Ab dem Pflegegrad 2 steht Pflegebedürftigen, die zuhause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden, Pflegegeld zu. Die Pflegebedürftigen können frei über das Geld verfügen. Es ist aber insbesondere dafür gedacht, pflegenden Angehörigen eine Anerkennung zukommen zu lassen. Wie Sie das Pflegegeld beantragen, wie Sie es verwenden können und was steuerlich zu beachten ist.