Man sieht eine Krankenschwester und eine Schwangere Frau.

GKV-Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt

Während einer Schwangerschaft leistet der Körper der Mutter einiges. Und auch die gesunde Entwicklung des Kindes wird durch viele Faktoren bestimmt. Damit Mutter und Kind gut durch Schwangerschaft und Geburt kommen, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine Reihe von Vorsorge- und Pflegeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

Schwangere haben Anspruch auf regelmäßige Untersuchungen durch einen Arzt oder eine Ärztin. Diese beurteilen den Gesundheitszustand von Mutter und Kind sowie den Verlauf der Schwangerschaft. In der Frauenarztpraxis werden regelmäßig der Blutdruck und das Gewicht der Mutter kontrolliert sowie ihre Eiweiß- und Zuckerwerte im Urin. Anhand dieser Werte können mögliche Erkrankungen während der Schwangerschaft erkannt werden.

Durch eine Tastuntersuchung beurteilt der Frauenarzt oder die Frauenärztin den Stand der Gebärmutter und die Lage des Kindes. Auch die Überwachung der kindlichen Herztöne im Rahmen der Vorsorge zählt zu den Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Einige dieser Vorsorgeuntersuchungen müssen nicht zwangsläufig in einer gynäkologischen Praxis erfolgen, sondern können auch von einer Hebamme durchgeführt werden.

Blutuntersuchungen

Die Schwangerschaftsvorsorge umfasst auch eine Reihe an Blutuntersuchungen. Hierbei werden – falls noch nicht bekannt – die Blutgruppe und der Rhesusfaktor der werdenden Mutter bestimmt. Blutanalysen, ob etwa ein Schwangerschaftsdiabetes vorliegt, sowie Tests auf Infektionen wie Hepatitis B, Röteln, Chlamyiden oder HIV gehören ebenfalls zu den von der Gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten Leistungen während der Schwangerschaft.

Ultraschalluntersuchungen

Im Laufe der Schwangerschaft sind drei Basis-Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, deren Kosten die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen. Diese finden etwa um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche statt. Hierbei wird geschaut, ob der Fötus altersgemäß entwickelt ist und ob die Organe sowie die Versorgung über die Plazenta gut funktionieren.

Geburt und Wochenbett

Nach rund 40 Wochen Schwangerschaft ist es dann so weit: Die Geburt steht an. Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt Leistungen rund um die Geburt, wie zum Beispiel die stationäre Geburt im Krankenhaus oder die ambulante Geburt in einem Geburtshaus oder die hebammengeleitete Geburt zu Hause. Auch die Kosten für Unterkunft, Pflege und Verpflegung für die Zeit nach der Entbindung werden von den Krankenversicherungen übernommen.

Im Wochenbett steht gesetzlich versicherten Müttern die Betreuung durch eine Hebamme zu. In einigen Fällen, falls es notwendig ist und keine andere im Haushalt lebende Person hierbei unterstützen kann, finanzieren die Krankenkassen Schwangeren oder Müttern kurz nach der Geburt eine Fachkraft zur Pflege oder Haushaltsführung.


Mutterschaftsgeld

Das Arbeiten wird für eine Schwangere rund um die Geburt schwer. Daher zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Frauen für den Zeitraum von sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Wie hoch dieser Betrag ist, richtet sich nach dem Lohn, den die Mutter vor ihrem Mutterschutz bekommen hat.

Die betriebliche Krankenversicherung der HanseMerkur hebt Ihre Beschäftigten auf Privatpatienten-Niveau. Sie zahlt zum Beispiel die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt.

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