Eine Frau und ein Mann sitzen Arm in Arm auf dem Boden und schauen in die Ferne.

Krankenkassenwahlrecht

Ihre Krankenkasse, Ihre Entscheidung: In Deutschland hat jeder das Recht, seine Krankenkasse frei zu wählen. Dabei kann es lohnen, sich die Angebote der Krankenkassen genau anzusehen. Was bei der Wahl und beim Wechsel zu beachten ist, lesen Sie hier.

Was versteht man unter Krankenkassenwahlrecht?

In Deutschland gilt die freie Krankenkassenwahl, das sogenannte Krankenkassenwahlrecht. Das bedeutet, jeder Mensch kann selbst entscheiden, bei welcher Krankenkasse er sich versichern lassen will. Ausnahme: Einige Krankenkassen sind ausschließlich in bestimmten Regionen, für bestimmte Berufsgruppen oder Unternehmen zugänglich. Diese Krankenkassen nehmen lediglich Versicherte auf, die entweder in der jeweiligen Region leben oder arbeiten, der angegebenen Berufsgruppe angehören oder Mitarbeitende des betreffenden Unternehmens sind.

Kann man einfach so seine Krankenkasse wechseln?

Eine telefonierende Frau sitzt vor einem Computer an einem Schreibtisch.

Wer sich für eine Krankenkasse entschieden hat, ist für 12 Monate an diese Kasse gebunden. Danach können Sie jederzeit die Krankenkasse wechseln. Die Kündigungsfrist bei einer gesetzlichen Krankenkasse beträgt in der Regel zwei Monate. Bei privaten Krankenversicherungen gelten andere Fristen. Darüber hinaus gibt es noch folgende Besonderheiten:

  • Bei einem neuen Job kann sofort die Krankenkasse gewechselt werden. Kündigungsfristen oder die 12-monatige Bindungsfrist müssen nicht beachtet werden.
  • Erhöht eine Krankenkasse den Beitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Krankenkasse kann dann mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden, auch wenn noch eine Bindungsfrist besteht.
  • Familienversicherte können die Kasse nicht wechseln. Sie sind stets an die Kassenwahl des Angehörigen gebunden.

Warum die Krankenkasse wechseln?

Die meisten medizinischen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind per Gesetz geregelt und für alle Kassen gleich. Krankenkassen dürfen allerdings ihr Angebot erweitern und zusätzliche Leistungen anbieten. Hierzu gehören beispielsweise Reiseschutzimpfungen, Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung oder Erstattungen für osteopathische Behandlungen. Auch Bonussysteme, Wahltarife oder Serviceangebote sind bei den Kassen meist verschieden. Ebenso können sich die Versicherungsbeiträge bei den Krankenkassen unterscheiden. Es kann sich also lohnen, die Kassen nach ihren zusätzlichen Angeboten zu vergleichen und eine Krankenkasse zu wählen, die zu den individuellen Gesundheitsanforderungen passt.

Versicherungspflicht
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Das heißt, jeder Mensch muss eine Krankenversicherung abschließen. Diese Pflicht soll sicherstellen, dass jeder Mensch bei Krankheit abgesichert ist und die medizinischen Behandlungen erhält, die benötigt werden.

Krankenversicherung: Wann gesetzlich, wann privat?

Einzigartig in Europa wird die Krankenversicherung in Deutschland von zwei Systemen getragen: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Mit rund 90 Prozent ist der Großteil der Bevölkerung in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bestimmte Personengruppen dürfen oder müssen sich hingegen privat krankenversichern. Dazu gehören Selbstständige, Beamte sowie Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt, das die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Auch sie können unter allen privaten Versicherungsanbietern ihre Versicherung frei wählen.

Wie kann ich die Krankenkasse wechseln?

Der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse läuft in der Regel ganz einfach ab: Dafür füllen Sie bei der Krankenkasse Ihrer Wahl einen Mitgliedsantrag aus. Die neue Kasse berechnet dann die Kündigungsfrist und informiert Ihre bisherige Kasse über den Wechsel. Als gesetzlich Versicherter ist der Wechsel ohne Kündigung der alten Kasse möglich. Privat Versicherte müssen hingegen ihre alte Kasse schriftlich kündigen.

Sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet einen aufzunehmen?

Ja, die von Ihnen ausgewählte Krankenkasse ist verpflichtet, die Mitgliedschaft ohne Berücksichtigung von Faktoren wie Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand anzuerkennen. Gesundheitsprüfungen oder ähnliche Verfahren finden bei gesetzlichen Krankenversicherungen nicht statt.

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