Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und einen Arzt oder eine Ärztin braucht, muss die Behandlung nicht aus eigener Tasche zahlen. Das übernimmt die Krankenkasse. Dafür zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge ein. Die gesetzliche Krankenversicherung ist die zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems.