Menschen, die ihren Alltag noch recht gut alleine meistern und deren Selbstständigkeit nur in geringem Maße eingeschränkt ist, können vom Medizinischen Dienst in den Pflegegrad 1 eingestuft werden. Das betrifft unter anderem Menschen mit geringen körperlichen Beeinträchtigungen aufgrund von Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Sie für den Pflegegrad 1 erfüllen müssen und welche Leistungen der Pflegekasse Ihnen zustehen.