Was Sie hier erwartet:

  • Richtige Wohnberatung
  • Zuschüsse und Hilfen
  • Verschiedene Formen des Wohnens für Senioren

Wohnen im Alter

Die meisten Menschen möchten auch im Alter sicher und selbstbestimmt leben. Inzwischen gibt es neben dem Verbleib im eigenen Zuhause und dem Umzug ins Pflegeheim zahlreiche alternative Wohnformen. Lesen Sie hier, welche Wohnformen es für Senioren und Pflegebedürftige gibt, was barrierefreies Wohnen bedeutet und wo Sie Unterstützung und Beratung finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohnberatung: Spezielle Wohnberatungsstellen beraten Senioren und Pflegebedürftige kostenfrei zu verschiedenen Wohnformen im Alter.
  • Wohnen im eigenen Zuhause: Wer im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchte, sollte sich über altersgerechtes und barrierefreies Wohnen informieren. 
  • Betreutes Wohnen im Alter: Seniorenwohnanlagen bieten unterschiedliche Services im Bereich Hauswirtschaft und Pflege.   
  • Alternative Wohnformen: Senioren- oder Demenz-WGs sowie Mehrgenerationenhäuser bieten alternative Möglichkeiten zum Wohnen im Alter. 
  • Leistungen der Pflegeversicherung: Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad erhalten Zuschüsse für barrierefreies Wohnen von der Pflegekasse.

Wohnberatung für Senioren

Welche Wohnformen im Alter infrage kommen, hängt unter anderem von Ihren persönlichen Bedürfnissen, Ihrem Gesundheitszustand und den finanziellen Möglichkeiten ab. Es kann daher sinnvoll sein, eine Wohnberatung in Anspruch zu nehmen. Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf eine kostenlose Wohnberatung. Aber auch Senioren ohne Pflegegrad können sich beraten lassen. Entsprechende Beratungsstellen finden Sie beispielsweise in örtlichen Seniorenbüros oder speziellen Wohnberatungsstellen der Städte und Gemeinden. In den Büros erhalten Sie Informationen und Beratung zu: 

  • unterschiedlichen Wohnformen, beispielsweise ambulantes betreutes oder stationäres Wohnen, Wohnen in Mehrgenerationenhäusern oder Wohngemeinschaften.
  • barrierefreiem Wohnen und Umbaumöglichkeiten der Wohnung oder des Hauses.
  • rechtlichen Aspekten und finanzieller Unterstützung.
  • Hilfe und Unterstützung für das Wohnen zu Hause.

Wer im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchte, sollte prüfen, inwieweit die Wohnung oder das Haus altersgerecht oder sogar barrierefrei gestaltet werden kann. Die folgenden Bereiche sollten Sie besonders in den Blick nehmen: 

Eingangsbereich

Treppen, Stufen oder Schwellen können behindern oder zu Stolperfallen werden. Prüfen Sie hier, inwieweit durch Umbaumaßnahmen oder Hilfsmittel Barrieren abgebaut werden können. Der Eingangsbereich sollte außerdem ausreichend Bewegungsfreiheit bieten und eine leichtgängige, breite Tür haben. 

Eingangsbereich

Auch im Flur sollten Stolperfallen beseitigt werden. Im Treppenhaus bieten Stufenmarkierungen, rutschhemmende Beläge und Handläufe eine hilfreiche Unterstützung. Gegebenenfalls kann der Einbau eines Treppenlifts sinnvoll sein.  
 

Bad und Toilette

Im Bad sollte genügend Bewegungsraum vorhanden sein. Eine begehbare Dusche, gegebenenfalls mit Duschhocker erleichtert die Körperpflege. Badewannen lassen sich durch Varianten mit Türeinstieg austauschen. Wo dies nicht möglich ist, kann ein Badewannenlifter oder -brett hilfreich sein. Die Höhe von Waschbecken und Toilette lassen sich gegebenenfalls anpassen.

Schlafzimmer

Prüfen Sie neben möglichen Stolperfallen vor allem Ihr Bett: Hat es eine angenehme Höhe?  Lassen sich Kopf- und Fußteil per Knopfdruck verstellen? Gegebenenfalls ist ein spezielles Pflegebett sinnvoll. Auch ein Notrufsystem bietet Sicherheit im eigenen Zuhause.

Küche und Wohnzimmer

In Küche und Wohnzimmer sollte ausreichend Platz, gegebenenfalls auch für Rollstuhl oder Gehhilfe geschaffen werden. Eine gute Beleuchtung und gut erreichbare Schränke erleichtern den Alltag. Bei Bedarf lässt sich die Küche rollstuhlgerecht umbauen.

Zuschüsse und Hilfen zu barrierefreiem Wohnen

Wer einen Pflegegrad besitzt, kann sich verschiedene Hilfsmittel wie Haltegriffe, oder Badewannensitz von der Pflegekasse erstatten lassen. Auch für Umbaumaßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts gibt es Zuschüsse. Für diese sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zahlt die Pflegekasse Zuschüsse bis zu 4.000 Euro. 

Auch wer keinen Pflegegrad besitzt, sollte sich über Möglichkeiten der Unterstützung informieren. Beispielsweise gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderangebote für altersgerechtes Wohnen. 
 

Ambulant betreutes Wohnen

Viele Menschen sind im Alter auf Unterstützung und Hilfe angewiesen. Der Begriff „Betreutes Wohnen“ fasst verschiedene Wohnformen zusammen, bei denen die Hilfesuchenden professionell unterstützt und betreut werden. Beim ambulant betreuten Wohnen bleiben die Senioren entweder in ihrer eigenen Wohnung oder werden in einer Wohngemeinschaft professionell unterstützt. 
Achtung: Da der Begriff rechtlich nicht geschützt ist, können die Leistungen bei Angeboten des „betreuten Wohnens“ stark variieren. Schauen Sie daher bei der Auswahl einer Wohnform genau hin, welche Leistungen bei einem Angebot enthalten sind. 

Betreutes Wohnen in Seniorenwohnanlagen

Ein Großteil der Angebote des betreuten Wohnens ist an spezielle Seniorenwohnanlagen gebunden. Andere Bezeichnungen sind beispielsweise „Wohnen plus“, „Service-Wohnen“ oder „Wohnen mit Service“. Neben den Kosten für die – üblicherweise barrierefreie oder zumindest altersgerechte – Wohnung erheben die Anbieter häufig eine Betreuungspauschale für bestimmte Basisleistungen wie einen Hausmeisterservice, Hausnotruf sowie einen festen Ansprechpartner für Fragen und Hilfen. Zusätzlich können die Bewohner weitere Leistungen wie hauswirtschaftliche Dienste, Mittagessen oder Pflegeleistungen dazubuchen. Hierfür wird in der Regel neben dem Mietvertrag ein separater Betreuungsvertrag abgeschlossen, in dem die einzelnen Leistungen festgelegt sind. 

Wichtig zu wissen: Wer einen Pflegegrad hat, kann sich die von einem Pflegedienst erbrachten Leistungen ganz oder teilweise von der Pflegekasse erstatten lassen. Auch die hauswirtschaftlichen Leistungen können bis zu einem Betrag von 125 Euro monatlich durch den sogenannten Entlastungsbetrag finanziert werden.   

Betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften

Immer mehr ältere Menschen bevorzugen alternative Wohnformen wie Senioren-Wohngemeinschaften oder Hausgemeinschaften. Anbieter solcher Wohngemeinschaften sind sowohl Wohlfahrtsverbände als auch private Träger oder Initiativen. Auch in solchen Alters-WGs ist betreutes Wohnen und Pflege möglich. Je nach Konzept sind solche Wohngemeinschaften auch für Demenzkranke und schwer Pflegebedürftige geeignet. Hier ist allerdings wichtig, dass ein gutes Betreuungskonzept besteht. 

Wie bei allen Angeboten des betreuten Wohnens können Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad sich hauswirtschaftliche Leistungen sowie Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst ganz oder teilweise durch die Pflegekasse erstatten lassen. Zusätzlich haben Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen oder Pflegegeld beziehen und in einer Wohngemeinschaft leben, Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von derzeit 214 Euro pro Monat.

Alternative Wohnprojekte: Wohnen mit mehreren Generationen

Neben reinen Senioren-Wohngemeinschaften gewinnen auch Wohnprojekte für mehrere Generationen an Bedeutung. Die Idee ist, dass sich Menschen unterschiedlichen Alters und in unterschiedlichen Lebenssituationen gegenseitig unterstützen. In der Regel handelt es sich um größere Mehrfamilienhäuser, die neben den Einzelwohnungen für Jung und Alt auch Wohneinheiten für pflegebedürftige Menschen bieten. Meist gibt es zusätzlich Gemeinschaftsräume, die allen Bewohnern offenstehen und für gemeinschaftliche Aktivitäten genutzt werden können. 

Geeignet ist das Wohnen im Mehrgenerationenhaus für Menschen, die großen Wert auf den Austausch mit und die gegenseitige Unterstützung durch andere Menschen legen. Dabei ist immer auch eigenes Engagement gefragt. Träger sind beispielsweise Sozialverbände oder private Genossenschaften.  

Rundum versorgt: Wohnen im Pflegeheim

Wenn selbstständiges Wohnen nicht mehr möglich oder gewünscht ist, bietet die Pflege im Pflegeheim eine Rundumversorgung für pflegebedürftige Menschen. Einen Teil der Kosten hierfür trägt die Pflegekasse, die Höhe hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. In der Regel decken die Leistungen der Pflegekasse nur einen Teil der Kosten. Der Pflegebedürftige muss den restlichen Betrag selbst übernehmen. Dies sind beispielsweise die Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder spezielle Komfortleistungen. 

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

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