Ein Mann und eine Frau schauen zusammen auf ein Tablet.

Was Sie hier erwartet:

  • Was sind Alltagsbegleiter und welche Aufgaben übernehmen Sie
  • Wie findet man Alltagsbegleiter
  • Kosten und Kostenerstattung

Alltagsbegleiter für Pflegebedürftige: Aufgaben und Kosten

Mithilfe im Alltag wünschen sich nicht nur pflegebedürftige Menschen und deren Pflegepersonen. Auch Senioren, die noch selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben, freuen sich über Unterstützung. Alltagsbegleiter helfen bei Tätigkeiten im häuslichen Bereich. Sie verbringen Zeit mit den älteren Menschen, sie unterhalten, begleiten und beraten. Außerdem entlasten Sie die Personen, die für die Pflege verantwortlich sind – auch in Pflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften für Senioren.

Das Wichtigste im Überblick

Aufgaben des Alltagsbegleiters: Gemeinsam lesen, basteln oder kochen. Ausflüge unternehmen oder alltägliche Aufgabe erledigen. Leistungen eines Alltagsbegleiters werden individuell vereinbart.

Finanzierung: Die Kosten für Alltagsbegleitung können je nach Anbieter unterschiedlich sein. Alle Pflegebedürftige mit Pflegegrad können den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro dafür verwenden.

Alltagsbegleiter: Unterstützen, begleiten und beschäftigen pflegebedürftige Senioren sowohl zu Hause als auch in einer Einrichtung.

Leistungen beantragen: Um Leistungen im Rahmen des Entlastungsbeitrags von der Pflegekasse erstatten zu bekommen, ist kein Antrag erforderlich.



Was sind Alltagsbegleiter?

Alltagsbegleiter unterstützen im häuslichen Bereich, aber auch in teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen oder Senioren-WGs. Sie bieten Begleitung und Beschäftigung für Senioren und Pflegebedürftige, zudem entlasten sie pflegende Angehörige.

Die Bezeichnung Alltagsbegleiter ist nicht rechtlich geschützt. Auch eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Synonym verwendet werden Seniorenbegleitung, stundenweise Seniorenbetreuung, Betreuungskraft oder -assistent. Was ein Alltagsbegleiter anbietet und welche Ausbildung oder Kompetenzen er hat, kann sich deshalb bei den einzelnen Einrichtungen oder begleitenden Personen unterscheiden.

Vornehmlich in teilstationären und stationären Einrichtungen kann eine Qualifikationsmaßnahme für Alltagsbegleiter vorgeschrieben sein. Sowohl für die Qualifizierung als auch Aufgaben solch zusätzlicher Betreuungskräfte hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) Richtlinien erarbeitet. Dabei gilt immer: Sie sind keine Pflegekräfte, sondern sie haben die Aufgabe, die Pflegebedürftigen in der Pflegeeinrichtung zu betreuen und zu aktivieren.

Wie unterstützen sie Pflegebedürftige und Angehörige

Ein Alltagsbegleiter übernimmt ganz verschiedene Aufgaben: Gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Menschen zum Arzt oder einkaufen gehen, die Zeitung vorlesen oder Brettspiele spielen. Vielleicht auch einfach Gespräche führen. Pflegebedürftige Senioren sollten immer mitentscheiden, was die Aufgaben des Alltagsbegleiters sind. Das gilt vorrangig für gemeinschaftliche Tätigkeiten.

Klassische Pflegeaufgaben wie Körperpflege oder Medikamentengabe gehören hingegen nicht zu den Aufgaben. Auch die Verpflegung der Senioren oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind nicht Sache eines Alltagsbegleiters.

Zu den vielfältigen Aufgaben von Alltagsbegleitern gehören:

Im Haushalt

  • Kochen und Backen
  • einkaufen gehen
  • einfache Gartenarbeiten
  • leichte handwerkliche Arbeiten

In der Freizeit

  • spazieren gehen
  • Unterstützung beim Versorgen eines Haustiers
  • malen und basteln
  • handarbeiten
  • Kreuzworträtsel lösen oder Gedächtnistraining
  • Gesellschaftsspiele
  • Musik hören
  • Bewegungsübungen und gemeinsam tanzen
  • gemeinsames Lesen oder auch vorlesen

Außer Haus:

  • Begleitung zu Arzt, Apotheke oder Friseur
  • Besuche von Museen, Theatern und anderen kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen
  • Gottesdienste
  • Friedhofsbesuche

Außerdem stehen sie für Gespräche und Beratung in alltäglichen Situationen zur Verfügung. Helfen bei Behördengängen oder beim Briefe und Mails verfassen. Alltagsbegleiter richten sich individuell nach dem Pflegebedürftigen oder der Person, die sie begleiten. Der persönliche Bedarf bestimmt die konkreten Hilfeleistungen.

Entlastung von pflegenden Angehörigen

Ein Mann und eine Frau sind in einem Gespräch mit einer anderen Person.

Alltagsbegleiter unterstützen und entlasten auch pflegende Angehörige. Insbesondere wenn diese eine Auszeit benötigen, eigene Termine anstehen oder sie stundenweise keine Zeit haben, kann die Leistung eines Alltagsbegleiters eine große Hilfe sein.

Auch für Menschen mit Demenz und deren Angehörige können Alltagsbegleiter eine gute Unterstützung sein. Im besten Fall hat ein Alltagsbegleiter dann eine spezielle Ausbildung. Ein entsprechend qualifizierter Alltagsbegleiter ist in der Kommunikation mit Demenzerkrankten geschult. Zudem kann er Fähigkeiten kompetent fördern und den Erkrankten fachkundig beschäftigen.

Für Angehörige, die Menschen mit Demenz zu Hause betreuen, sind Auszeiten von der Pflege besonders wichtig. Auf Dauer kann die Pflege zu einer hohen körperlichen oder seelischen Belastung führen.

Wie findet man einen Alltagsbegleiter

Um einen Alltagsbegleiter für sich selbst oder einen Angehörigen zu finden, fragt man am besten bei der Pflegekasse, Krankenkasse, bei Pflegediensten oder Pflegestützpunkten nach. Auch soziale Verbände, karitative Institutionen sowie das Seniorenbüro der Gemeinde helfen bei der Suche. Zudem vermittelt die Agentur für Arbeit Alltagsbegleiter.

Neben der gewünschten Qualifikation als Auswahlkriterium für einen Alltagsbegleiter sollte in erster Linie die „Chemie“ stimmen. Fragen Sie sich, ob die begleitende Person zu Ihnen und Ihren Wünschen passt. Achten Sie bei der Wahl eines Alltagsbegleiters oder Anbieters auch darauf, ob er Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen kann.

Übernimmt die Pflegeversicherung Kosten?

Senioren, die noch keinen Pflegegrad haben, müssen die Kosten für einen Alltagsbegleiter selbst bezahlen. Ab Pflegegrad 1 lassen sich Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Anbieter von Alltagsbegleitung müssen dafür von der Pflegekasse anerkannt sein. Bei ambulanten Pflegediensten ist dies meist der Fall. Bei selbstständigen Alltagsbegleitern fragen Sie am besten vorab, ob sie Leistungen mit der Kasse abrechnen können. Mit einem Pflegegrad gibt es drei Möglichkeiten, sich Kosten erstatten zu lassen:

Unser Tipp: Möglichkeiten zur Kosten Erstattung

Entlastungsbetrag

Monatlich 125 €

Kosten, die durch einen Alltagsbegleiter entstehen, können über den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro abgerechnet werden. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, trägt man die Differenz selbst.

Pflegebedürftige Senioren reichen Rechnungen über anerkannte Leistungen des Alltagsbegleiters einfach bei der Pflegekasse ein. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Wird ein Pflegedienst für die Alltagsbegleitung beauftragt, kann auch eine Abtretungserklärung abgegeben werden. Der Pflegedienst rechnet Leistungen dann direkt mit der Pflegekasse ab.

Verhinderungspflege

Abrechnung der Kosten für einen Alltagsbegleiter

Kosten für die Alltagsbegleitung übernimmt die Pflegekasse auch im Rahmen der Verhinderungspflege. Benötigen pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege oder sind sie wegen Urlaub oder Krankheit zeitweise verhindert, zahlt die Pflegeversicherung die sogenannte Verhinderungspflege. Die genauen Leistungen hängen davon ab, wie die Verhinderungspflege gestaltet wird und wer die Pflege übernimmt.

Kombinierte Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Guthaben von bis zu 806 € jährlich nutzen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege. Eine Kurzzeitpflege ist zeitlich auf maximal acht Wochen im Jahr begrenzt und wird gewöhnlich in einer stationären Pflegeeinrichtung durchgeführt. Sie kann in Anspruch genommen, wenn der pflegende Angehörige etwa Urlaub macht.

Nutzt der Pflegebedürftige die Leistung der Kurzzeitpflege nicht oder nicht in vollem Umfang, kann er sich diese auf die Verhinderungspflege anrechnen lassen und wie eine Art Guthaben nutzen. Bis zu 806 Euro pro Jahr können Sie so zusätzlich für die Verhinderungspflege verwenden.

Wichtige Informationen zur Verhinderungspflege

Diese Voraussetzungen gelten

Damit die Pflegekasse die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt, muss der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 haben. Zudem zu Hause von einem Angehörigen bereut werden. Der pflegende Angehörige muss den Pflegebedürftigen seit mindestens sechs Monaten pflegen.

Antragsstellung

Um Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege zu erhalten, muss ein formloser Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Gut zu wissen: Der Antrag lässt sich auch rückwirkend stellen. Bis zu 1.612 Euro Kosten pro Jahr übernimmt die Pflegekasse.

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

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