Berufstätige, die einen Angehörigen pflegen, sind doppelt belastet. Neben dem gesetzlichen Anspruch auf Freistellung oder Teilzeit helfen freiwillige Angebote des Arbeitgebers, die Betroffenen zu entlasten. Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, Beratungsangeboten und weiteren Maßnahmen können Arbeitgeber ihre pflegenden Mitarbeiter unterstützen.