Bei der Einführung der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) in das Unternehmen kommen schnell Fragen zur korrekten Versteuerung auf. Birgit Ennemoser, Expertin für Lohnabrechnung bei Auren, erklärt in diesem Gastbeitrag welche Entscheidungsoptionen es für Unternehmen gibt. Wichtig: Für die endgültige steuerliche Bewertung sollte immer der Steuerberater des Unternehmens mit einbezogen werden, da bei diesem in der Regel die Haftung liegt.