Was Sie hier erwartet:

  • Pflegende Mitarbeiter und der gesetzliche Anspruch
  • Entlastung für pflegende Mitarbeitende
  • Finanzielle Unterstützung

Unterstützung für pflegende Mitarbeiter

Berufstätige, die einen Angehörigen pflegen, sind doppelt belastet. Neben dem gesetzlichen Anspruch auf Freistellung oder Teilzeit helfen freiwillige Angebote des Arbeitgebers, die Betroffenen zu entlasten. Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, Beratungsangeboten und weiteren Maßnahmen können Arbeitgeber ihre pflegenden Mitarbeiter unterstützen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzlicher Anspruch: Berufstätige dürfen für die Pflege von Angehörigen eine Auszeit nehmen oder zeitlich begrenzt in Teilzeit arbeiten. 
  • Flexible Arbeitsorganisation: Mobiles Arbeiten, Gleitzeit und Arbeitszeitkonten ermöglichen die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
  • Finanzielle Unterstützung: Darlehen, Zuschüsse oder geldwerte Leistungen unterstützen pflegende Mitarbeiter. 
  • Betriebsvereinbarung schafft Sicherheit: In einer speziellen Betriebsvereinbarung für pflegende Mitarbeiter werden sämtliche Angebote und Maßnahmen festgehalten.  

Pflegende Mitarbeiter: Eine Herausforderung für Unternehmen

Etwa zwei Drittel der pflegenden Angehörigen unter 65 Jahren sind berufstätig – Tendenz steigend. Dennoch hat nicht einmal jeder zweite Arbeitgeber betriebliche Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege etabliert.1) Unterstützende Angebote entlasten aber nicht nur die Betroffenen, sondern sind im Rahmen der Gesundheitsprävention auch für das Unternehmen ein Gewinn. 

Gesetzlicher Anspruch: Pflegezeit und Familienpflegezeit

Arbeitnehmer, die sich um die Pflege von Angehörigen kümmern, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Freistellung von der Arbeit. Die Grundlage dafür bilden das Pflegezeitgesetz sowie das Familienpflegezeitgesetz: Je nach Situation und Betrieb sind eine kurze oder eine längere Freistellung von der Arbeit sowie die Reduzierung der Arbeitszeit möglich:  

  • Kurze Auszeit für den Notfall: Jeder Arbeitnehmer kann sich bei einem akuten Pflegefall in der Familie einmalig bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen, um die Angehörigenpflege zu organisieren. Die Betroffenen erhalten während der Auszeit keinen Lohn, können aber Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse beantragen.
  • Freistellung bis zu sechs Monate: In Betrieben ab 16 Mitarbeitern ist auch eine längere Auszeit von der Arbeit möglich, wenn Arbeitnehmer einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen. Einen finanziellen Ausgleich gibt es nicht.
  • Recht auf Teilzeitarbeit: In größeren Betrieben ab 26 Mitarbeitern haben Arbeitnehmer das Recht, bis zu 24 Monate reduziert zu arbeiten, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit beträgt 15 Wochenstunden.

Flexible Arbeitszeiten entlasten Mitarbeiter

Unabhängig vom gesetzlichen Anspruch auf Freistellung und Teilzeitarbeit bieten flexible Arbeitszeitmodelle Arbeitnehmern einen echten Mehrwert. Da pflegende Angehörige häufig spontane Zeitfenster für die Begleitung zum Arzt oder für spezielle Pflegeaufgaben benötigen, können Gleitzeitarbeit oder Arbeitszeitkonten die Betroffenen deutlich entlasten. 

  • Gleitzeit und flexible Pausenregelungen: Um flexible Arbeitszeiten zu ermöglichen, müssen zunächst Arbeitsabläufe überprüft werden. Dabei gilt es Fragen zu klären, wie: Wann ist die Anwesenheit eines Mitarbeiters unverzichtbar? Welche Termine und Besprechungen können verlegt oder flexibel gestaltet werden?   
  • Arbeitszeitkonten: Großzügig ausgestaltete Arbeitszeitkonten ermöglichen es Mitarbeitern, eine größere Anzahl von Plus- oder Minusstunden langfristig auszugleichen und so auf unvorhersehbare Ereignisse flexibel zu reagieren. 
  • Arbeitszeit verkürzen: Die Möglichkeit, vorübergehend oder dauerhaft die Arbeitszeit zu reduzieren, entlastet Mitarbeiter in Phasen starker Belastung. In der Regel geht das allerdings mit Gehaltseinbußen einher.  
  • Altersteilzeit oder Vorruhestand: Viele ältere Arbeitnehmer schätzen Angebote der Altersteilzeit. Dabei können sie ab dem 55. Lebensjahr ihre Arbeitszeit reduzieren, die Lohneinbußen werden zu mindestens 20 Prozent, die Rentenzahlungen zu 80 Prozent vom Arbeitgeber übernommen. Unternehmen können die Kosten beispielsweise über einen Demografiefonds finanzieren, in den sie pro Beschäftigten eine feste Summe pro Jahr einzahlen.

Mobiles Arbeiten und Änderung der Arbeitsorganisation

Pflegende Arbeitnehmer benötigen mehr Flexibilität – nicht nur in Bezug auf die Arbeitszeit. Je nach Branche und Art der Tätigkeit bietet mobiles Arbeiten pflegenden Arbeitnehmern die Möglichkeit, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren. Dabei ist es sinnvoll, dass die Beschäftigten zumindest einen Teil der Arbeitszeit an ihrem regulären Arbeitsplatz verbringen. So können sie den Kontakt zum Betrieb und zum Team besser halten. In der Regel ist es hilfreich – und häufig auch notwendig –, die Arbeitsstrukturen zu ändern und beispielsweise klare Regeln für die Kommunikation, Dokumentation und Arbeitsübergabe aufzustellen. Idealerweise sollten alle Teammitglieder von der flexibleren Arbeitsgestaltung profitieren. Zudem hilft eine offene und vertrauensvolle Kommunikation innerhalb des Teams, gegenseitiges Verständnis zu schaffen. Der Führungskraft kommt hier eine besondere Rolle zu.

Information und Beratung für pflegende Mitarbeiter

Wird ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, ist der Bedarf an Information und Hilfe groß. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern für diese Situationen Informationsangebote bereitstellen, zeigen ihren Beschäftigten Wertschätzung auch in schwierigen Zeiten. Je nach betrieblichen Möglichkeiten kommen Informationsveranstaltungen, Einzelberatungen, Workshops oder Seminarreihen in Frage. Auch schriftliche Informationen in Form einer Notfallmappe oder Infobroschüren sind hilfreich. In vielen Betrieben hat sich ein sogenannter Pflegelotse als zentrale Ansprechperson bewährt. 
Tipp: Kleinere Betriebe, die ihren Mitarbeitern entsprechende Angebote machen möchten, sollten Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Unternehmen prüfen. Viele Leistungen oder Beratungsangebote lassen sich auch durch die Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Sozialstationen, Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden oder Pflegestützpunkten organisieren. 

Was ist ein Pflegelotse?

Ein betrieblicher Pflegelotse hilft Beschäftigten dabei, erste Fragen bei einem akut auftretenden Pflegefall zu klären und informiert zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Pflegelotsen sind Ansprechpartner, Vertrauenspersonen und Vermittler. 

Finanzielle Unterstützung

Pflegende Arbeitnehmer stehen häufig vor finanziellen Herausforderungen: Wer beruflich kürzertritt, bekommt weniger Gehalt. Die Leistungen der Pflegedienste oder Heime sind kostenintensiv und werden meist nicht vollständig von der Pflegekasse übernommen. Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten ihren Beschäftigten finanzielle Unterstützung zu bieten. Je nach Unternehmensgröße und -möglichkeiten haben sich folgende Angebote bewährt: 

  • Zinslose oder günstige Darlehen
  • Zuschüsse zu hauswirtschaftlichen Leistungen oder ambulanten Diensten
  • Vergünstigte Angebote und Services wie Essen auf Rädern, Vermittlung von Heim- und Rehaplätzen oder Pflegepersonal

Tipp: Eine betriebliche Pflegezusatzversicherung sichert in erster Linie den Arbeitnehmer selbst ab. Einige Modelle bieten aber auch an, Familienangehörige mitzuversichern. Davon kann wiederum der Mitarbeiter profitieren, wenn er im Pflegefall den mitversicherten Angehörigen pflegt. 

Betriebsvereinbarung schafft Sicherheit

Die Ausarbeitung einer speziellen Betriebsvereinbarung für pflegende Angehörige bietet viele Vorteile. In der Vereinbarung werden sämtliche Maßnahmen und Angebote für pflegende Mitarbeiter festgehalten. Auf diese Weise werden die Beschäftigten über ihre Möglichkeiten informiert. Zudem bietet die Vereinbarung Klarheit, Sicherheit und Planungsgenauigkeit, sowohl für Arbeitnehmer als auch für den Betrieb.  

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

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