Auch pflegende Angehörige brauchen hin und wieder eine Auszeit von der Pflege. Sind sie wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Aktivitäten verhindert, zahlt die Pflegeversicherung die sogenannte Verhinderungspflege. Lesen Sie hier, was die Voraussetzungen sind, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie sich die Ersatzpflege gestalten lässt.