Was Sie hier erwartet:

  • Was ist 24-Stunden-Pflege und was sind die Leistungen
  • Erklärung der verschiedenen Modelle
  • Welche Kosten fallen an und welche werden übernommen

24-Stunden-Pflege: Mit der Pflegekraft unter einem Dach

Zu Hause bleiben und rund um die Uhr versorgt sein – das wünschen sich viele Pflegebedürftige. Wenn Angehörige die Pflege nicht leisten können oder wollen, bietet die 24-Stunden-Pflege eine Alternative. Aber was bedeutet das genau? Erfahren Sie hier mehr über Kosten, gesetzliche Regelungen und Betreuungsumfang.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist 24-Stunden-Pflege? Bei der 24-Stunden-Pflege lebt die Betreuungskraft in einem Haushalt mit dem Pflegebedürftigen.
  • Rechtlicher Rahmen: Je nach Modell unterscheiden sich die arbeitsrechtlichen Vorgaben. 
  • Verschiedene Modelle: Entsendemodell, Festanstellung oder Beschäftigung einer selbstständigen Betreuungsperson bieten Vor- und Nachteile. 
  • Kosten: Eine 24-Stunden-Pflege kostet mindestens 2.000 Euro im Monat. Einen Teil davon lässt sich durch das Pflegegeld finanzieren. 

Was ist 24-Stunden-Pflege?

Bei der 24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung lebt die Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person, um diese zu versorgen und zu betreuen. Zusätzlich zum Lohn erhält die Hilfskraft in der Regel freie Unterkunft und Verpflegung. Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ kann aber falsche Erwartungen wecken: Zum einen handelt es sich bei den Betreuungspersonen häufig nicht um Pflegefachkräfte, zum anderen ist eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Person arbeitsrechtlich nicht erlaubt. Wer die 24-Stunden-Pflege nutzen möchte, sollte sich daher genau über die verschiedenen Modelle sowie arbeitsrechtliche Regelungen informieren. 

Was kann 24-Stunden-Pflege leisten?

Zu den Hauptaufgaben der Betreuungskraft zählen die Grundpflege wie Körperhygiene, Hilfe beim Anziehen, Aufstehen, Essen und Toilettengang, aber auch hauswirtschaftliche Unterstützung. Auch die Begleitung zu Arztbesuchen, Spaziergängen oder sozialen Aktivitäten kann zu den Aufgaben gehören. Da es sich bei den Hilfskräften in der Regel nicht um ausgebildete Pflegekräfte handelt, können sie die medizinische Pflege wie Spritzen geben, Blutdruckmessen oder Verbandswechsel nicht übernehmen. Solche Aufgaben müssen durch eine ausgebildete Pflegefachkraft, beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. 
Wichtig: Auch wenn die Betreuungskraft im Haushalt lebt, kann ihr keine 24-Stunden-Bereitschaft auferlegt werden. Hier gilt es, arbeitsrechtliche Regelungen unbedingt zu berücksichtigen. 

Rechtlicher Rahmen der 24-Stunden-Pflege

Setzen Sie ausländische Hilfskräfte zur Betreuung ein, gilt grundsätzlich das deutsche Arbeitsrecht. Der rechtliche Rahmen der 24-Stunden-Pflege unterscheidet sich aber je nach gewähltem Modell. So dürfen angestellte Pflege- und Betreuungskräfte durchschnittlich nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten, es gilt der gesetzliche Mindestlohn. Beschäftigen Sie hingegen eine selbstständige Betreuungskraft, richten sich Arbeitszeit und Bezahlung nach vertraglicher Vereinbarung. 

Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Auch Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 24. Juni 2021 entschieden, dass ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten auch in ihrer Bereitschaftszeit Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Lassen Sie sich bei der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages im Zweifel beraten. 

Die verschiedenen Modelle

Bei der 24-Stunden-Pflege lassen sich im Wesentlichen drei Modelle unterscheiden:

Entsendemodell

Beim sogenannten Entsendemodell sind die Hilfskräfte bei einer Agentur in ihrem Heimatland – häufig in Osteuropa – angestellt und werden zur Arbeit für maximal zwei Jahre nach Deutschland entsandt. In der Regel erfolgt zusätzlich eine Vermittlung über eine deutsche Agentur. Der Vorteil: Die Agentur übernimmt einen Großteil des bürokratischen Aufwands. Bei diesem Modell sollten Sie genau darauf achten, welche Tätigkeiten im Arbeitsvertrag festgelegt sind, denn Sie sind der Betreuungskraft gegenüber nicht direkt weisungsbefugt. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Hilfskraft eine sogenannte A1-Bescheinigung vorlegt. Dies ist der Nachweis, dass sie in ihrem Heimatland sozialversichert ist und dort Steuern und Abgaben zahlt.   

Arbeitgebermodell

Sie können die Betreuungskraft auch direkt anstellen und werden damit zum Arbeitgeber. Dies ist auch bei ausländischen EU-Bürgern möglich. Dabei müssen Sie sämtliche arbeitsrechtlichen Regelungen beachten und die Hilfskraft beispielsweise bei der Sozialversicherung anmelden. Der Vorteil: Als Arbeitgeber sind Sie weisungsbefugt und können Inhalt, Umfang und Ort der Arbeit bestimmen, sofern dies nicht gesetzlichen Bestimmungen widerspricht. Da Sie auch den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung zahlen müssen, ist dies in der Regel die teuerste Variante.

Beauftragung einer selbständigen Arbeitskraft

Sie beauftragen eine selbstständige Betreuungskraft, die im Heimatland ihr eigenes Gewerbe angemeldet hat. Hierfür können Sie ebenfalls eine Vermittlungsagentur in Anspruch nehmen. Die Eckpunkte des Auftrags wie Beginn und Ende des Einsatzes sowie Inhalt der Tätigkeit werden in einem Vertrag vereinbart. Auch hier sollten Sie sich eine A1-Bescheinigung vorlegen lassen.
Wichtig: Ist die Betreuungskraft ausschließlich für Sie tätig, besteht bei diesem Modell die Gefahr der Scheinselbstständigkeit, die im Nachhinein Kosten für die Sozialversicherung nach sich ziehen kann. 
 

Die drei Modelle im Überblick:

Vorteile Nachteile
Entsendermodell
  • Agentur übernimmt Organisation
  • Vertretungsregelung bei Urlaub oder Krankheit gesichert
  • Kein direkter Vertrag mit der Betreuungsperson
  • Keine Weisungsbefugnis
Arbeitgebermodell
  • Direkte Weisungsbefugnis, Tätigkeiten können individuell vereinbart werden
  • Häufig höhere Kosten
  • Ausfall bei Urlaub und Krankheit muss selbst organisiert werden
  • Hoher bürokratischer Aufwand
Beauftragung einer selbstständigen Arbeitskraft
  • Tätigkeiten können individuell vereinbart werden
  • Wenig Sicherheit bei Ausfall
  • Bei Scheinselbstständigkeit sind Folgekosten möglich

Wie finde ich eine 24-Stunden-Pflegekraft?

Insbesondere beim Entsendemodell bieten Vermittlungsagenturen den einfachsten Weg, eine 24-Stunden-Betreuungskraft zu finden. Die Agentur nimmt Ihnen den Großteil der bürokratischen Aufwände ab und vermittelt für einen befristeten Zeitraum eine geeignete Person. Einige Agenturen vermitteln auch selbstständige Betreuungskräfte. Möchten Sie eine selbstständige Person beschäftigen, bieten Online-Stellenbörsen die Möglichkeit, eine Betreuungskraft zu finden. Stellen Sie die Betreuungsperson als Arbeitgeber selbst an, können Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden, die Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Person helfen kann.

Kosten der 24-Stunden-Pflege

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege variieren je nach gewähltem Modell. Grundsätzlich ist mit Kosten von mindestens 2.000 Euro monatlich zu rechnen. Stellen Sie eine Hilfs- oder Pflegekraft selbst an, liegen die Ausgaben teilweise deutlich höher. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts könnten sich die Kosten zusätzlich erhöhen, da die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit zählt und Sie möglicherweise mehrere Arbeitskräfte beschäftigen müssen. Bei der Beschäftigung einer selbstständigen Betreuungskraft sind die Kosten Verhandlungssache, liegen aber häufig zwischen 2.000 und 3.000 Euro.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Da es sich bei den Betreuungspersonen in der Regel nicht um ausgebildete Pflegekräfte handelt, lassen sich die Kosten nicht direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sie können aber das Pflegegeld sowie das Budget der Verhinderungspflege für die Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung nutzen. 

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

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