Wer in Deutschland pflegebedürftig wird, kann Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Die Höhe der Leistungen der Pflegepflichtversicherung orientiert sich am Pflegegrad eines Pflegebedürftigen. Doch die gesetzliche Pflegeversicherung kommt nur für einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten auf. Kosten, welche die Pflegeversicherung nicht abdeckt, muss ein Pflegebedürftiger selbst bezahlen.
Hoher Eigenanteil an Pflegeheim-Kosten
Der Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger für die Pflege im Heim übernehmen muss, liegt heute bei durchschnittlich 2.248 Euro. Je nach Bundesland und Einrichtung kann der Betrag aber auch deutlich höher oder geringer ausfallen. Dieser monatliche Eigenanteil, auch Versorgungslücke genannt, steigt in den kommenden Jahren beständig an. Um die Versorgungslücke im Pflegefall zu finanzieren, lässt sich eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.
Doch obwohl fast jeder im Laufe seines Lebens auf Pflege angewiesen sein wird, findet kaum private Vorsorge statt. Laut einer aktuellen Studie der Rating-Agentur Assekurata im Auftrag der Interessenvertretung der Privaten Kranken- und Pflegeversicherer (PKV-Verband), haben nur 4,5 Millionen Deutsche eine solche Pflegezusatzversicherung.