Was Sie hier erwartet:

  • Wann ist teilstationäre Pflege sinnvoll
  • Tages- und Nachteinrichtung und Anbieter von teilstationärer Pflege
  • Kosten und Kostenübernahme

Teilstationäre Pflege: Leistungen, Voraussetzungen und Finanzierung

Pflegende Angehörige können oft nicht den ganzen Tag für einen pflegebedürftigen Menschen da sein. In solchen Fällen ist eine teilstationäre Pflege eine gute Wahl. Lesen Sie hier, für wen eine Tages- oder Nachtpflege infrage kommt, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt und wie die Voraussetzungen sind. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Teilstationäre Pflege: Üben pflegende Angehörige einen Beruf aus, entlastet die teilstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung oder Tagesstätte. 
  • Tag- und Nachtpflege: Pflegebedürftige haben einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf eine zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. Entweder tagsüber oder nachts.
  • Finanzierung: Die Kosten für die teilstationäre Pflege können von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich sein. Leistungen der Pflegeversicherung sind abhängig vom Pflegegrad. 
  • Leistungen beantragen: Leistungen der teilstationären Pflege stehen jedem Pflegebedürftigen zu. Sie müssen jedoch zuvor beantragt werden.

Für wen bietet sich die teilstationäre Pflege an?

Wenn Pflegebedürftige in ihrem gewohnten Umfeld wohnen möchten, aber gleichzeitig eine dauerhafte Betreuung brauchen, bietet sich neben der häuslichen eine teilstationäre Pflege an. Zeiten, in denen das pflegende Familienmitglied etwa seinem Beruf nachgeht, lassen sich so überbrücken. Außerdem sind Auszeiten von der Betreuung wichtig. Auf Dauer kann die häusliche Pflege zu einer hohen körperlichen oder seelischen Belastung bei den Pflegenden führen.
Auch für alleinstehende Pflegebedürftige, die zu Hause von einem Pflegedienst umsorgt werden, kann eine teilstationäre Pflege empfehlenswert sein. Sie ist eine gute Möglichkeit, Menschen in vergleichbaren Lebensumständen kennenzulernen. Ist ein pflegebedürftiger Mensch nicht mehr so mobil, kann er längerfristig einsam werden.

Durch den Besuch der teilstationären Pflege lässt sich der Umzug in ein Pflegeheim hinauszögern, teilweise sogar vermeiden. Eine teilstationäre Pflege kann auch von Vorteil sein: 

  • wenn ein- oder zweimalige Besuche des Pflegediensts nicht mehr ausreichen 
  • die Bewegung eingeschränkt ist
  • die Pflegebedürftigkeit sich kurzfristig verschlimmert
  • bei Vergesslichkeit und Orientierungslosigkeit
  • um Ängsten oder Altersdepression von alleinlebenden Personen entgegenzuwirken
  • nach einem längeren Krankenhaus-Aufenthalt zur Rehabilitation oder der notwendigen Behandlungspflege

Doch nicht alle Pflegebedürftigen profitieren von der teilstationären Pflege. Eine fremde Umgebung bedeutet für manche zusätzlichen Stress, vor allem am Anfang. Auch die wechselnden Pflegepersonen können von Nachteil sein. Vermeiden sollte man zudem Hektik am Morgen beim Fertigmachen, insbesondere unruhige Menschen werden dadurch leicht nervös. 

Pflege in einer Tages- oder Nachteinrichtung

In einer Tageseinrichtung werden pflegebedürftige Menschen tagsüber von Pflegefachpersonal betreut. Sie können die Tagesstätte an einzelnen Tagen besuchen oder die ganze Woche, von Montag bis Freitag.  Auch die Betreuungszeiten unterscheiden sich von Einrichtung zu Einrichtung – überwiegend ist von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Wie oft und wie lange Pflegebedürftige die Tagespflege besuchen, entscheiden sie selbst.

Die Einrichtungen bieten in der Regel gemeinsame Aktivitäten wie Spielen, Kochen, Gymnastik oder Gedächtnistraining an. Obendrein gibt es Frühstück oder Mittagessen und es besteht die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen. Versorgt werden die Pflegebedürftigen meist in kleinen Gruppen. Zum Angebot einer solchen Pflegeeinrichtung gehört oft auch ein Fahrdienst.

Die Nachtpflege ist für pflegebedürftige Menschen, die hauptsächlich in der Nacht Versorgung benötigen. Sie sind tagsüber zu Hause und verbringen eine oder mehrere Nächte in der Woche in einer Einrichtung. Speziell, wenn ein Pflegebedürftiger nachts mit Medikamenten versorgt werden muss oder häufig aufsteht, kann es für Angehörige anstrengend werden. Eine Nachtpflege entlastet in solchen Fällen.

Anbieter teilstationärer Pflege

Wer auf der Suche nach einem Platz zur Tages- oder Nachtpflege ist, wird häufig bei ambulanten Pflegediensten fündig. Auch viele Pflegeheime bieten zusätzlich eine Tagespflege an. Einrichtungen in Ihrer Umgebung finden Sie im Internet: Die meisten großen Krankenkassen bieten Suchfunktionen auf ihren Seiten an. Sowohl die Pflegedienste als auch die Pflegeheime haben oft ausführliche Seiten, in denen sie ihre Angebote und Konzepte zur Tagespflege vorstellen. 

Übrigens: Bewertungen geben einen ersten Überblick über die Qualität einer Einrichtung. Schauen Sie sich die Tages- oder Nachtpflege auf jeden Fall persönlich an, am besten machen Sie einen Termin für ein Kennenlerngespräch aus. Wenn Ihnen die Einrichtung, ihre Angebote und das Miteinander gefällt, machen Sie einen Schnuppertag für den pflegebedürftigen Menschen aus. Damit Tagespflege klappt, muss sich in erster Linie der Pflegebedürftige wohlfühlen.  

Teilstationäre Pflege: Das zahlt die Pflegekasse

Um Leistungen für teilstationäre Pflege zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, damit Sie die Leistungen ab dem Tag erhalten, wenn Sie diese benötigen. In welcher Höhe die Pflegekasse Kosten für die teilstationäre Pflege übernimmt, richtet sich nach dem Pflegegrad. Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Umso höher der Pflegebedarf ist, desto mehr Leistungen stellt die Pflegekasse zur Verfügung. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag einsetzen.

Pflegegrad Monatliche Leistungen der teilstationären Pflege
Pflegegrad 1 bis zu 125 EUR (Entlastungsbeitrag)
Pflegegrad 2 689 EUR
Pflegegrad 3 1.298 EUR
Pflegegrad 4 1.612 EUR
Pflegegrad 5 1.995 EUR

Die monatlichen Beträge lassen sich ausschließlich für die teilstationäre Pflege einsetzen. Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Für jeden Tag fällt ein fester Tagessatz an. Der Betrag ist regional unterschiedlich, er liegt zwischen 50 und 95 Euro. Die Kosten für die Betreuung und medizinische Pflege, sowie anfallenden Fahrtkosten trägt die Pflegeversicherung.
Wer teilstationäre Pflege in Anspruch nimmt, bekommt aber weiterhin das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Auch Leistungen wie der Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege stehen der pflegebedürftigen Person in voller Höhe zu.

Diese Kosten tragen Pflegebedürftige selbst

Einen Teil der Kosten für die teilstationäre Pflege stellt die Einrichtung der pflegebedürftigen Person in Rechnung: 

  • die Verpflegung in der Einrichtung
  • die Unterkunft bei Nachtpflege
  • sonstige Zusatzleistungen 
  • eventuelle Investitionskosten 

Die anfallenden Kosten für die teilstationäre Pflege können durchaus höher ausfallen als der Betrag, den die Pflegekasse übernimmt. Auch diese Differenz muss der Pflegebedürftige selbst tragen.

Teilstationäre Pflege zur Entlastung nutzen

Die monatlichen Leistungen der teilstationären Pflege sind ein zusätzliches und recht hohes Budget. Häufig nutzen berechtigte Pflegebedürftige dies nicht aus. Gerade für betreuende Angehörige sind Auszeiten von der Pflege aber wichtig, auch um nicht selbst krank zu werden. 

Hilfe zur Pflege – wann sich das Sozialamt beteiligt

Übersteigen die Pflegekosten den monatlichen Leistungsbetrag für die teilstationäre Pflege, müssen Pflegebedürftige die Kosten aus ihrem eigenen Vermögen tragen. Das Gleiche gilt für die sogenannten Hotelkosten – Verpflegung und Unterkunft – sowie eventuelle Investitionskosten. Für diese Ausgaben lässt sich zudem der Entlastungsbetrag verwenden. Reichen das Einkommen oder Vermögen für die anfallenden Kosten nicht aus, kann die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt beantragt werden. Achtung: Die finanzielle Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden. Herangezogen werden auch Einkommen und Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners. Leistungen werden erst ab der Antragsstellung gezahlt. Die „Hilfe zur Pflege“ umfasst die teilstationäre Pflege, allerdings erst ab Pflegegrad 2. 

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

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