Eine Frau liegt auf einer Massageliege und ihr Gesicht wird massiert.

Alternative Heilmethoden inklusive

Im Volksmund heißt es: „Wer heilt, hat recht.“ Doch nicht alles, was als heilsam verkauft und empfunden wird, ist nachweislich wirksam. Deshalb zahlen gesetzliche Krankenkassen in der Regel nur bestimmte alternative Heilmethoden für ausgewählte Indikationen. Wie Sie Ihren Mitarbeitenden bis zu 400 Euro Zuschuss pro Jahr sichern können.

Warum alternative Heil- und Hilfsmittel?

Alternative Heilmethoden können die Schulmedizin mit ihrem ganzheitlichen Behandlungsansatz sinnvoll ergänzen. Deshalb vertrauen viele Patientinnen und Patienten den Verfahren der Komplementärmedizin und Naturheilkunde. Dazu zählen zum Beispiel Homöopathie, Akupunktur, Traditionelle Chinesische Medizin oder Phytotherapie. Viele Menschen versprechen sich davon, dass sie den Körper weniger belastet als schulmedizinische Therapien und Medikamente mit ihren Risiken und Nebenwirkungen. Deshalb stehen die im Volksmund auch als „sanfte Medizin“ bezeichneten Behandlungsweisen bei Jung und Alt hoch im Kurs. Manche Menschen, die an chronischen Erkrankungen leiden, verknüpfen mit alternativen Heilmitteln auch die Hoffnung auf Erleichterung ihrer Beschwerden, wenn sie das Gefühl haben, schulmedizinisch bereits „austherpiert“ zu sein. Viele Nutzerinnen und Nutzer schätzen daran, dass die Alternativmedizin einen ganzheitlichen Gesundheitsansatz verfolgt: Bei der Diagnostik und Therapiewahl betrachtet sie den Menschen als Einheit von Körper, Geist und Seele. Auf Basis einer eingehenden Anamnese erfolgt dann die Behandlung. Patientinnen und Patienten berichten mitunter, dass sich der Heilpraktiker oder die Heilpraktikerin wesentlich mehr Zeit genommen haben als die Hausärztin oder der Hausarzt.

Warum wird der Heilpraktiker nicht von der Kasse bezahlt?

Nach § 12 des fünften Sozialgesetzbuches übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) nur Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und diese dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die GKV übernimmt deshalb in der Regel nur medizinische Leistungen, die auf wissenschaftlich anerkannten Behandlungsmethoden beruhen und einen nachweisbaren medizinischen Nutzen erbringen. Ob ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirksamkeit einer Leistung vorliegen, darüber wacht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – ein Gremium mit Vertretern der Kassenärzte, Kassenzahnärzte,  Krankenhäuser und Krankenkassen, das über die Leistungen der GKV entscheidet. Akupunktur bei chronischen Rückenschmerzen ist zum Beispiel in bestimmten Anwendungsbereichen als Kassenleistung anerkannt, wenn keine andere Behandlung erfolgreich war und weitere Bedingungen und Einschränkungen berücksichtigt werden. Da die Krankenkassen aber eine gewisse Freiheit haben, ihren Leistungskatalog zu gestalten, bieten inzwischen manche ausgewählte alternativmedizinische Angebote auf Nachfrage an. Sie sind jedoch keine Regelleistung der GKV.

Was leistet die betriebliche Krankenkasse der HanseMerkur?

Man sieht eine Frau, die Akkupunkturnadel im Gesicht hat.

Im Tarif BKH – Natur­heil­kunde bietet die HanseMerkur bKV einen Zuschuss für Heilpraktikerbehandlungen von bis zu 400 Euro jährlich an. Mit diesem Tarifbaustein sichern Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ergänzende Leistungen aus dem Bereich der sanften Medizin für Naturheilleistungen durch den Heilpraktiker und Naturheilarzt. Im Budget-Tarif kann das Unternehmen das Gesundheitsbudget wählen, das den Mitarbeitenden pro Jahr zur Verfügung steht und diese können selbst entscheiden, wofür sie es einsetzen. Auf diese Weise ist ggf. sogar ein noch höherer Zuschuss möglich, der im Jahr insgesamt für Komplementärmedizin erstattet wird. Die Rechnungen lassen sich ganz unkompliziert via Rechnungs-App einreichen – die Kostenerstattung ist dann binnen zwei Arbeitstagen auf dem Konto.

Welche Kosten werden übernommen?

Neben den Leistungen, die im sogenannten Hufelandverzeichnis aufgeführt sind, werden auch die naturheilkundlichen Verfahren berücksichtigt, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Das Hufelandverzeichnis listet naturheilkundliche Maßnahmen und Behandlungen auf, die direkt einer Ziffer der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet werden können. Es dient als Leitfaden zur Abrechnung ärztlicher Leistungen im Bereich anerkannter Maßnahmen, die der Naturheilkunde zuzuordnen sind. Dazu zählen:

  • Akupunktur
  • Anthroposophische Medizin
  • Antihomotoxische Medizin
  • Ayurveda
  • Bioenergetische Medizin
  • Bioelektrische Funktionsdiagnostik und -therapie (BfD)
  • Bioenergetische Informationsdiagnostik und -therapie (BIT)
  • Elektroakupunktur nach Voll (EAV)
  • Eigenblutbehandlung
  • Enzymtherapie
  • Feldenkrais-Methode
  • Homöopathie
  • Hydrotherapie
  • Hyperthermie
  • Kinesiologie
  • Lüscher-Color-Test
  • Mikrobiologische Therapie
  • Neuraltherapie
  • Organotherapie
  • Orthomolekulare Therapie
  • Osteopathie
  • Physikalische Therapie
  • Phytotherapie
  • Proteomik - Funktionelle Proteomik nach CEIA
  • Sauerstofftherapien (Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne, Ozon-Sauerstoff-Therapien, Ozon- / UV-Bestrahlung - spezielle Eigenblutbehandlungen)
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) 
  • Thermographie  

Wer gibt das Hufelandverzeichnis heraus?

Herausgeber ist die die Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e.V., ein ärztlicher Dachverband für Naturheilkunde, komplementäre und integrative Medizin, dem namhafte ärztliche Fachgesellschaften angeschlossen sind. Sie pochen auf die Erhaltung und Förderung der Verfahren, Therapien und Arzneimittel in der Naturheilkunde. Naturheilkundliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die in das Hufelandverzeichnis aufgenommen werden, müssen drei Kriterien erfüllen:

  • Die Besonderheit des Therapieverfahrens muss theoretisch erklärbar und praktisch bewährt sein.
  • Das Verfahren muss lehr- und lernbar sein.

Die eingesetzten Mittel und Wege müssen mit den theoretischen Denkansätzen ein plausibles Konzept ergeben.

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne, wie Sie den Naturheilkunde-Bonus optimal mit anderen Tarifbausteinen der HanseMerkur bKV kombinieren.

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