Man sieht einen jungen Mann, der sich auf eine Gehhilfe stützt. Um ihn herum sind zwei Menschen, die ihm helfen.

GKV-Leistungen: Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln

Heilmittel wie Physio- oder Ergotherapie sowie Hilfsmittel wie Hörgeräte, Einlagen und Co. können einen entscheidenden Beitrag leisten, um das Leben mit einer Erkrankung zu verbessern oder eine Krankheit erfolgreich zu behandeln. Die gesetzlichen Krankenversicherungen finanzieren benötigte Heil- und Hilfsmittel zum Großteil. Doch nicht alle benötigten Mittel fallen in diesen Leistungsbereich.

Welche Heilmittel zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung?

Unter Heilmittel werden medizinische Dienstleistungen zusammengefasst, die von ausgebildeten Therapeuten oder Therapeutinnen durchgeführt werden. Dazu zählen:

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Podologie
  • Ernährungstherapie

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist, dass Vertragsärzte oder Vertragsärztinnen, also Mediziner, die Kassenpatienten und -patientinnen behandeln, diese Heilmittel verordnen.

Welche Heilmittel Ärzte und Ärztinnen für welche Erkrankung verordnen können, ist im sogenannten Heilmittelkatalog festgelegt. Versicherte über 18 Jahre müssen zehn Prozent der Kosten für das jeweilige Heilmittel hinzuzahlen sowie zehn Euro für jede Verordnung.

Welche Hilfsmittel zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen?

Hörgeräte, Prothesen, Inkontinenzeinlagen, Rollstühle oder Kompressionsstrümpfe – die Palette an medizinischen Hilfsmitteln ist breit angelegt. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihren Versicherten Hilfsmittel, wenn diese nötig sind, um etwa eine Behinderung zu vermeiden oder auszugleichen oder solche, die gebraucht werden, um den Behandlungserfolg sicherzustellen. Die Krankenkassen müssen diese Hilfsmittel in der Regel im Vorfeld genehmigen, damit sie das Geld erstatten.

Zur Orientierung führt der GKV-Spitzenverband ein Verzeichnis, in dem steht, welche Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Dieser Katalog ist jedoch nicht abschließend, das heißt: Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Versicherungen Hilfsmittel erstatten, die nicht in diesem Katalog verzeichnet sind.

Gesetzlich Versicherte müssen zehn Prozent des Preises für das Hilfsmittel bezahlen, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Bei Hilfsmitteln, die für den Verbrauch bestimmt sind, wie zum Beispiel Inkontinenzeinlagen oder Spritzen, gilt eine Zuzahlung von zehn Prozent pro Packung, aber höchstens zehn Euro für den gesamten Monatsbedarf an diesen Hilfsmitteln.

Mehr herausholen für Ihre Beschäftigten!
Erwachsene Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse haben lediglich einen Leistungsanspruch auf Brillen und Sehhilfen, wenn sie der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen oder die Sehbeeinträchtigung sehr hoch ist. Mit der betrieblichen Krankenversicherung der HanseMerkur unterstützen Unternehmen ihre Mitarbeitenden optimal: Im Tarif BKS - Sehhilfe bezuschusst die HanseMerkur alle zwei Jahre bis zu 200 Euro für Sehhilfen.

Hier erfahren Sie mehr!

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

Kontaktformular