Was Sie hier erwartet:

  • Erklärung der tariflichen Pflegezusatzversicherung
  • Wichtigkeit und Leistung
  • Die sich daraus ergebenden Vorteile

Tarifliche Pflegeversicherung – Absicherung dank Tarif

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) hat das geschafft, was man gemeinhin als Meilenstein bezeichnet: Sie hat als erste Gewerkschaft in Deutschland eine Pflegezusatzversicherung als Tarifleistung ausgehandelt und damit auf einen Schlag 435.000 Menschen gegen das Pflegerisiko finanziell abgesichert. Aber was genau ist eine tarifliche Pflegeversicherung und wie können noch mehr Menschen davon profitieren?

Das Wichtigste in Kürze

  • Zusatzversicherung: Die tarifliche Pflegeversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Gewerkschaften in Tarifverträgen für die Beschäftigten einer ganzen Branche aushandeln und die von den Arbeitgebern finanziert wird. 
  • Soziale Verantwortung: Mit der tariflichen Pflegeversicherung leisten Gewerkschaften einen wichtigen Beitrag zur Lösung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen.
  • Soziale Absicherung: Mehrere Tausend Menschen können durch soziale Zusatzleistungen finanziell für die Zukunft abgesichert werden.
  • Unternehmen unterstützen: Eine tarifliche Pflegezusatzversicherung kann Ausfälle von Beschäftigten aufgrund der Pflege von Angehörigen vermeiden. Damit liefern Gewerkschaften den Unternehmen ihrer Branche einen entscheidenden Vorteil.

Was ist eine tarifliche Pflegeversicherung?

Eine tarifliche Pflegeversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen wird, um finanzielle Belastungen im Pflegefall abzusichern. Sie wird als Zusatzleistung von Gewerkschaften ausgehandelt und im Tarifvertrag verankert. Stimmen Arbeitgeberverbänden dem zu, bekommen alle Tarifbeschäftigte einer Branche diesen Zusatzschutz. Damit erhalten in einem Zug mehrere Tausende Beschäftigte über verschiedene Unternehmen hinweg Zugang zu einer weiteren sozialen Absicherung. 

Finanziert wird die tarifliche Pflegezusatzversicherung durch die Unternehmen. Diese haben darüber hinaus die Möglichkeit, den Versicherungsschutz durch zusätzliche Beiträge weiter auszubauen und so die finanzielle Belastung ihrer Mitarbeiter noch mehr zu reduzieren.

Warum ist eine zusätzliche Pflegeversicherung wichtig? 

In Deutschland muss jeder zweite Mensch damit rechnen, im Laufe seines Lebens pflegebedürftig zu werden. Wer pflegebedürftig ist, erhält Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese ist allerdings keine Vollversicherung und übernimmt nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Den Rest müssen Pflegebedürftige selbst zahlen. Das kann zu einer immens hohen finanziellen Belastung werden. Schon heute zahlen Pflegebedürftige im Pflegeheim durchschnittlich 2.184 Euro im Monat dazu (Stand: 2022). 

Die Höhe der Zuzahlungen, die Pflegebedürftige im Pflegeheim selbst zahlen, unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Mit dem HanseMerkur Pflegekostenrechner ermitteln Sie, wie hoch die Kosten in Ihrer Region sind. 

Selbst wenn die Pflege nicht im Heim stattfindet, kann sie zur Belastung werden. Rund 2,5 Millionen Angehörige kümmern sich hierzulande zu Hause um einen Pflegebedürftigen. Mehr als die Hälfte von ihnen mit einem täglichen Zeitaufwand von mehr als 12 Stunden. Viele reduzieren deswegen die Arbeitszeit oder geben ihren Beruf ganz auf. Diese Doppelbelastung führt nachweislich zu höheren eigenen gesundheitlichen Problemen der pflegenden Personen. Zusätzlich zu finanziellen Sorgen, da viele pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren oder den Job ganz aufgeben müssen. 

Die Zahl der Pflegefälle wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Das macht Pflege zu einem großen gesellschaftlichen Thema. Neben privater Vorsorge müssen auch Unternehmen Verantwortung übernehmen und die soziale Absicherung ihrer Mitarbeiter fördern. Für Gewerkschaften gilt es, den Bedarf zu erkennen und diesen im Sinne ihrer Mitglieder bei den Arbeitgebern zu platzieren.

Wie kommt die Leistung in den Tarifvertrag? 

Gewerkschaften handeln Tarifverträge aus, um bessere Bedingungen für ihre Mitglieder und die Beschäftigten einer Branche durchzusetzen. Die Tarifverträge enthalten neben neuen Lohnvereinbarungen auch weitere Bonusleistungen oder Sonderregeln, von denen Arbeitnehmer profitieren sollen, wie 

  • mehr Urlaubstage,
  • kürzere Wochenarbeitszeiten,
  • zusätzliches Urlaubsgeld,
  • jährliche Sonderzahlungen oder
  • Abfindungen.

Auch den Aufbau und die Sicherung zusätzlicher Rentenansprüche, – die betriebliche Altersvorsorge – können Gewerkschaften über tarifvertragliche Vereinbarungen fördern. Für die meisten Gewerkschaften ist die tarifliche Zusatzversorgung bereits gang und gäbe. Sie wird neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge als zweite Säule der Altersvorsorge verstanden und durchgesetzt. Diese soziale und gesellschaftliche Verantwortung braucht es auch bei der Pflegevorsorge. Denn wie bei der Rente sind die Zahlungen, die in die gesetzliche Pflegeversicherung fließen, nicht ausreichend, um in Zukunft die Pflege zu finanzieren. Analog zu niedrigen Renten kann auch die Pflege zu sozialer Ungleichheit und Armut im Alter führen. Gewerkschaften haben hier die Chance, Vorsorge zu treffen und sich für eine betriebliche Pflegevorsorge einzusetzen, indem sie diese in die nächste Tarifverhandlung mitnehmen.

Soziale Bonusleistungen interessanter als andere Zusatzleistungen

Soziale Zusatzleistungen kommen auch bei Beschäftigten gut an. Sie zählen sogar zu den beliebtesten Boni, die sie sich von Unternehmen wünschen. Laut einer Studie der Onlineplattform StepStone stehen bei Fachkräften die sozialen Zusatzleistungen auf Platz 1 der Bonusleistungen – noch vor einem Firmenwagen oder Gewinnbeteiligungen. Die betriebliche Krankenversicherung und die betriebliche Pflegezusatzversicherung sind gefragt, wie eine Umfrage des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zeigt: 45 Prozent der Befragten würden die betriebliche Pflegeversicherung als besonders wertvolle Zusatzleistung sehen. 35 Prozent würden diese sogar einem Jobticket oder einem Diensthandy vorziehen.

Welche Vorteile bietet die tarifliche Pflegeversicherung?

Den größten Nutzen, den eine tarifliche Pflegeversicherung erfüllt, ist sicherlich die soziale Absicherung von vielen Tausenden Mitgliedern und Beschäftigten in einem Schritt. Arbeitnehmer müssen sich damit keine Sorgen mehr über finanzielle Engpässe im Fall einer Pflegebedürftigkeit machen. Denn kommt es tatsächlich zu einem Pflegefall, dann greift der Zusatzschutz und den Betroffenen steht mehr Geld für die Pflege zur Verfügung.

Weitere Vorteile sind:

  • Keine Gesundheitsprüfung: Jeder Tarifmitarbeiter wird unabhängig von seinem Gesundheitszustand versichert. Das schließt auch Beschäftigte ein, für die es aufgrund einer Vorerkrankung schwieriger ist, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
  • Einheitliche Beiträge: Für alle Tarifmitarbeiter wird der gleiche Beitrag gezahlt, unabhängig vom Alter. Zudem ist die Gruppenversicherung günstiger als einzeln abgeschlossene Pflegezusatzversicherungen.
  • Einfacher Zugang: Tarifmitarbeiter müssen sich nicht selbst um eine Pflegezusatzversicherung kümmern. Die Gewerkschaft handelt die Bedingungen aus und der Arbeitgeber übernimmt die Anmeldung sowie die Beiträge.
  • Keine Wartezeit: Die tarifliche Pflegeversicherung bietet sofortigen Schutz. Tritt die Pflegebedürftigkeit ein, können die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
  • Weltweiter Schutz: Die Leistungen können auch für die Pflege im Ausland genutzt werden.

Aufstockung zum tariflichen Schutz möglich

Bei der tariflichen Pflegeversicherung gibt es die Möglichkeit, den Schutz noch weiter aufzustocken: Unternehmen können zusätzlich zur tariflichen Vereinbarung den finanziellen Zuschuss zur Pflegeversicherung erhöhen und damit ihre Mitarbeiter finanziell weiter entlasten. Zudem kann die Tarifvereinbarung von den Mitarbeitern um eine private Vorsorge ergänzt werden. Des Weiteren können sie Familienmitglieder wie Partner, Ehepartner oder Kinder mit einem zusätzlichen Beitrag mitversichern. 

Jobwechsel: kein Aus für den Zusatzschutz

Wechselt ein Beschäftigter in derselben Branche zu einem anderen tarifgebundenen Arbeitgeber, dann kann der Versicherungsschutz weitergeführt werden. Arbeitnehmer, die in Rente gehen oder die Branche komplett wechseln, haben die Möglichkeit, die Pflegezusatzversicherung eigenständig weiterzuführen, ohne dass noch einmal eine Gesundheitsprüfung notwendig wird.

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