Wer einen Angehörigen oder eine nahestehende Person pflegt, kann einen Pflegepauschbetrag bei der Steuererklärung geltend machen. Wie hoch der Pauschbetrag ist und wie viel Geld man bei der Steuer spart, hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab.
Auch Pflegebedürftige können Ausgaben für die Pflege in ihrer Steuererklärung angeben. Erhalten Pflegebedürftige Pflegegeld, ist diese Leistung der Pflegekasse steuerfrei und sie kommt nicht in der Steuererklärung.