Den Lebensabend im Ausland verbringen, davon träumen viele Menschen. Und tatsächlich zieht es immer mehr deutsche Rentner ins Ausland – auch für die Pflege. Dabei gibt es aber einiges zu beachten.
Den Lebensabend im Ausland verbringen, davon träumen viele Menschen. Und tatsächlich zieht es immer mehr deutsche Rentner ins Ausland – auch für die Pflege. Dabei gibt es aber einiges zu beachten.
Wohnort entscheidet: Pflegeleistungen der deutschen Pflegekasse werden nur in bestimmten europäischen Ländern gezahlt.
Pflegeversichert bleiben: Nur wer weiterhin in Deutschland pflegeversichert ist, erhält im Ausland Pflegeleistungen.
Geldleistungen: Deutsche Pflegekassen zahlen lediglich Geldleistungen wie Pflegegeld ins Ausland.
Pflichten des Pflegebedürftigen: Pflegebegutachtung und Beratungseinsatz bleiben auch im Ausland Pflicht.
Die Pflege in Deutschland wird immer teurer. Wer hierzulande einen Platz in einem Pflegeheim braucht, muss privat viel dazu bezahlen. Häufig sind die Kosten für Pflegeheime oder Seniorenresidenzen im Ausland deutlich günstiger bei vergleichbarer Pflegequalität. Wenn dann auch die Lebenshaltungskosten geringer als hier in Deutschland sind, wird Pflege im Ausland für Pflegebedürftige ein Thema.
Die Beweggründe für die Pflege auszuwandern, können auch familiär sein. Zum Beispiel wenn die eigenen Kinder im Ausland leben. Denn gerade wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, ist die Hilfe der Familie oft gefordert. Manche Menschen zieht es aber auch einfach aus klimatischen Gründen ins Ausland. Sie möchte unter der Sonne leben oder die Vorzüge eines warmen Klimas genießen.
Die beliebten Urlaubsländer Spanien, Portugal und die Türkei gehören auch bei den Senioren zu den Favoriten. Für die Pflege sind aber vor allem osteuropäische Länder wie Polen, Bulgarien, Ungarn, Tschechien, die Slowakei oder Kroatien gefragt. Das ist nicht verwunderlich, denn ein Platz in einem Pflegeheim in Osteuropa kostet durchschnittlich 1.500 Euro im Monat. In Deutschland muss für einen Pflegeheimplatz durchschnittlich zwischen 2.500 Euro (Pflegegrad 1) und 4.100 Euro (Pflegegrad 5) im Monat gezahlt werden. Ebenso sind die Lebenshaltungskosten in diesen Ländern deutlich geringer als in Deutschland, teilweise bis zu 50 Prozent. Aber auch Ziele außerhalb Europas sind für die Pflege interessant. So ist zum Beispiel Thailand bei Pflegebedürftigen beliebt.
Wer pflegebedürftig wird, hat in Deutschland Anspruch auf Pflegeleistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegeleistungen auch im Ausland genutzt werden, wenn
Leben Sie in einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn Sie in Deutschland weiter krankenversichert sind. Denn in diesem Fall bleibt auch Ihre Pflegeversicherung weiter bestehen. Endet dagegen Ihre Krankenversicherung in Deutschland, endet auch Ihre Pflegeversicherung. Dann erhalten Sie auch keine Pflegeleistungen der deutschen Pflegekasse.
Länder der Europäischen Union (EU) | Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern |
Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) | Island, Liechtenstein, Norwegen |
Besteht der Anspruch, zahlt die deutsche Pflegekasse ins Ausland ausschließlich Geldleistungen bei Pflegebedürftigkeit. Dazu zählen:
Diese Leistungen beantragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse beziehungsweise der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist wie in Deutschland eine Begutachtung notwendig. Damit beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst, MEDICPROOF oder eine Partnerorganisation im Ausland. Der Gutachter besucht Sie oder den Pflegebedürftigen dann zu Hause und prüft mithilfe eines Begutachtungsverfahrens, ob ein Pflegebedarf besteht. Anhand des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und die Höhe des Pflegegelds.
Wer Pflegegeld erhält, ist auch im Ausland dazu verpflichtet, regelmäßige Beratungsgespräche bei einem Arzt oder einer Pflegefachkraft wahrzunehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährig, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährig. Den Beratungseinsatz müssen Sie der Pflegekasse nachweisen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, welche Unterlagen sie dafür benötigt.
Brauchen Sie bei der Pflege professionelle Hilfe von einer Pflegefachkraft oder wird die Unterbringung in einem Pflegeheim nötig, dann erhalten Sie gegebenenfalls in Ihrem Aufenthaltsland Pflegesachleistungen. Diese müssen Sie beim ausländischen Versicherungsträger an Ihrem Wohnort beantragen. Aber Achtung: Nicht alle europäischen Länder zahlen Pflegesachleistungen.
Erhalten Sie Geldleistungen aus Deutschland und Pflegesachleistungen in Ihrem neuen Wohnstaat, dann informieren Sie die deutsche Pflegekasse darüber. Die Geldleistungen werden dann um die Höhe der Sachleistungen gekürzt. Wer die deutsche Pflegekasse nicht informiert, riskiert hohe Rückzahlungsforderungen.
Ist Ihr neuer Wohnort außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, endet Ihre Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland. Dann besteht kein Anspruch mehr auf Pflegeleistungen. Erkundigen Sie sich deshalb, ob eine Kranken- und Pflegeversicherung in Ihrem neuen Wohnstaat möglich ist.
Wer nicht länger als sechs Wochen pro Jahr im Ausland ist, behält seinen vollen Anspruch auf Pflegeleistungen.
Sowohl in Europa als auch in vielen Ländern weltweit gibt es ähnliche oder dieselben Pflegemöglichkeiten wie in Deutschland. Sie können entweder selbst pflegen, indem Sie sich zum Beispiel um ein Familienmitglied kümmern oder von diesem gepflegt werden. Zudem gibt es ambulante Pflegedienste, die zu Ihnen nach Hause kommen und Pflegetätigkeiten übernehmen, die Sie nicht ausführen können. Auch Pflegeheime oder Seniorenresidenzen sind typische Pflegemöglichkeiten, die es im Ausland gibt.
Wenn Sie überlegen, für die Pflege ins Ausland zu gehen, sollten Sie sich über die örtlichen Pflegebedingungen genau erkundigen, damit Sie vor Ort keine böse Überraschung erleben. Diese Fragen können dabei helfen:
Auch wenn die Pflege im Ausland oft günstiger als in Deutschland ist, sollten Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um die Pflege und das Leben im Ausland zu finanzieren. Wer auf finanzielle Unterstützung bei der Pflege angewiesen ist, sollte in jedem Fall vor dem Umzug klären, ob im neuen Wohnland Pflegesachleistungen beantragt werden können und ob es einen Anspruch auf Pflegeleistungen bei der deutschen Pflegekasse gibt.