ab September 2022 angestrebt. Dann sollen sie nach Tariflohn bezahlt werden. Pflegeeinrichtungen, die keine Tarifverträge mit ihren Mitarbeitern vereinbaren, sollen zukünftig kein Geld mehr von den Pflegekassen erhalten.

Pflegebedürftige selbst und deren Angehörige können sich hingegen nur über wenige Erleichterungen freuen. So erhalten Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, seit Januar 2022 einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil. Dennoch deckt dieser nur einen Bruchteil der Kosten ab, die Pflegebedürftige für die Unterbringung im Pflegeheim selbst zahlen müssen. In der häuslichen Pflege wurde lediglich die Pflegesachleistung um fünf Prozent erhöht. Je nach Pflegegrad stehen Pflegebedürftigen seit Januar 2022 pro Monat zwischen 35 Euro und 100 Euro mehr zur Verfügung. Beim Pflegegeld sowie anderen Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten sollen, gab es hingegen keine Verbesserungen.

Pflegepolitik: Das plant die Ampel

Die Finanzierungsicherheit der Pflegeversicherung, fehlende Fachkräfte, schlechte Rahmenbedingungen in der Pflege sowie zu hohe Pflegekosten, die Pflegebedürftige selbst aufbringen müssen, sind die größten Probleme, die seit vielen Jahren im Pflegebereich präsent sind. Die neue Bundesregierung will dies angehen, um in der Pflege einiges zu ändern. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sind entsprechende Vorhaben formuliert. So soll unter anderem:

  • der Pflegebonus neu aufgelegt werden, um den Einsatz der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie entsprechend zu würdigen. Pflegekräfte sollen als Bonus einmalig 3.000 Euro erhalten.
  • eine bessere Bezahlung für Kranken- und Altenpfleger erreicht werden. Die Löhne in der Altenpflege sollen denen in der Krankenpflege angepasst werden.
  • der Personalschlüssel in der Pflege verbessert und zusätzlich Fachkräfte aus dem Ausland gewonnen werden.
  • der Pflegeberuf attraktiver werden, zum Beispiel durch erweiterte Kompetenzen, Steuerbefreiung von Zuschlägen und familienfreundliche Arbeitszeiten.

Auch die Frage, wie die Pflegeversicherung der Zukunft aussehen kann, will die Ampel angehen. So will sie prüfen, ob die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung ergänzt werden kann. Ziel dieser Vollversicherung soll es sein, im Pflegefall alle Pflegekosten vollständig abzusichern. Eine Expertenkommission soll dazu bis 2023 konkrete und generationengerechte Vorschläge erarbeiten. Der privaten Pflegeversicherung will die neue Bundesregierung vergleichbare Möglichkeiten geben. Abhängig davon soll der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung moderat angehoben werden. 


Das könnte sich für Pflegebedürftige ändern

Auch für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sieht der Koalitionsvertrag Verbesserungen vor. Folgende Änderungen sind geplant: 

  • Stationäre Pflege: In der stationären Pflege sollen die Eigenanteile begrenzt und planbar gemacht werden. In erster Linie werden dafür zunächst die prozentualen Zuschüsse zu den Eigenanteilen, die zum 1. Januar 2022 eingeführt wurden, beobachtet. Gleichzeitig soll überprüft werden, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann. Ein Vorschlag des Koalitionsvertrags ist es, die Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen herauszunehmen. Aktuell können Heimbetreiber, die Kosten für die Ausbildung von Pflegefachkräften auf die Heimbewohner umlegen. Diese finanzieren somit die Ausbildung mit.
  • Pflegegeld: Das Pflegegeld soll ab 2022 regelhaft dynamisiert werden. Wie genau das geschehen soll, wird im Koalitionsvertrag nicht genannt. 
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen zu einem sogenannten Entlastungsbudget zusammengefasst werden. Diesen sollen Pflegebedürftige und deren Angehörige unbürokratisch und flexibel nutzen können. Eine Nachweispflicht ist dafür vorgesehen. Profitieren sollen davon auch Familien von Kindern mit Behinderung. 
  • 24-Stunden-Pflege: Für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich soll es in Zukunft eine rechtssichere Grundlage geben. Genaue Pläne dazu, wurden im Koalitionspapier nicht formuliert.
  • Pflege- und Familienpflegezeit: Die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze ermöglichen es Angehörigen sowie nahestehenden Personen, die Betreuung eines Pflegebedürftigen mit dem Beruf besser zu vereinbaren. Diese Gesetze sollen weiterentwickelt werden. Unter anderem ist eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten geplant. Auch eine flexiblere Nutzung der verschiedenen Zeitmodelle ist vorgesehen.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Ein weiterer Punkt, der nicht nur die Pflege betrifft, ist die Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen. Darunter sind zum Beispiel Putz- oder Einkaufshilfen zu verstehen. Die Nutzung dieser Dienstleistungen sollen durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem sowie durch steuerfreie Arbeitgeberzuschüssen erleichtert werden. Damit sollen auch Anreize gesetzt werden, Haushaltshilfen in der Sozialversicherung anzumelden und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu fördern. Profitieren sollen davon zunächst Alleinerziehende, Familien mit Kindern und pflegenden Angehörigen, schrittweise dann auch alle Haushalte.

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