Eine Frau steht vor einem Fenster und hält ein Tablet in der Hand und lächelt.

Individuelle Gesundheitsleistungen nutzen

Individuelle Gesundheitsleistungen (Abk. IGel) sind ärztliche Leistungen, die Patienten und Patientinnen selbst zahlen müssen. Warum es IGeL gibt und worauf Sie achten sollten, bevor Sie sich für so eine Leistung entscheiden, erfahren Sie hier. 

Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind Behandlungen oder Untersuchungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Deren Kosten übernehmen die Krankenkassen somit nicht. Werden Patienten oder Patientinnen solche Leistungen in der ärztlichen Praxis angeboten, müssen sie diese selbst bezahlen.

Darum zahlen gesetzliche Krankenkassen IGeL nicht

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Leistungen, die per Gesetz „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind. Zudem müssen die Leistungen medizinisch notwendig sein und der Nutzen sollte den Schaden überwiegen, der möglicherweise durch die Behandlung oder Untersuchung entstehen kann.

Ob eine Leistung diese Voraussetzungen erfüllt, wird in wissenschaftlichen Studien ermittelt. Liegen Ergebnisse dazu vor, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Vertretern von Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenkassen, ob die Leistung in den Leistungskatalog aufgenommen wird. Lehnt der G-BA eine Leistung ab, dürfen die Krankenkassen die Kosten dafür nicht übernehmen. Ärztliche Praxen können diese Leistung dennoch als private Leistung anbieten.

Welche IGeL gibt es?

Zwei Frauen, die sich dehnen und Sport machen.

Schätzungsweise gibt es mehr als 100 IGeL, die in ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Praxen angeboten werden. Zu den am häufigsten angeboten und nachgefragten IGeL gehören:

  • Großes Blutbild zur Gesundheitsvorsorge
  • PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
  • Ultraschall zur Früherkennung von Gebärmutter- und Eierstockkrebs
  • Ultraschall zur Früherkennung von Brustkrebs
  • Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung
  • Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung
  • Sport-Check
  • Stoßwellentherapie aufgrund eines Tennisarms oder bei Fersenschmerzen

Auch die professionelle Zahnreinigung (PZR) oder Osteopathie-Behandlungen zählen zu den Individuellen Gesundheitsleistungen. Einige Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten dafür, weil sie diese Leistung als sogenannte Satzungsleistung anbieten. Das ist möglich, weil die Leistung noch nicht vom G-BA geprüft und ausgeschlossen wurde.

Wichtig zu wissen: Besteht der Verdacht auf eine Krankheit, kommen weitere Untersuchungen hinzu, die dann zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden. So übernimmt zum Beispiel die Krankenkasse die Kosten für den PSA-Test, wenn sich bei der Prostata-Vorsorgeuntersuchung ein Verdacht auf Prostatakrebs ergibt.

IGeL nutzen: Das müssen Sie wissen

Bevor Sie eine IGeL in Anspruch nehmen, gilt es noch, einige Aspekte zu klären – unabhängig davon, ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die IGeL vorschlägt oder Sie diese selbst wünschen:

  • Der Arzt oder die Ärztin sollte Sie darüber aufklären, warum diese IGeL für Sie empfehlenswert ist
  • Der Arzt oder die Ärztin sollte darüber informieren, ob es für den Nutzen der IGeL wissenschaftliche Belege gibt
  • Der Arzt oder die Ärztin sollte Sie über mögliche Risiken oder Nebenwirkungen aufklären
  • Vor der Behandlung muss über die voraussichtlichen Kosten informiert werden
  • Vor der Behandlung müssen Sie schriftlich in die Behandlung einwilligen

Grundsätzlich gilt: Trauen Sie sich, Fragen zu stellen, wenn Sie Bedenken haben. Zum Beispiel, ob es für Ihr gesundheitliches Problem auch Untersuchungen oder Behandlungen gibt, die von der Krankenkasse übernommen werden. Zudem müssen Sie sich nicht sofort für die Inanspruchnahme der IGeL entscheiden. In der Regel sind IGeL nicht dringend und Sie können die Entscheidung auch bis zum nächsten Termin aufschieben.

Linktipp: IGeL-Monitor als Entscheidungshilfe

Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) prüft und bewertet die einzelnen individuellen Gesundheitsleistungen und veröffentlicht die Ergebnisse auf dem unabhängigen Internetportal www.igel-monitor.de. Diese Informationen helfen Ihnen dabei, zu entscheiden, ob Sie bestimmte IGeL in Anspruch nehmen möchten oder nicht.

Wie werden Individuelle Gesundheitsleistungen abgerechnet?

Wird eine IGeL in der Praxis durchgeführt, erhalten Sie dafür im Anschluss eine Privatrechnung. Diese muss selbst bezahlt werden und kann in der Regel nicht zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Auf der Rechnung sollten alle Leistungen, die durchgeführt wurden, aufgelistet sein. Zudem sollte die Rechnung die Gebührennummer, den Betrag sowie den Steigerungssatz für jede einzelne Leistung enthalten. Vorkasse oder eine Anzahlung für eine IGeL sind unzulässig.

Die betriebliche Krankenversicherung der HanseMerkur unterstützt Ihre Beschäftigten mit vielen medizinischen Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Sie zahlt zum Beispiel zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder übernimmt die Kosten für die professionelle Zahnreinigung. Damit unterstützen Sie nicht nur die persönliche Gesundheitsvorsorge Ihrer Mitarbeiter, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zur finanziellen Entlastung.

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