Eine Frau und ein Mann schauen zusammen auf einen Laptop.

Was Sie hier erwartet:

  • Wann startet man mit der Pflegevorsorge
  • Schritt für Schritt Anleitung
  • Weitere wichtige Möglichkeiten

Vorsorge für den Pflegefall

Alter, Krankheit, ein Unfall – es gibt viele Gründe, warum Menschen plötzlich auf Pflege angewiesen sind oder ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können. Hilfreich ist dann, wenn Fragen zur Finanzierung der Pflege oder Betreuung bereits geklärt sind. Darauf kommt es an.

Das Wichtigste im Überblick

Rechtzeitig Vorsorge treffen: Jeder ist irgendwann auf Hilfe angewiesen. Sinnvoll ist, sich in gesunden Tagen mit der eigenen Pflege auseinanderzusetzen. Das entlastet auch Angehörige.

Finanziell vorsorgen: Die Pflege muss zum Teil selbst finanziert werden, oft über viele Jahre. Eine Pflegezusatzversicherung schließt finanzielle Lücken und schont das Privatvermögen.

Vollmachten erteilen: Angehörigen sind nicht automatisch vertretungsberechtigt, wenn einem etwas passiert. Nur entsprechende Vollmachten regeln, dass die eigenen Wünsche und Bedürfnisse durchgesetzt werden.

Pflegewünsche äußern: Für eine optimale Pflege müssen die Pflegewünsche bekannt sein. Ehrliche Gespräche mit der Familie oder Angehörigen beugen Streit vor und klärt Erwartungen.



Pflegevorsorge: Wann muss ich damit beginnen?

Den richtigen Zeitpunkt, um für den Pflegefall vorzusorgen, gibt es nicht. Denn Pflege kann jederzeit und jedem passieren – auch jungen Menschen. Grundsätzlich kann es aber ab der zweiten Lebenshälfte sinnvoll sein, sich mit der eigenen Pflege auseinanderzusetzen und zu überlegen, wie diese aussehen soll. Dabei können Fragen helfen, wie:

  • Wo möchte ich im Pflegefall leben?
  • Welche Unterstützung möchte ich haben?
  • Reichen meine finanziellen Mittel, um die Pflege zu bezahlen?
  • Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es selbst nicht mehr kann?

Es ist sicherlich nicht einfach, sich mit der eigenen Pflege- und Hilfebedürftigkeit auseinanderzusetzen. Wer dies aber einmal getan hat, weiß, dass er selbstbestimmt für sich vorgesorgt hat und sein Leben auch im Fall der Pflege geregelt ist.

Schritt für Schritt: Das sind die wichtigsten Punkte der Pflegevorsorge

1. Finanzielle Vorsorge treffen

Pflege ist teuer – und vielen Menschen ist nicht bewusst, dass sie einen Teil dafür selbst zahlen müssen. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt als Teilkaskoversicherung nicht alle Kosten. Aktuell müssen zum Beispiel Pflegeheimbewohner durchschnittlich 2.179 Euro (Stand: 2022) pro Monat selbst aufbringen. Bezogen auf ein Jahr sind das mehr als 26.000 Euro, die Pflegebedürftige aus eigner Tasche zahlen. Auch wenn die Pflege von Angehörigen zu Hause übernommen wird, können Kosten entstehen, die die Pflegeversicherung nicht zahlt.

Je nach Art und Umfang der Betreuung können also finanzielle Lücken entstehen, für die Sie selbst aufkommen müssen. Wer die finanzielle Belastung für sich oder seine Angehörigen verringern möchte, kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und wie hoch der finanzielle Zuschuss im Fall der Pflege ausfallen soll.

2. Vollmachten für den Ernstfall

Die meisten Menschen denken, dass der Ehepartner oder die Kinder automatisch vertretungsberechtigt sind, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Dem ist nicht so. Kinder, der Partner oder eine andere Vertrauensperson müssen von Ihnen bevollmächtigt werden, damit diese in Ihrem Namen handeln können. Die wichtigsten Dokumente dafür sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Ein weiterer Vorteil: Halten Sie mit den Dokumenten Ihre Wünsche fest, wissen Ihre Angehörigen, was Ihnen im Ernstfall wichtig ist. Das entlastet Angehörige ungemein.

  • Patientenverfügung: In der Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie sich selbst dazu nicht mehr äußern können. Das betrifft vor allem Entscheidungen zu lebensverlängernden Maßnahmen oder Organspende. Zudem nennen Sie eine oder mehrere Personen, die Anspruch auf medizinische Auskunft und Einsicht in die Patientenunterlagen hat.
  • Vorsorgevollmacht: Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln oder Entscheidungen zu treffen – zum Beispiel bei Behörden, der Bank oder dem Vermieter. Dabei können Sie frei entscheiden, für welche Lebensbereiche die Vollmacht gelten soll. Zudem können in der Vorsorgevollmacht auch Wünsche zur Art der Pflege oder zum Wohnort festgehalten werden, die der Bevollmächtigte berücksichtigen muss. Eine Vorsorgevollmacht ist zudem notwendig, um den Willen der Patientenverfügung durchzusetzen.
  • Betreuungsverfügung: Die Betreuungsverfügung wird wichtig, wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr um Ihre Angelegenheiten kümmern können und das Betreuungsgericht dann eine gesetzliche Vertretung für Sie bestimmen muss. Mit der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer diese Person sein soll. Das Betreuungsgericht muss sich daranhalten. Eine Betreuungsverfügung ist nicht notwendig, wenn Sie bereits eine Vorsorgevollmacht haben. 

3. Ort- und Pflegewünsche

Die meisten Menschen wollen so lang wie möglich in ihrem eigenen Zuhause bleiben – und dort unter Umständen auch gepflegt werden. Gilt das auch für Sie? Machen Sie sich Gedanken, wie Sie im Ernstfall gepflegt werden oder wo Sie leben möchten und welche Unterstützung dafür notwendig ist. Teilen Sie Ihre Überlegungen mit Ihren Angehörigen, damit diese Ihre Wünsche kennen. Gegebenenfalls werden sich mit der Zeit Ihre Vorstellungen zur Pflege auch noch einmal ändern. Kein Problem! Wichtig ist nur, dass Sie sich darüber Gedanken machen und diese anderen mitteilen.

Was ist noch sinnvoll: Kontaktliste und digitale Vorsorge

Online-Shopping, Nutzerkonten bei sozialen Netzwerken, Abos bei Streamingplattformen oder Online-Banking gehören mittlerweile zum Alltag vieler Menschen. Passiert Ihnen etwas, dann haben Angehörige in der Regel keinen Zugriff auf Ihre digitalen Konten. Sinnvoll ist es deshalb, eine Liste mit allen Zugangsdaten und Passwörtern zu erstellen und zum Beispiel auf einem USB-Stick zu speichern. Verwahren Sie diese Liste an einem sicheren Ort und informieren Sie eine Vertrauensperson. So gehen Sie sicher, dass Angehörige keine Schwierigkeiten haben, Ihre digitalen Angelegenheiten zu regeln, bestehende Verträge zu kündigen oder Nutzerkonten zu löschen.

Auch eine Liste mit Kontaktdaten von Freunden, Nachbarn, Geschäftspartnern oder Ärzten kann sinnvoll sein. Das macht es Angehörigen leichter, Hilfe zu organisieren oder medizinische Unterlagen anzufordern. Alle Listen sollten regelmäßig aktualisiert werden.

Vollmachten, Patientenverfügung, Versicherungen: Legen Sie alle relevanten Informationen zu Ihrer Pflegevorsorge in einem Ordner an. Auch Ihre Wünsche, wie Sie gepflegt werden möchten oder was Ihnen im Krankheitsfall wichtig ist, können Sie schriftlich festhalten und im Ordner hinterlegen. Angehörige haben im Ernstfall so alle wichtigen Informationen gesammelt zur Hand.

Mit der Familie frühzeitig austauschen

Drei Generationenbild dreier Frauen.

Über Pflege zu reden, ist eine sensible Angelegenheit. Oft aber nur, weil Familien erst in einem akuten Notfall darüber sprechen. Häufig ist die Situation dann so emotional, dass Konflikte vorprogrammiert sind. Das muss nicht sein. Sprechen Sie besser in gesunden Tagen mit Ihrer Familie über Ihre Vorstellungen und Wünsche zur Pflege. Ein ehrlicher Austausch mit den Kindern, dem Partner oder anderen Angehörigen klärt, wie die Erwartungen aller sind, wer was leisten kann – oder eben auch nicht. Falsche Scham und Verlustängste sind dabei fehl am Platz: Denn früher oder später sind alle Menschen auf Hilfe angewiesen. Planen Sie deshalb alle Eventualitäten ein – von der einfachen Unterstützung einer Haushaltshilfe bis zur Betreuung im Pflegeheim.

Pflegevorsorge für Alleinstehende besonders wichtig

Wer alleinstehend ist und keine Verwandten mehr hat, für den ist die Pflegevorsorge besonders wichtig. Neben einer Patientenverfügung, in der medizinische Behandlungswünsche festgehalten sind, ist vor allem eine Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht sinnvoll. Hierfür könnten Alleinstehende zum Beispiel einen guten Freund oder eine andere Vertrauensperson bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten im Pflegefall zu regeln. Wichtig ist, dass die betreffende Person weiß, dass sie bevollmächtigt ist und wo alle notwendigen Unterlagen aufbewahrt sind. So gehen Alleinstehende sicher, dass sie im Notfall von einer Vertrauensperson vertreten und ihre Wünsche durchgesetzt werden.

Ohne Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht bestellt das Betreuungsgericht hingegen einen gesetzlichen Betreuer – in der Regel eine fremde Person. Wer niemanden hat, dem er diese Aufgabe übertragen möchte, kann sich auch an einen Betreuungsverein wenden. Diese informieren, wie Alleinstehende die Betreuung im Vorfeld organisieren können.

Auch über das Wohnen im Alter  und die verschiedenen Pflegearten müssen sich Alleinstehende frühzeitig Gedanken machen und notwendige Maßnahmen selbst planen. Eine Beratung rund um Dienstleistungen, Wohnen und Pflege im Alter kann hierzu eine erste Orientierung bieten. Anlaufstellen dafür sind Pflegestützpunkte, Seniorenbüros sowie Wohlfahrtsverbände.

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

Kontaktformular