Ein Mann, der nachdenklich auf seinen Laptop schaut und überlegt.

Patientenrechte

Millionen Menschen lassen sich hierzulande jeden Tag ärztlich behandeln. Doch die wenigsten kennen ihre Rechte als Patient oder Patientin. Dabei kann das Wissen darüber entscheidend dazu beitragen, dass die Gesundheitsversorgung so verläuft, wie Sie sich das wünschen. Was Patientenrechte sind und welche es gibt, lesen Sie hier. 

Was sind Patientenrechte?

Patientenrechte sind Rechte von Patienten und Patientinnen, die ihnen bei medizinischen Behandlungen zustehen. Das soll sicherstellen, dass die medizinische Versorgung im Interesse des Patienten oder der Patientin erfolgt. Patientenrechte geben Patienten und Patientinnen die Möglichkeit, aktiv an der eigenen Gesundheitsversorgung teilzuhaben und Entscheidungen zu treffen, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Gesetzlich verankert sind die Patientenrechte im Patientenrechtegesetz, das seit dem Jahr 2013 in Kraft ist.

Welche Patientenrechte gibt es?

Ihre Rechte als Patient oder Patientin gelten nicht nur in ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, sondern auch in Krankenhäusern, gegenüber Hebammen, Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen sowie Therapeuten und Therapeutinnen. Nehmen Sie eine medizinische Behandlung wahr, ergibt sich daraus automatisch ein sogenannter Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Behandelnden. Dieser ist die Grundlage für die medizinische Versorgung und regelt Ihren Anspruch auf eine medizinische Behandlung, die den allgemeinen fachlichen Standards entspricht.

Weitere wichtige Rechte, die sich aus dem Beginn einer Behandlung ergeben, sind unter anderem:

Recht auf Information und Aufklärung:

Sie haben das Recht, umfassend und verständlich über Ihren Gesundheitszustand, Diagnosen, Behandlungsmöglichkeiten, Risiken und mögliche Behandlungsalternativen informiert zu werden. Ärzte und Ärztinnen sind verpflichtet, Sie über alle relevanten Aspekte aufzuklären, damit Sie eine informierte Entscheidung über Ihre medizinische Versorgung treffen können.

Recht auf Einsicht in die Patientenakte:

Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte, in der alle medizinischen Informationen und Befunde dokumentiert sind. Dieses Recht ermöglicht es Patienten und Patientinnen, den Verlauf ihrer Gesundheit nachzuvollziehen und sicherzustellen, dass die Informationen korrekt erfasst sind.

Recht auf Selbstbestimmung:

Sie haben das Recht, über Ihre medizinische Behandlung und Therapieoptionen frei zu entscheiden. Das bedeutet, dass Sie aktiv in die Planung und Umsetzung Ihrer medizinischen Maßnahmen einbezogen werden sollen und dass Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt werden. So können Sie zum Beispiel auch eine Behandlung ablehnen, selbst wenn der Arzt oder die Ärztin diese für nötig hält.

Recht auf Schadensersatz bei einem Behandlungsfehler:

Fehler in der medizinischen Versorgung können zu schwerwiegenden oder sogar lebensbedrohlichen Folgen führen. Betroffene haben in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz. Wer einen Behandlungsfehler vermutet, sollte sich an seine Krankenkasse wenden. Diese ist dazu verpflichtet, ihre Versicherten zu unterstützen.

Recht auf Beschwerde:

Bei Problemen oder Unzufriedenheit mit der medizinischen Versorgung haben Patienten und Patientinnen das Recht, Beschwerde einzulegen. In vielen Krankenhäusern stehen dafür sogenannte Patientenfürsprecher zur Verfügung. Diese arbeiten ehrenamtlich und sind unabhängige Anlaufstellen, wenn es Probleme mit dem medizinischen Personal gibt, ein Behandlungsfehler vermutet wird oder Mängel im Klinikalltag festgestellt werden. Außerhalb von Krankenhäusern können sich Betroffene an ihre Krankenkasse oder an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.

Welche Rechte Sie sonst noch haben

Nicht nur das Patientenrechtegesetz legt die Rechte von Patienten und Patientinnen fest. Auch als Mitglied einer Krankenversicherung ergeben sich für Sie bestimmte Rechte, deren Erfüllung Sie einfordern können. Das sind unter anderem:

Was tun, wenn es Probleme gibt?

Man sieht einen Richterhammer und eine Hand, die etwas mit einem Stift schreibt.

Wer sich schlecht oder falsch behandelt fühlt oder vermutet, dass der Arzt oder die Ärztin gegen ärztliche Pflichten verstoßen hat, kann dagegen vorgehen. Sinnvoll kann es sein, zunächst das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin zu suchen, um mögliche Missverständnisse auszuräumen. Lässt sich das Problem dadurch nicht klären, können sich Betroffene zum Beispiel an die Krankenkasse, an die Ärztekammer oder an die Kassenärztliche Vereinigung wenden.


Pflichten für Patienten und Patientinnen

Neben Rechten haben Patienten und Patientinnen auch bestimmte Pflichten, die sie beachten sollten, damit eine optimale medizinische Versorgung gelingt. So sind Sie zum Beispiel verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand, zu Vorerkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahmen und anderen relevanten Aspekten zu machen. Tun Sie das nicht, kann das medizinische und rechtliche Nachteile für Sie haben. Des Weiteren ist es hilfreich, wenn Patienten und Patientinnen an der eigenen Gesundheitsversorgung mitwirken sowie vereinbarte Termine wahrnehmen oder rechtzeitig absagen.

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

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