Was Sie hier erwartet:

  • Ist Urlaub für Pflegebedürftige möglich
  • Leistungsansprüche
  • Die richtige Organisation und der richtige Versicherungsschutz

Urlaub für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige

Pflegebedürftigkeit und Urlaub müssen sich nicht ausschließen. Pflegende Angehörige brauchen regelmäßig Erholung, um wieder Kraft zu tanken. Aber auch Pflegebedürftige haben den Wunsch nach Abwechslung und neuen Erlebnissen. Lesen Sie hier, worauf es beim Urlaub mit Pflege zu achten gilt und welche Leistungen die Pflegeversicherung auch auf Reisen übernimmt.

Dürfen Pflegebedürftige Urlaub machen?

Jeder Mensch braucht regelmäßig Urlaub, um sich zu erholen und die Batterien wieder aufzutanken. Für pflegende Angehörige ist das besonders wichtig, weil sie häufig aufgrund von Pflege, Beruf und Familie viel schultern müssen. Aber auch Pflegebedürftige haben eine Auszeit und Urlaub verdient. Rechtlich gibt es auch keinen Grund, warum Pflegebedürftige nicht auf Reisen gehen sollten – sofern das gesundheitlich möglich ist. Denn der Bezug von Pflegeleistungen schließt einen Urlaub nicht aus. Im Gegenteil: Pflegebedürftige können auch im Urlaub viele Pflegeleistungen weiter nutzen.

Leistungsansprüche während des Urlaubs

Abhängig davon, welche Leistungen der Pflegebedürftige erhält und wie Sie den Urlaub planen, können Sie folgenden Leistungen nutzen, um die Pflege am Urlaubsort sicherzustellen:

  • Pflegegeld: Erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld, weil die Pflege zu Hause komplett privat organisiert ist, dann bekommt er diese Leistungen auch im Urlaub – für insgesamt sechs Wochen pro Jahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Urlaub in Deutschland oder im Ausland stattfindet.
  • Pflegesachleistungen: Auch am Urlaubsort können Sie einen Pflegedienst beauftragen und Pflegesachleistungen dafür nutzen – sofern Sie in Deutschland im Urlaub sind. Bei einem Urlaub im Ausland kann die Leistung nur weiter bezogen werden, wenn die Pflegekraft, die ansonsten Pflegesachleistungen erbringt, mit dabei ist.
  • Tages- und Nachtpflege: Wer für einige Stunden am Tag oder für die Nacht pflegerische Unterstützung oder Betreuung am Urlaubsort benötigt, kann dafür Leistungen der Tages- und Nachtpflege nutzen.
  • Verhinderungspflege: Diese kann auch genutzt werden, wenn Pflegeperson und Pflegebedürftiger gemeinsam verreisen, zum Beispiel wenn der Urlaub in einem Pflegehotel stattfindet. Aber auch für die Betreuung und Pflege durch einen Pflegedienst am Urlaubsort kann die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Ab Pflegegrad 2 können bis zu 42 Tage und 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege verwendet werden. Außerdem können zusätzlich bis zu 806 EUR aus der Leistung für die Kurzzeitpflege verwendet werden, wenn diese noch nicht genutzt wurde. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen werden dann für die Zeit der Verhinderungspflege nicht gezahlt.
  • Entlastungsbetrag: Allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 steht monatlich ein sogenannter Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Der kann selbstverständlich auch im Urlaub genutzt werden, zum Beispiel für die stundenweise Betreuung des Pflegebedürftigen sowie für die Tages- und Nachtpflege. Voraussetzung ist, dass der Anbieter anerkannt ist.

Am besten erkundigen Sie sich vor der Reise bei der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen, welche Pflegeleistungen Sie konkret nutzen können und was Sie gegebenenfalls beantragen müssen. In manchen Fällen macht es auch Sinn, Leistungen miteinander zu kombinieren oder zum Beispiel für die Zeit der Reise von Pflegesachleistungen auf Pflegegeld umzustellen.

Den richtigen Ort für den Urlaub mit einem Pflegebedürftigen finden

Das Reiseziel ist abhängig von Ihren Wünschen und dem Gesundheitszustand des pflegebedürftigen Reisepartners. Brauchen Sie zum Beispiel Unterstützung bei der Pflege, dann sollten Sie ein Ziel auswählen, an dem eine professionelle Pflege möglich ist. Aber auch weitere Punkte gilt es zu beachten:

  • Die Anreise ist für alle Beteiligten gut machbar und nicht zu anstrengend.
  • Vor Ort ist eine gute medizinische Versorgung gegeben, auch im Notfall.
  • Alle Pflegedienstleistungen und Hilfsmittel, die benötigt werden, sind vor Ort erhältlich.
  • Die Unterkunft ist so gestaltet, dass Sie alle Pflegetätigkeiten ohne räumliche Hindernisse gut durchführen können. Ideal ist eine barrierefreie und behindertengerechte Ausstattung.
  • Transportmittel vor Ort und Aktivitäten können ohne Einschränkungen genutzt werden, zum Beispiel indem sie barrierefrei sind.
  • Die klimatischen Bedingungen am Reiseziel werden von allen gut vertragen.

Urlaub mit Pflege selbst organisieren

Aspekte wie Barrierefreiheit, gute Erreichbarkeit sowie eine medizinische und pflegerische Versorgung vor Ort sind vor allem dann wichtig, wenn Sie einen Urlaub individuell planen. Gute Anlaufstellen sind dann zum Beispiel Unterkünfte oder Gästehäuser, die sich auf die Beherbergung von Besuchern mit einem pflegebedürftigen oder behinderten Familienmitglied spezialisiert haben. Diese bieten nicht nur eine entsprechende barrierefreie Ausstattung, sie kennen häufig auch die Bedingungen vor Ort, können Pflegedienste vermitteln oder Empfehlungen für leicht zugängliche Aktivitäten geben.

In sogenannten Pflegehotels bekommen Sie hingegen Hotelurlaub und Pflege unter einem Dach. Pflegehotels bieten alle Leistungen, die Pflegebedürftige benötigen, wie Betreuung, ambulante Pflege, Pflegehilfsmittel, Ergotherapie oder Fahrservice für Ausflüge sowie spezielle Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz. Gleichzeitig nutzen Sie die Annehmlichkeiten eines Hotels inklusive einer Rundum-Verpflegung, Freizeit-, Sport- und Wellnessangebote sowie viele weiteren Erholungsmöglichkeiten. 

Aber Achtung: Der Begriff „Pflegehotel“ ist nicht geschützt. Erkundigen Sie sich deshalb vorher, ob das Hotel alle Pflegeleistungen anbietet, die Sie benötigen. Einige Pflegeleistungen im Hotel werden von den Pflegekassen übernommen. Erfragen Sie deshalb zuvor, welche das sind und ob sie diese gegebenenfalls beantragen müssen.

Organisierter Urlaub: Pflegereiseveranstalter und Betreutes Reisen

Es gibt auch Reiseveranstalter, die sich auf Reisen für Pflegebedürftige spezialisiert haben – mit und ohne Begleitung eines Familienmitglieds. Der Vorteil ist, Sie müssen sich um nichts kümmern: vom Transfer, über die Pflege während der Reise bis hin zu einzelnen Ausflügen – all das übernimmt der Reiseveranstalter. Oft sind die Reisen in Gruppen organisiert und werden von Pflegepersonal oder einem Arzt begleitet. Das bietet Pflegebedürftigen und deren Angehörigen eine große Sicherheit und damit auch eine gute Erholung. Angeboten werden die Pflegereisen oder Betreutes Reisen von Wohlfahrtsverbänden, aber auch von Privatunternehmen.

Checkliste: Das muss in den Urlaub mit

Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Pflegeleistungen, die Sie während des Urlaubs nutzen können und beantragen Sie diese bei der Pflegeversicherung bevor Sie Ihre Reise antreten. Das gilt besonders bei einem Urlaub im Ausland. Zudem sollten Sie alle Betreuungsangebote oder die Unterstützung eines Pflegediensts vor Ort abgeklärt haben, bevor Sie die Koffer packen. Neben all den persönlichen Dingen, die Sie auf Reisen brauchen, müssen Sie bei einem Urlaub mit einem Pflegebedürftigen zudem noch an weitere Details denken. Dazu gehören:

  • Behindertenausweis, sofern vorhanden
  • Alle Pflegeprodukte, die Sie benötigen und vor Ort nicht nachkaufen können
  • Alle Hilfsmittel, die in der Unterkunft nicht vorhanden sind oder die sie vor Ort nicht mieten können, zum Beispiel in einem Sanitätshaus
  • Medikamente für die gesamte Urlaubszeit
  • Wichtige Unterlagen wie medizinische Unterlagen, Medikationsplan, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Versicherungsschutz im Urlaub

Pflegepersonen haben im Urlaub den gleichen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz wie zu Hause – auch im Ausland. Das gilt aber nur für Pflegetätigkeiten. Erleiden Sie dabei einen Unfall, dann greift die Unfallversicherung. Bei allen anderen Unfällen oder Schäden nicht. Deshalb empfiehlt es sich, vor der Reise abzuklären, welche Leistungen die Krankenversicherung übernimmt und eventuell eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Das betrifft natürlich auch den Pflegebedürftigen sowie alle anderen Familienmitglieder, die mit in den Urlaub fahren.

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

Kontaktformular