Eine Frau zeigt einem Mann etwas auf einem Tablet.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Das papierlose Büro zieht ins Gesundheitswesen ein. Zwar lief die Einführung der Telematikinfrastruktur aufgrund technischer Probleme etwas schleppend an. Nun soll es aber schnell gehen und ab 2024 soll das elektronische Rezept, ab 2025 die elektronische Patientenakte verbindlich eingeführt werden. Das müssen Sie darüber wissen.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte wurde 2021 eingeführt – zunächst als Service, den Versicherte freiwillig nutzen können. In diesem digitalen Aktenordner lassen sich z.B. medizinische Diagnosen, Medikamentenlisten, Röntgenbilder, Arztbriefe oder Entlassdokumente von Kliniken speichern. Ziel ist es, dass an der medizinischen Versorgung beteiligte Fachpersonen unabhängig von Ort, Zeit und Papierakte auf therapierelevante Patienteninformationen zuzugreifen können. Damit soll vermieden werden, dass Informationen verloren gehen – zum Beispiel an der Schnittstelle zwischen ärztlicher Überweisung ins Krankenhaus und stationärer Behandlung. Damit dies gelingt, soll die elektronische Patientenakte ab 2025 für alle gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland eingerichtet werden, sofern sie dem nicht ausdrücklich widersprechen (Opt-Out-Prinzip).

Patientendaten sicher speichern lassen

Im Moment ist die Nutzung der ePA noch freiwillig (Stand: August 2023). Patienten müssen dafür die dazugehörige App bei ihrer Krankenkasse herunterladen und sich dafür registrieren. Alternativ können Versicherte ohne Smartphone schriftlich oder telefonisch eine Teilnahmeerklärung bei ihrer Krankenkasse anfordern und diese unterschrieben zurücksenden. Dann richtet die Kasse die ePA für sie ein. Patienten können dann ihre Patientenakten in der Arztpraxis mit ihrer PIN auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) speichern lassen. Dies erfolgt verschlüsselt, sodass nur der oder die Versicherte selbst und von ihr oder ihm bevollmächtigte Personen darauf Zugriff bekommen.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Ärztinnen und Ärzte können seit September 2022 ihre Rezepte auf elektronischem Wege erstellen. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Apotheken in Deutschland technisch dazu in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen. Diese enthalten ausgedruckt oder digital einen Rezept-Code, der ähnlich wie ein QR-Code aussieht und mit dem Ausdruck oder per Smartphone in der Apotheke eingelöst werden kann. Seit Juli 2023 können Versicherte ihr E-Rezept auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen. Ab 2024 sollen Arztpraxen dann dazu verpflichtet sein, E-Rezepte auszustellen. Dann entfällt das rosafarbene Papierrezept ganz. Der Arzt oder die Ärztin unterschreibt die Verordnungen nicht mehr von Hand, sondern signiert sie digital. Das geht schneller und soll sowohl die Praxis als auch die Apotheken entlasten, welche die Verordnungsdaten dann direkt übermittelt bekommen. Auch für Patienten soll das E-Rezept laut Bundesgesundheitsministerium mehr Komfort bieten und so manchen Weg in die Praxis ersparen. Folgerezepte können etwa dann ohne erneuten Arztbesuch ausgestellt werden.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Die Verordnung wird digital signiert und dann sicher in einem elektronischen System – der Telematikinfrastruktur (TI) sicher gespeichert. Das ist eine Datenstraße, an die Apotheken, Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenkassen angeschlossen sind. Der Patient oder die Patientin kann das E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte in seiner Apotheke einlösen. Alternativ gibt es nach wie vor den Papierausdruck mit Rezept-Code, den die Apotheke einscannt und so die Daten direkt in ihr System einliest. Via App können Patientinnen und Patienten das E-Rezept ebenfalls einlösen und an die Apotheke ihrer Wahl weiterleiten. Dabei lässt sich sogar im Vorfeld checken, ob ihr Medikament in der Apotheke verfügbar ist und für sie reserviert werden kann. Wie gewohnt kann das Rezept in der Apotheke vor Ort abgeholt oder bei einer Online-Apotheke oder Apotheke mit Lieferservice bestellt werden.

Die E-Rezept-App

Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, brauchen gesetzlich Versicherte ein Smartphone und die E-Rezept-App der gematik. Diese zum Download und weitere Informationen rund die Nutzung des E-Rezepts ohne Endgerät finden Sie hier

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