Eine Frau beißt nachdenklich auf einen Stift und schaut dabei auf einen Laptop.

Was Sie hier erwartet:

  • Klärung wichtiger Fragen bezüglich der tariflichen Pflegezusatzversicherung

FAQ zur tarif­li­chen Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung

Das Wich­tigste zur tarif­li­chen Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung

Warum sollten Gewerkschaften eine tarifliche Pflegeversicherung abschließen? Wer kann die tarifliche Pflegezusatzversicherung erhalten und wer zahlt die Beiträge? Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den tariflichen Zusatzschutz für die Pflege.

Was ist eine tarif­liche Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung?

Man sieht eine Frau und einen Mann, die von einem Mann beraten werden.

Bei der tariflichen Pflegeversicherung werden alle tariflich Beschäftigten einer Branche, im Rahmen eines Tarifvertrages, gegen das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit versichert. Vorbild hierzu ist zum Beispiel der Tarifvertrag der Gewerkschaft IG BCE und dem Arbeitgeberverband BAVC der Chemie-Industrie. Damit sind seit Juli 2021 alle Tarif-Beschäftigten mit einer tariflichen Pflegezusatzversicherung, gegen das hohe Kostenrisiko im Pflegefall, abgesichert.

Warum ist eine tarif­liche Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung wichtig?

Jeder zweite Mann und drei von vier Frauen werden im Laufe ihres Lebens zum Pflegefall. Pflege – ob nun zu Hause oder in einem Pflegeheim – ist mit hohen Kosten verbunden. Das Problem: Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil davon. Alle anderen Kosten muss der Pflegebedürftige selbst zahlen – aus seinem Einkommen wie der Rente oder aus seinem Vermögen. Bei der Pflege in einem Pflegeheim können das zum Beispiel monatlich über 2.000 Euro sein. Pflege bedeutet somit für jeden Menschen ein hohes finanzielles Risiko, das eine Pflegezusatzversicherung absichern kann.

Fragen zur tarif­li­chen Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung

Wer ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler?

Das Unternehmen, bei dem der Beschäftigte angestellt ist, ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler.

Müssen alle Beschäftigten versichert werden?

Im Rahmen des Tarifvertrages werden alle tariflich Beschäftigten obligatorisch versichert.

Können auch außertariflich Beschäftigte versichert werden?

Ja, außertariflich Beschäftigte können im Rahmen einer Betriebsvereinbarung mit einer betrieblichen Pflegezusatzversicherung abgesichert werden.

Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?

Nein, eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig. Das ist ein großer Vorteil für die Beschäftigten, den sie als Privatperson beim Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung nicht haben. So können auch kranke Mitarbeiter versichert werden.

Können auch Schwerbehinderte versichert werden?

Ja, es können alle berechtigten Beschäftigten versichert werden, auch Personen, die eine Schwerbehinderung haben. Ausgenommen sind nur Pflegebedürftige oder Personen, die sich bereits im Antragsprozess für eine Pflegebedürftigkeit befinden.

Welche Leistungen für den Pflegefall können vereinbart werden?

Die Leistungen können flexibel nach dem gewünschten Leistungsfokus oder nach dem vorhandenen Budget für alle Mitarbeiter im Tarifvertrag von den Tarifparteien festgelegt werden.

Warum sollte sich eine Gewerkschaft für eine Pflegezusatzversicherung in einem Tarifvertrag einsetzen?

Gewerkschaften sind schon immer Treiber von sozialen Innovationen und Absicherungen für Beschäftigte. Die finanzielle Absicherung von pflegebedürftigen Beschäftigten, reduziert deren hohe Belastungen und bewahrt vor einer existenzbedrohlichen Kostenbelastung im Fall der Pflege.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn ein Beschäftigter das Unternehmen innerhalb der Branche wechselt?

Der Beschäftigte kann den Vertrag unkompliziert mit zu dem neuen Unternehmen innerhalb der gleichen Branche mitnehmen und dort weiterführen. Die bereits aufgebauten Alterungsrückstellungen werden übertragen.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?

Der Mitarbeiter erhält die Möglichkeit, den Vertrag privat fortzuführen. Die Beiträge für die Versicherung zahlt er dann selbst. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig. Bereits aufgebaute Alterungsrückstellungen werden übernommen.

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