Was Sie hier erwartet:

  • Was ist Verhinderungspflege und wer hat Anspruch darauf
  • Welche Leistungen werden abgedeckt und übernommen
  • Beantragung der Verhinderungspflege

Verhinderungspflege: Wann und wofür sie sich nutzen lässt

Auch pflegende Angehörige brauchen hin und wieder eine Auszeit von der Pflege. Sind sie wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Aktivitäten verhindert, zahlt die Pflegeversicherung die sogenannte Verhinderungspflege. Lesen Sie hier, was die Voraussetzungen sind, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie sich die Ersatzpflege gestalten lässt.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch auf Verhinderungspflege: Für die Verhinderungspflege gelten bestimmte Voraussetzungen – sowohl für den Versicherten als auch für die pflegende Person.
  • Verschiedene Leistungen: Die Höhe der Leistungen hängt unter anderem davon ab, wie die Ersatzpflege gestaltet und von wem sie ausgeführt wird. 
  • Gestaltung der Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege kann ambulant durch eine Privatperson, einen Pflegedienst oder stationär erfolgen.
  • Antrag stellen: Der Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse gestellt und begründet werden. 

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege soll die pflegende Person vorübergehend entlasten, beispielsweise wenn diese erkrankt oder in den Urlaub fahren möchte. Sie kann auch für eine tage- oder stundenweise Ersatzpflege genutzt werden, wenn die Pflegeperson eine Fortbildung besuchen oder Freizeitaktivitäten nachgehen will. Sie darf allerdings nicht zum regelmäßigen pflegerischen Alltag gehören. Bei regelmäßiger Abwesenheit, beispielsweise wegen Schichtdienst, ist kein Anlass für Verhinderungspflege gegeben. 

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Damit die Pflegeversicherung die Kosten für die Verhinderungspflege übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für den pflegenden Angehörigen. Der Pflegebedürftige muss mindestens den Pflegegrad 2 haben und zuhause durch eine private Person gepflegt werden. Der pflegende Angehörige muss den Pflegebedürftigen seit mindestens sechs Monaten pflegen.

Wichtig: Wer ausschließlich von einem Pflegedienst versorgt wird, hat keinen Anspruch auf Verhinderungspflege. Übernimmt der Pflegedienst nur einzelne Aufgaben und den Rest der Pflege erfüllt ein Angehöriger, lässt sich die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. 

Wer übernimmt die Verhinderungspflege?

Braucht der pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege und bleibt der Pflegebedürftige während der Ersatzpflege zu Hause, kann die Verhinderungspflege von einem anderen Angehörigen, einem professionellen Pflegedienst oder auch von einem Freund oder Nachbarn übernommen werden. Es gibt auch die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen während der Auszeit in einer Pflegeeinrichtung versorgen zu lassen. 

Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse?

Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen davon ab, wie die Verhinderungspflege gestaltet wird und wer die Pflege übernimmt. Folgende Fälle lassen sich unterscheiden: 

Verhinderungspflege bei Pflege durch nahe Angehörige

Die Ersatzpflege können Verwandte ersten oder zweiten Grades – hierzu zählen beispielsweise Kinder oder Enkel, aber auch eine Person, die im gleichen Haushalt lebt, übernehmen – vorausgesetzt sie sind nicht als Pflegeperson eingetragen. Für nahe Verwandte zahlt die Pflegeversicherung für den Zeitraum von sechs Wochen das 1,5-fache des monatlichen Pflegegelds. Bei Pflegegrad 2 sind dies beispielsweise 474 Euro, bei Pflegegrad 4 sind es 1.092 Euro. Zusätzlich können Verwandte ihre angefallenen Kosten bei der Pflegekasse geltend machen, zum Beispiel Fahrtkosten, Kosten für Kinderbetreuung oder Verdienstausfall. Insgesamt liegt die Obergrenze der Zahlungen bei 1.612 Euro pro Jahr.

Verhinderungspflege bei Pflege durch andere Angehörige oder Privatpersonen

Hier richtet sich die Höhe des Betrages nach dem Aufwand. Die maximale Leistung bei Verhinderungspflege beträgt 1.612 Euro. Diese Summer gilt für die Pflegegrade 2 bis 5.

Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst

Übernimmt ein Pflegedienst die häusliche Pflege während der Auszeit, zahlt die Pflegekasse für die Verhinderungspflege unabhängig vom Pflegegrad bis zu 1.612 Euro im Jahr. Die Leistungen können auf sechs Wochen beziehungsweise 42 Tage verteilt werden.

Stundenweise Verhinderungspflege

Sind Sie als pflegender Angehöriger weniger als acht Stunden am Stück verhindert, beispielsweise wegen eines Arzt- oder Friseurbesuchs, können Sie stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Zeit wird nicht auf die sechs Wochen angerechnet. Allerdings zählen die hierbei anfallenden Kosten für die Ersatzpflege zum Budget der Verhinderungspflege. Die Pflegekasse zahlt auch hier für sämtliche Leistungen insgesamt maximal 1.612 Euro im Jahr. 

Stationäre oder teilstationäre Verhinderungspflege

Die Ersatzpflege während eines Urlaubs oder einer Krankheit kann auch vorübergehend in einem Pflegeheim erfolgen. Sie ähnelt dann der Kurzzeitpflege. Ebenso kann die Pflegeperson auch tageweise in einer Einrichtung der Tagespflege versorgt werden. Die Pflegeversicherung übernimmt hier – wie bei der ambulanten Pflege – die Kosten bis maximal 1.612 Euro im Jahr. 

Zusätzliche Zahlungen für Kurzzeitpflege

Wird der Anspruch auf Kurzzeitpflege im laufenden Kalenderjahr nicht voll ausgeschöpft, lassen sich die Leistungen der Verhinderungspflege um bis zu 806 Euro aufstocken.

Die maximalen Leistungen der Verhinderungspflege im Überblick:

Pflegegrad Verhinderungspflege durch nahe Angehörige Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst oder in einem Pflegeheim
1 - -
2 474 EUR 1612 EUR*
3 817,50 EUR 1612 EUR*
4 1092 EUR 1612 EUR*
5 1351,50 EUR 1612 EUR*

* Aufstockung um 806 Euro, wenn die Leistungen der Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft wurden.

Wie wird das Pflegegeld weitergezahlt?

Das Pflegegeld wird während der Zeit der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt. Diese Regelung gilt bei tage- oder wochenweiser Ersatzpflege. Wird die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch genommen, findet eine Anrechnung nicht statt, das Pflegegeld wird voll ausgezahlt.

Verhinderungspflege beantragen: So geht‘s

Den Antrag auf Verhinderungspflege können Sie formlos – auch rückwirkend – bei der Pflegeversicherung stellen. Nennen Sie dabei neben Ihren persönlichen Daten den Zeitraum, für den Sie Verhinderungspflege beantragen – also maximal sechs Wochen – sowie den Grund, warum Sie in dieser Zeit verhindert sind oder waren, zum Beispiel Urlaub oder Krankheit. Weiterhin müssen Sie angeben, wer die Pflege in diesem Zeitraum übernimmt. In der Regel erhalten Sie daraufhin ein Formular, in dem Sie gegebenenfalls weitere Angaben machen müssen. 

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

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