Die Gesundheitspolitik gibt den gesetzlichen Rahmen vor, in dem die Akteure des Gesundheitswesens in Deutschland agieren. Dazu zählen Leistungserbringer wie Ärzte, Heilmittelerbringer und Kliniken auf der einen Seite und Kostenträger wie Krankenkassen auf der anderen. Das zählt zu den Aufgaben des Bundesministeriums für Gesundheit: