Was Sie hier erwartet:

  • Erklärung gesetzliche Pflegeversicherung
  • Einführung und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
  • Weitere Zahlen und Fakten

Gesetzliche Pflegeversicherung

Gesetzliche Absicherung

Wer in Deutschland krankenversichert ist, kommt um die Pflegeversicherung nicht herum. Gut so, sichert sie doch im Ernstfall einen Teil der Kosten für die Pflege ab. Seit wann es die Pflegeversicherung gibt, warum sie eingeführt wurde und wer versichert ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wichtige Sozialversicherung
  • Versicherungspflicht: Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist automatisch pflegeversichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
  • Risikoabsicherung: Die Pflegeversicherung sichert das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ab.
  • Leistungen auf Antrag: Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftige nur auf Antrag. Dafür wird die Pflegebedürftigkeit überprüft.
  • Teilfinanzierung: Die Pflegeversicherung ist nur eine Basisabsicherung. Je nach Pflegebedarf können auch höhere Pflegekosten entstehen.
  • Beiträge: Finanziert wird die Pflegeversicherung über die Beiträge der Versicherten.

Basisabsicherung im Pflegefall für alle

Die Pflegeversicherung ist die jüngste Sozialversicherung hierzulande. Sie wurde am 1. Januar 1995 eingeführt und ist nach der Kranken-, Unfall-, Renten- sowie der Arbeitslosenversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland. Weil Pflegebedürftigkeit jeden treffen kann, ist sie von Beginn an eine Pflichtversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Im Pflegefall stehen allen – gesetzlich wie privat Versicherten – die gleichen Leistungen zur Verfügung.

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) regelt die gesetzlichen Grundlagen der Pflegeversicherung. Dort verankert sind alle Leistungen der häuslichen und stationären Pflege, die Menschen mit Pflegebedarf in Anspruch nehmen können. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit. Stellt der Pflegebedürftige einen Antrag auf Pflegeleistungen wird die Pflegebedürftigkeit und der Umfang des Pflegebedarfs durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ermittelt. Mit Genehmigung des Antrags erhält der Pflegebedürftige Sach- oder Geldleistungen für die Pflege. Je nach Pflegebedarf decken diese aber häufig nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten ab. Die Pflegeversicherung wird deshalb häufig auch als Teilkasko bezeichnet.

Menschen werden immer älter und pflegebedürftiger

Die Bevölkerung in den Industriestaaten wird immer älter, da macht Deutschland keine Ausnahme. So hat sich die Lebenserwartung in Deutschland von 1950 bis 2020 bei den Männern um 14,3 Jahre und bei den Frauen um 15 Jahre erhöht. Wurden 1950 geborene Männer im Durchschnitt noch 64,6 Jahre und Frauen 68,5 Jahre alt, ist die Lebenserwartung heute geborener Männer mittlerweile auf 78,9 Jahre gestiegen. Für heute geborene Frauen beträgt sie 83,6 Jahre. Alle Prognosen zeigen eine weitere Zunahme der Lebenserwartung.

Um so älter die Menschen werden, um so größer wird aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie auf Hilfe angewiesen sind. Pflege ist aber nicht nur eine Gefahr im höheren Alter. Fast jeder 5 Pflegebedürftige ist im Erwerbsfähigen Alter.  

Einführung der Pflegeversicherung 

Die zunehmende Pflegebedürftigkeit zeigte sich bereits viele Jahre vor der Jahrtausendwende. Während das Risiko einer Krankheit oder eines Unfalls aber bereits seit über 100 Jahren abgesichert ist, wurde über die Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung erst in den 1980er Jahren diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt haben Pflegebedürftige und deren Angehörige die Kosten für die Pflege selbst gezahlt. Immer mehr Menschen beantragten deshalb Sozialhilfe, was zu hohen Kosten bei den Sozialhilfeträgern führte. Im Jahr 1990 passierte der erste Gesetzesentwurf zur Vorsorge gegen das finanzielle Risiko bei der Pflege den Bundesrat. Aber erst vier Jahre später wurde die Einführung der Pflegeversicherung beschlossen: Am 1. Januar 1995 tritt das Pflege-Versicherungsgesetz (Pflege-VG) in Kraft, mit dem Ziel, die soziale Absicherung von Pflegebedürftigen umfassend zu verbessern. Dazu gehörten unter anderem: 

  • Finanzierung der Grundversorgung für die Pflege, um Familien finanziell zu entlasten.
  • Förderung der häuslichen Pflege, damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrem Zuhause bleiben können.
  • Verbesserung der sozialen Absicherung von pflegenden Angehörigen, die nicht berufstätig sind. Das soll deren Bereitschaft fördern, die häusliche Pflege zu übernehmen.

Bei der Einführung der Pflegeversicherung richteten sich die Leistungen nach dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Zur Einstufung wurden die Pflegestufen I bis III verwendet. Ausschlaggebend für die Zuordnung war der Zeitaufwand, den ein Angehöriger oder eine andere Pflegeperson für Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgungen benötigte. Zusätzlich gab es noch den sogenannten „Härtefall“, der einen besonders hohen Zeit- und Pflegeaufwand beinhaltete. Zu Beginn waren die Leistungen zunächst auf die häusliche Pflege begrenzt. Zu den typische Pflegeleistungen zählten – wie schon heute – Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege.

Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und wichtige Gesetzesänderungen

  • Juli 1996: 2. Stufe der Pflegeversicherung
    Kostenübernahme der stationären Leistungen für die Pflege
  • 1. Januar 2002: Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG)
    Verbesserung des Leistungsanspruchs für demente, geistig behinderte und psychisch kranke Pflegebedürftige, zum Beispiel durch zusätzliche Leistungen sowie die Förderung von niedrigschwelligen Angeboten zur Betreuung
  • 1. Januar 2005: Gesetz zur Berücksichtigung von Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (KiBG)
    Einführung des Beitragszuschlags für Kinderlose. Wer keine eigenen Kinder hat und über 23 Jahre ist, bezahlt einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,25 Prozent
  • 1. Juli 2008: Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
    Verbesserung der Rechte von pflegenden Angehörigen, die berufstätig sind: Freistellung von der Arbeit für zehn Tage bei einem akuten Pflegefall in der Familie sowie unbezahlte Freistellung von der Arbeit für maximal sechs Monate zur Pflege eines Angehörigen in der letzten Lebensphase
  • 1. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungs- Gesetzes (PNG)
    Verbesserte Leistungen für demente, geistig behinderte und psychisch kranke Pflegebedürftige, zum Beispiel durch die Förderung von Pflege-WGs. Zudem Einführung einer Förderung von Pflege-Zusatzversicherungen zur privaten Pflegevorsorge
  • 1. Januar 2015: Erste Pflegestärkungsgesetzes (PSG I)
    Angleichung der Leistungen für Menschen mit demenziellen oder psychischen Erkrankungen sowie geistigen Behinderungen an die Leistungen für Menschen mit vorrangig körperlich bedingter Pflegebedürftigkeit
  • 1. Januar 2017: Zweites Pflegestärkungsgesetzes (PSG II)
    Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die Gleichstellung von körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigten Menschen zum Ziel hat. Das ermöglicht allen Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Zudem werden die drei bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt
  • 1. Januar 2022: Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)
    Um pflegebedürftige Personen finanziell zu entlasten, erhalten die Pflegegrade 2 bis 5 seit 01. Januar 2022 einen sogenannten “Leistungszuschlag” zu den Heimplatzkosten.  Auch die Pflegesachleistungen und die Kurzzeitpflege wurden finanziell angepasst.

Weitere Fakten

Wie viele Pflegebedürftige gibt es derzeit in Deutschland?

Ende 2021 waren in Deutschland 4,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden

  • 3,76 Millionen Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt
  • 702.000 Pflegebedürftige vollstationär in einem Pflegeheim betreut

Wer ist versichert?

Jeder der krankenversichert ist, ist auch pflegeversichert. Weil auch die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung in Deutschland ist, ist somit jeder im Pflegefall abgesichert:

  • Gesetzliche Krankenversicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.
  • Privat Krankenversicherte sind in der privaten Pflegeversicherung pflichtversichert. Das kann bei der eigenen privaten Krankenversicherung sein oder bei einem anderen Anbieter.
  • Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte sind ebenfalls automatisch in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Sie können sich aber in den ersten drei Monaten nach Versicherungsbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Pflegepflichtversicherung eintreten.
  • Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die im Rahmen der Familienversicherung mitversichert sind, haben ebenfalls den Schutz der Pflegeversicherung. Sie müssen allerdings keine Beiträge zahlen.

Wer ist Träger der Pflegeversicherung?

Die Kosten für die Pflege übernehmen die Pflegekassen. Sie sind die Träger und unter dem Dach ihrer jeweiligen Krankenkasse angesiedelt sind. In Deutschland sind das derzeit 103 soziale und 46 private Pflegekassen.

Wie wird die Pflegeversicherung finanziert?

Die Pflegeversicherung wird von einem Großteil der Menschen in Deutschland selbst finanziert. Arbeitnehmer zahlen einen prozentualen Teil ihres Bruttolohns in die Pflegeversicherung ein. Arbeitgeber beteiligen sich aber daran und übernehmen die Hälfte des Beitrags. Rentner bezahlen hingegen den kompletten Beitrag zur Pflegeversicherung selbst, ebenso hauptberuflich Selbstständige. Privat Versicherte zahlen einen individuell ermittelten Beitrag. Auch sie erhalten einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers, in der Regel die Hälfte des Beitrags.

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