Die tarifliche Pflegezusatzversicherung als Leistung im Tarifvertrag
Durch eine obligatorische Pflegezusatzversicherung werden alle Tarifbeschäftigten einer Branche über den Tarifvertrag als versicherte Personen über ihre jeweiligen Arbeitgeber abgesichert. Die HanseMerkur verzichtet auf die sonst übliche Gesundheitsprüfung (ab einem Kollektiv von mindestens 1.000 Beschäftigten), so können z. B. auch schwerbehinderte oder erkrankte Beschäftigte versichert werden. Ein solches Angebot erhalten die Beschäftigten als Einzelpersonen am freien Markt nicht.
Die Leistungen entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam individuell für Ihre Tarifgemeinschaft nach dem vorhandenen Budget oder dem Leistungsfokus.
Die Beiträge führt das Unternehmen direkt an die HanseMerkur ab. Bei Ausscheiden des Beschäftigten aus dem Unternehmen kann dieser die Pflegezusatzversicherung privat mit eigenen Beiträgen fortführen.