Zwei Männer lehnen an ein Geländer und schauen in die Ferne.

Was Sie hier erwartet:

  • Was muss man beachten bei der Privaten Pflegepflichtversicherung
  • Leistungen, die gedeckt werden
  • Weiteres zu unterschiedlichen Leistungen, Beihilfen und Beiträgen

Pflegeleistungen für Beamte

Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Sie sichert das Risiko ab, pflegebedürftig zu werden. Diese Versicherungspflicht besteht auch für Beamte. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) abschließen. Lesen Sie hier, welche Leistungen die Pflegepflichtversicherung – neben der Beihilfe – für pflegebedürftige Personen im Beamtenstatus bietet und was sie kostet.

Das Wichtigste im Überblick

Rechtzeitig Vorsorge treffen: Jeder ist irgendwann auf Hilfe angewiesen. Sinnvoll ist, sich in gesunden Tagen mit der eigenen Pflege auseinanderzusetzen. Das entlastet auch Angehörige.

Finanziell vorsorgen: Die Pflege muss zum Teil selbst finanziert werden, oft über viele Jahre. Eine Pflegezusatzversicherung schließt finanzielle Lücken und schont das Privatvermögen.

Vollmachten erteilen: Angehörigen sind nicht automatisch vertretungsberechtigt, wenn einem etwas passiert. Nur entsprechende Vollmachten regeln, dass die eigenen Wünsche und Bedürfnisse durchgesetzt werden.

Pflegewünsche äußern: Für eine optimale Pflege müssen die Pflegewünsche bekannt sein. Ehrliche Gespräche mit der Familie oder Angehörigen beugen Streit vor und klärt Erwartungen.



Privat krankenversichert, privat pflegepflichtversichert

In Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht für die Pflegeversicherung. Jeder muss sich pflegeversichern und das Risiko von Pflegebedürftigkeit für sich absichern – egal ob er gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Dabei gilt der Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Ein gesetzlich Krankenversicherter ist automatisch über seine Krankenversicherung in der sozialen Pflegeversicherung pflegeversichert. Privat Krankenversicherte müssen sich selbst kümmern und eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.

Die Pflicht, Vorsorge zu leisten, gilt auch für Beamte. Grundsätzlich können Beamte wählen wie sie sich versichern – privat oder freiwillig gesetzlich. Der überwiegende Teil der verbeamteten Personen versichert sich in der privaten Krankenversicherung. Auch weil der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe einen erheblichen Teil der Krankheitskosten übernimmt.

Private Pflegepflichtversicherung: wer muss sich versichern?

Eine junge Frau und ein älterer Mann lächeln sich an.

Privat Krankenversicherte müssen sich entweder bei ihrer Krankenversicherung oder einem anderen Anbieter pflegeversichern. Auch bei Pflegebedürftigkeit trägt der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe einen großen Teil der Kosten.
Die Pflegeleistungen in der Beihilfe sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben den Vorschriften des Bundes gibt es verschiedene länderspezifische Regelungen – je nach Bundesland deckt die Beihilfe 50 bis 70 Prozent.

Verbeamtete Personen, die in der gesetzlichen Pflegekasse versichert sind, bekommen Leistungen zur Pflege zur Hälfte von der Beihilfe und zur Hälfte von der Pflegekasse.

Was leistet die private Pflegepflichtversicherung für Beamte?

Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung entsprechen denen der gesetzlichen Pflegekassen. Pflegebedürftige Beamte haben Anspruch auf die Leistungen, wenn sie in den zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre pflegeversichert waren.

Der Weg zur Pflegeleistung

Um Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung – sowie der Beihilfe – zu erhalten, müssen pflegebedürftige Beamte einen Antrag auf Pflegeleistung stellen. Über die Höhe der Leistungen entscheidet der Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Ob ein Mensch pflegebedürftig und wie hoch sein Pflegegrad ist, ermittelt ein Gutachter in einer sogenannten Pflegebegutachtung. Bei gesetzlich Versicherten prüft der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit, bei privat Versicherten die Medicproof.

Außerdem steht den Pflegebedürftigen eine kostenfreie und neutrale Beratung durch einen Pflegeberater zu. Bei privat Pflegeversicherten führt die Compass private Pflegeberatung die Beratungen durch, auf Wunsch beim Versicherten zu Hause.


Anspruch auf Beihilfe zu Pflegeaufwendungen

Man sieht eine Frau, die einer älteren Frau mit Gehhilfe unterstützt.

Je nach Pflegegrad und wie gepflegt wird, erhalten privat versicherte Beamte eine festgelegte Summe als Leistung der privaten Pflegepflichtversicherung. Wer beihilfeberechtigt ist, erhält alle Leistungen der PPV anteilig, entsprechend seinem Beihilfeanspruch. Im Pflegefall ergeben die Leistungen der Pflegeversicherung und der Beihilfe zusammen 100 Prozent der zustehenden Ansprüche.

Beihilfe zu Pflegeaufwendungen beantragen

Die Pflegekassen rechnen Leistungen zur ambulanten oder stationären Pflege direkt mit der Pflegeeinrichtung ab. Beihilfe für Pflegeaufwendungen gewährt die Beihilfestelle nur auf Antrag des beihilfeberechtigten Pflegebedürftigen. Bewilligt die Beihilfestelle den Antrag, übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 70 Prozent der Pflegekosten.
Beantragen Sie die Beihilfe unbedingt fristgerecht. Es gilt: Innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beziehungsweise bei Pflegeleistungen der letzte Tag des Monats, in dem die Pflege erbracht wurde.

Leistungen bei ambulanter Pflege

Die private Pflegepflichtversicherung unterstützt die Pflege zu Hause (ambulant) und die Pflege im Heim (stationär), genau wie die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Leistungen für ambulante oder stationäre Pflege fallen unterschiedlich aus.

Pflegegeld für die Pflege

Pflegebedürftige, die zu Hause durch eine sogenannte Pflegeperson betreut werden, etwa Angehörige, Bekannte oder Ehrenamtliche, erhalten eine monatliche Pauschalbeihilfe. Der Pflegebedürftige kann das Geld für sich verwenden oder auch an die Pflegeperson weitergeben. Pflegegeld aus der privaten Pflegepflichtversicherung wird auf die Pauschalbeihilfe angerechnet.

Leistung

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegeld

-

316 Euro

545 Euro

728 Euro

901 Euro


Erstattung für häusliche Pflegehilfe

Beauftragt eine pflegebedürftige Person einen professionellen Pflegedienst, bezahlt sie entweder nach Zeitaufwand oder für vereinbarte Leistungen. Das kann Hilfe beim Führen des Haushalts sein, etwa Wäsche waschen, aufräumen, Wohnung putzen, kochen oder bei der körperbezogenen Pflege wie waschen und anziehen.
Aufwendungen für die häusliche Pflegehilfe sind beihilfefähig.

Leistung

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Erstattung für häusliche Pflegehilfe (maximal)

724 Euro

1.363 Euro

1.693 Euro

2.095 Euro


Außer dem Pflegegeld und der Kostenerstattung für häusliche Pflegehilfe, können pflegebedürftige Beamte weitere Leistungen in Anspruch nehmen.

Wichtige Informationen

Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 kann jeder Pflegebedürftige, der zu Hause gepflegt wird, den einheitlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat erhalten.


Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind oder diese erleichtern. Unter anderem Einmalhandschuhe, Masken, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen. Für diese Hilfsmittel stehen jedem Pflegebedürftigen 40 Euro im Monat zur Verfügung. Besteht durch die PPV Anspruch auf einen anteiligen Zuschuss, beteiligt sich auch die Beihilfe.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Um Pflegebedürftigen zu helfen, lange im eigenen Zuhause zu bleiben, ihren Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen und Kontakte aufrechtzuerhalten, gibt es die sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie entlasten zudem die Pflegepersonen. Um solche Angebote zu finanzieren, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 pro Monat bis zu 40 Prozent ihres zustehenden Sachleitungsbetrags einsetzen.

Wohngruppenzuschlag

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe wohnen, haben Anspruch auf einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro. Erbringt die PPV anteilig den Wohngruppenzuschlag, beteiligt sich auch die Beihilfe.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse für Anpassungen oder bauliche Veränderungen in der Wohnung, damit sie pflegegerecht wird. Pro Maßnahme steht Einzelpersonen 4.000 Euro zu. Erbringt die PPV anteilig Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, beteiligt sich auch die Beihilfe.

Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die vorübergehend nicht zu Hause von ihren Angehörigen betreut werden können, haben Anspruch auf Kurzzeitpflege. Die Leistung beträgt pro Kalenderjahr 1.774 Euro für acht Wochen. Aufwendungen für die Kurzzeitpflege sind beihilfefähig.

Verhinderungspflege

Sind pflegende Angehörige wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Aktivitäten verhindert, haben Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege. Für maximal sechs Wochen bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr. Aufwendungen für die Verhinderungspflege sind beihilfefähig.

Tipp: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege lassen sich flexibel kombinieren. Noch nicht verbrauchte Mittel aus der Verhinderungspflege, lassen sich für die Kurzzeitpflege verwenden. Wird der Anspruch auf Kurzzeitpflege im laufenden Kalenderjahr nicht voll ausgeschöpft, lassen sich die Leistungen der Verhinderungspflege aufstocken.

Leistungen bei teilstationärer Pflege

Können Pflegebedürftige nicht den ganzen Tag zu Hause von einem Angehörigen betreut werden, bietet sich eine teilstationäre Pflege an. Die Höhe der Leistung der Beihilfe beziehungsweise der Pflegekasse für die teilstationäre Pflege – Tages- oder Nachtpflege – richtet sich nach dem Pflegegrad der verbeamteten Person.

Für die Unterkunfts- und Verpflegungskosten kommt der Pflegebedürftige selbst auf.

Leistung

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Erstattung Teilstationäre Pflege (maximal)

bis zu 125 EUR (Entlastungsbeitrag)

689 Euro

1.298 Euro

1.612 Euro

1.995 Euro


Leistungen bei stationärer Pflege

Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, kann der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim betreut werden. Die Kosten fürs Pflegeheim setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Die Beihilfe und die Pflegepflichtversicherung übernehmen einen Teil davon, etwa die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und der Betreuung.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investition, Ausbildung sowie Zusatzleistungen werden nicht übernommen.

Leistung

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Erstattung Vollstationäre Pflege (maximal)

-

770 Euro

1.262 Euro

1.775 Euro

2.005 Euro


Zusätzlich beteiligen sich Beihilfe und Pflegepflichtversicherung am Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) mit einem monatlichen Zuschuss für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig davon, wie lange ein Pflegebedürftiger in einem Pflegeheim wohnt.

Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung für Beamte

Bei verbeamteten Personen, die in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind, entscheidet das Alter bei Versicherungsbeginn sowie der Gesundheitszustand über die Beiträge. Je später eine Person in die private Pflegepflichtversicherung eintritt, umso höher ist ihr Beitrag.

Um niemanden finanziell zu überfordern, gilt: Versicherte, die seit mindestens fünf Jahren privat pflegeversichert sind, zahlen maximal den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung. 2022 liegt der Höchstbeitrag für Versicherte ohne Beihilfeanspruch bei 147,54 Euro im Monat und für beihilfeberechtigte Beamte bei 73,77 Euro. Diese Beitragsbegrenzung gilt erst nach fünf Jahren.

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

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