Man sieht einen Arzt im Vordergrund und im Hintergrund stehen weitere Ärzte und Ärztinnen.

Leistungen im Krankheitsfall: Das bieten die gesetzlichen Krankenkassen

Kopfschmerzen, Erkältungs- oder Magen-Darm-Beschwerden – wer krank ist, braucht häufig Medikamente, manchmal auch einen Arzt oder muss sogar für ein paar Tage ins Krankenhaus. Die Kosten, die dadurch entstehen, übernehmen zum Großteil die gesetzlichen Krankenkassen. Doch sie finanzieren nicht alles – die betriebliche Krankenversicherung der HanseMerkur kann die Lücke füllen.

Arztbesuch

Im Krankheitsfall ist es häufig notwendig, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf den Besuch beim Hausarzt oder einem Facharzt für die jeweilige Erkrankung. Voraussetzung hierfür ist, dass der entsprechende Arzt oder die Ärztin eine Kassenzulassung hat und als Vertragsarzt oder Vertragsärztin arbeitet.

Auch Logopädie, ergotherapeutische sowie physiotherapeutische Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Allerdings müssen volljährige Versicherte einen Zusatzbeitrag hierfür leisten. Behandlungen durch Heilpraktiker werden nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Krankenhausaufenthalt

Manchmal kommt es ganz blöd: Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Operation sorgen dafür, dass Sie ins Krankenhaus müssen. Gesetzlich Versicherte haben bei einem Krankenhausaufenthalt Anspruch auf allgemeine Pflegeleistungen sowie eine Unterbringung im Mehrbettzimmer. Den Großteil der Kosten für den stationären Krankenhausaufenthalt zahlen die gesetzlichen Krankenkassen. Versicherte über 18 Jahre müssen einen Betrag von 10 Euro pro Tag hinzuzahlen, für höchstens 28 Tage pro Jahr.

Medikamente und Hilfsmittel

Wer krank ist, braucht häufig Medizin, um wieder gesund zu werden. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die meisten verschreibungspflichtigen Medikamente. Die Versicherten müssen allerdings zehn Prozent pro Packung hinzuzahlen, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von dieser Zuzahlung befreit. Bei manchen Erkrankungen zahlen die Krankenkassen auch freiverkäufliche Präparate, zum Beispiel bestimmte pflanzliche Medikamente.

Auch Hilfsmittel, die der Arzt oder die Ärztin verordnet, werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dazu gehören zum Beispiel Unterarmstützen, Hörgeräte oder ein Rollstuhl. Die Versicherten müssen eine Zuzahlung leiste

Krankengeld

Arztbesuch, Medikamente und – im schlimmsten Fall – ein Krankenhausaufenthalt: Kranksein verursacht Kosten. Und mindert gleichzeitig ab einer bestimmten Dauer das Einkommen, denn: Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Innerhalb der ersten sechs Wochen der Krankheit bekommen Beschäftigte ihren Arbeitslohn weiterhin ausgezahlt. Danach zahlt die Krankenversicherung 70 Prozent des Bruttogehalts, allerdings nicht mehr als 90 Prozent des Nettolohns. Dies ist auf eine Zeitspanne von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.

Die betriebliche Krankenversicherung der HanseMerkur hebt Ihre Beschäftigten auf Privatpatienten-Niveau. Sie zahlt zum Beispiel naturheilkundliche Behandlungen oder übernimmt die Kosten eines Ein- oder Zweibettzimmers sowie die Behandlung durch einen Spezialisten bei einem Krankenhausaufenthalt.

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