Man sieht eine Zahnärztin, die in die Kamera lächelt.

Zahnbehandlung und Zahnersatz: Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung

Das Lächeln ist die Visitenkarte eines Menschen: Gepflegte Zähne prägen nicht nur die Attraktivität, sondern sind auch ein wichtiger Faktor für die Gesundheit. Um diese zu erhalten, ist eine Zahnpflege unerlässlich – aber auch der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt. Die betriebliche Krankenversicherung übernimmt einen großen Teil der Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und zahnärztliche Vorsorge. So sichern Sie die Zahngesundheit Ihrer Beschäftigten ab.

Zuschuss zur Prophylaxe

Die Zahnpflege zuhause ist ein wichtiger Baustein für ein gesundes Gebiss. Viele Menschen nutzen zusätzlich die regelmäßige Prophylaxebehandlung beim Zahnarzt, um zweimal im Jahr „großreinezumachen“. Im Rahmen der Prophylaxe reinigt eine Fachkraft die Zähne und Zahnzwischenräume gründlich, entfernt Zahnbeläge und Verfärbungen. Gleichzeitig berät sie die Patienten und Patientinnen individuell zur Zahnpflege und Mundgesundheit.

Die professionelle Prophylaxe beim Zahnarzt trägt dazu bei, die Zähne gesund zu halten. Allerdings wird sie von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht bezahlt. Mit der betrieblichen Krankenversicherung der HanseMerkur tragen Sie dazu bei, dass Ihre Mitarbeitenden auch in Zukunft auf ein strahlendes Lächeln setzen können. Im Tarif BKZP – Zahnvorsorge übernimmt die HanseMerkur für Ihre Beschäftigten zweimal im Jahr die Kosten für die Prophylaxe-Behandlung bis zu 60 Euro pro Sitzung.

Kostenkontrolle bei Zahnbehandlungen

Trotz guter Zahnpflege kann es passieren, dass sich Karies bildet, der Zahnarzt bohren und eine Füllung einsetzen muss oder dass eine Wurzelkanalbehandlung nötig wird. Diese Behandlungen sind recht kostspielig und die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen meist nur einen Teil dieser Kosten. Die Versicherten selbst müssen einen größeren Betrag hinzusteuern – für viele ein Ärgernis.

Damit die Kosten der Zahnbehandlung Ihren Beschäftigten nicht noch zusätzlich „Zahnschmerzen“ bereiten, sichern Sie sie mit der betrieblichen Krankenversicherung der HanseMerkur ab. Im Tarif BKZB übernimmt die HanseMerkur die vollen Kosten für Wurzelbehandlungen sowie ebenfalls im vollen Umfang die Kosten für Komposit- und Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlungen sowie Fissurenversiegelungen nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Zahnersatz: Entlastung bei den „Dritten“

Im zunehmenden Alter kann es passieren, dass die eigenen Zähne trotz guter Pflege ersetzt werden müssen. Dies ist für die meisten Menschen ein unangenehmes Thema, doch die gute Nachricht lautet: Die moderne Zahnmedizin hat heute tolle Möglichkeiten, Zahnprothesen einzusetzen, sodass man beinahe nicht bemerkt, dass es nicht die eigenen Zähne sind. Allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen auch nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz.

Die Angst vor hohen Ausgaben lässt viele Patientinnen und Patienten wortwörtlich „auf dem Zahnfleisch gehen“. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung nehmen Sie Ihren Beschäftigten die Sorge vor unerschwinglichem Zahnersatz. Die HanseMerkur bietet zwei Tarife, die sich darin unterscheiden, in welchem Umfang Sie Ihre Beschäftigten beim Zahnersatz entlasten möchten:

  • Im Tarif BKZ erstattet die HanseMerkur 10–90 Prozent der Kosten für Zahnersatz auf privatzahnärztlichem Niveau, inkl. der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Im Tarif BKZT erstattet die HanseMerkur 10–50 Prozent der Kosten auf privatzahnärztlichem Niveau ohne Zahnstaffel und mit möglichen Leistungen oberhalb der Gebührenordnung für Zahnärzte oder Ärzte.

Zahnbehandlung und Zahnersatz: Die Tarife der HanseMerkur im Überblick

Zahnvorsorge

Tarif BKZP: Zahnprophylaxe bis zweimal 60 Euro pro Jahr

Zahnbehandlung

Tarif BKZB:

  • 100 % der Kosten für Komposit- und Kunststofffüllungen nach Vorleistung der GKV
  • 100 % der Kosten für Wurzelbehandlungen
  • 100 % der Kosten für Parodontosebehandlungen nach Vorleistung der GKV
  • 100 % für Fissurenversiegelungen nach Vorleistung der GKV
Zahnersatz

Tarif BKZ: 10–90% Erstattung für Zahnersatz auf privat zahnärztlichem Niveau inkl. Leistungen der GKV
 

Tarif BKZT: 10–50% Erstattung auf privatzahnärztlichem Niveau ohne Zahnstaffel und mit möglichen Leistungen oberhalb der Gebührenordnung für Zahnärzte oder Ärzte

  

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

Kontaktformular