Eine Ärztin hat ein Telefon in der Hand und telefoniert.

Gut vorbereitet ins Krankenhaus

Bin ich in der Klinik gut aufgehoben? Was kommt da auf mich zu? Ein bevorstehender Krankenhausaufenthalt geht bei vielen Menschen mit Unsicherheiten einher. Mit der betrieblichen Krankenversicherung können Unternehmen ihren Beschäftigten einen Teil dieser Sorgen nehmen. Das schafft eine gute Grundlage für eine schnelle Genesung und einen raschen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben.

Mit gutem Gefühl ins Krankenhaus

Egal, ob eine Prostata-Operation, eine Bauchspieglung oder eine bevorstehende Geburt: Ein Krankenhausaufenthalt bereitet vielen Menschen im Vorfeld Sorgen. Einerseits, weil sie nicht so genau wissen, was auf sie zukommt. Auf der anderen Seite befürchten viele, dass sie sich im Krankenhaus nicht wohlfühlen werden.

Im Gegensatz zu einer Notsituation, etwa nach einem Unfall, besteht bei geplanten Krankenhausaufenthalten der Vorteil, dass sich die Patienten auf die Zeit in der Klinik vorbereiten können – das hilft womöglich, einen Teil der Sorgen zu nehmen.

Wie komme ich ins Krankenhaus?

In der Regel empfiehlt der behandelnde Arzt etwa eine Operation und ein darauf spezialisiertes Krankenhaus und stellt eine Einweisung aus. Der Patient oder die Patientin kontaktiert dann die Klinik und bespricht die Details: Wie läuft die Behandlung ab? An welchem Tag ist die Aufnahme möglich? Welche Voruntersuchungen sind noch notwendig?

Am ersten Tag des geplanten Krankenhausaufenthalts meldet sich der Patient oder die Patientin dann am Empfang und wird von hier in die Aufnahme weitergeleitet. Hier nimmt das Personal noch einmal wichtige Informationen auf, bespricht die Bezahlung und schließt mit dem Patienten den Behandlungsvertrag. Die Patienten können ihr Zimmer beziehen und haben noch Gelegenheit, Fragen zur bevorstehenden Behandlung mit einem Arzt oder einer Ärztin zu klären.

Vielen Patienten hilft es, wenn sie dies nicht allein machen müssen, sondern durch einen Angehörigen begleitet werden, der sie in die Klinik fährt und ihnen hier zur Seite steht, wenn es zum Beispiel darum geht, noch Details zur Behandlung mit dem Arzt zu besprechen.

Checkliste: Das gehört in die Krankenhaustasche

Für den Aufenthalt im Krankenhaus ist es wichtig, einige persönliche Dokumente und medizinische Unterlagen bereits bei der Aufnahme in die Klinik dabei zu haben. Dazu gehören:

  • Personalausweis
  • Krankenversicherungskarte
  • der Nachweis zum Beispiel über eine Krankenhauszusatzversicherung im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung
  • Kontaktadressen und Telefonnummern von Angehörigen
  • Adressen anderer behandelnder Ärzte
  • der Einweisungsschein des Arztes
  • bisherige Befunde und Dokumente wie Röntgenbilder, Arztbriefe, der Medikamentenplan
  • Impfausweis, Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht
  • ggf. Diabetiker-, Allergiker- oder ähnliche Ausweise

Dann gehören in die Kliniktasche noch persönliche Gegenstände und Dinge, die für die tägliche Pflege gebraucht werden:

  • bequeme Kleidung und Unterwäsche, Schlafsachen
  • Handtücher, Bademantel, Hausschuhe
  • Kulturbeutel mit Körperpflege-Artikeln
  • ggf. Brillen, Hörgeräte, Prothesen
  • Handy, Tablet, Ladekabel
  • zur Beschäftigung: Bücher, Musik, Zeitschriften, Kopfhörer
  • Bargeld und EC-Karte, um zum Beispiel im Krankenhauskiosk etwas zu kaufen

Weniger Sorgen dank Zusatzversicherung
Ein Krankenhausaufenthalt ist ohnehin mit vielen Unsicherheiten verbunden: Ist der behandelnde Arzt wirklich Experte auf seinem Gebiet? Mit wie vielen Personen werde ich das Krankenzimmer teilen müssen? Welche Kosten kommen auf mich zu? Mit der betrieblichen Krankenversicherung der HanseMerkur nehmen Unternehmen ihren Beschäftigten einen Teil dieser Sorgen.

Im Tarif BWL übernimmt die HanseMerkur die Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie für die Spezialistenbehandlung bei allen medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalten.

Auch das Thema Krankentagegeld ist für viele Beschäftigte wichtig. Denn falls diese länger als sechs Wochen lang krankheitsbedingt ausfallen, haben sie rund ein Viertel des Nettogehalts weniger im Portemonnaie. Mit dem Tarif BKT sichern Arbeitgeber ihre Beschäftigten ab – mit 5 Euro, 10 Euro, 15 Euro oder 20 Euro pro Tag bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ab der siebten Woche.

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