Was Sie hier erwartet:

  • Ungeplante Freistellung von der Arbeit
  • Anleitung zur Pflegegrad Beantragung
  • Frage Klärung, ob Pflege zu Hause oder in einem Heim

Plötzlicher Pflegefall – Schritt für Schritt zur Leistung

Pflegebedürftigkeit im Alter entwickelt sich häufig über Jahre. Durch Krankheit oder Unfall kann sie aber auch schnell und unerwartet eintreten. Plötzlich gibt es viele Fragen zu klären und Entscheidungen zu treffen. Lesen Sie hier, was die ersten Schritte sind, wo Sie als Angehöriger Beratung finden und wie sich die Pflege organisieren lässt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kurzfristige Freistellung von der Arbeit: Um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren, steht Ihnen eine kurzzeitige Freistellung von der Arbeit bis zu zehn Tagen zu.
  • Pflegegrad beantragen: Um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Pflegegrad beantragt werden. 
  • Anspruch auf Beratung: Pflegestützpunkte, Seniorenbüros und Pflegekassen beraten Angehörige zu allen Fragen rund um die Pflege.
  • Pflege organisieren: Pflege zuhause oder in einem Heim? Je nach Form der Pflege müssen Aufgaben verteilt und Dienste beauftragt werden. 

Plötzlicher Pflegefall: Kurzfristige Freistellung von der Arbeit

Ein akuter Pflegefall duldet keinen Aufschub. Um einen Pflegegrad zu beantragen und die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren, können Sie sich kurzfristig bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. Dafür ist kein Pflegegrad notwendig. Während der Freistellung erhalten Sie keinen Lohn. Sie können aber Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragen, um diese Zeit finanziell abzusichern. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt

Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung stellen – diese ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, denn die Leistungen erhalten Sie erst ab Antragstellung. 

Schritt 1: Formlosen Antrag stellen

Stellen Sie den Antrag zunächst formlos – das spart Zeit. Teilen Sie Ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung telefonisch oder schriftlich mit, für wen Sie einen Pflegegrad beantragen möchten und geben Sie die Versichertennummer an. Lassen Sie sich den Eingang des Antrags bestätigen. Ihre Pflegeversicherung schickt Ihnen im Anschluss ein Antragsformular zu, in dem Sie genauere Angaben machen müssen.  

Schritt 2: Antragsformular ausfüllen

Im Antragsformular müssen Sie unter anderem angeben, ob Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beantragen wollen oder ob Sie eine vollstationäre Pflege wünschen. Sie sollten sich daher überlegen, wie Sie die Pflege organisieren wollen: Soll die pflegebedürftige Person zuhause durch Angehörige, durch einen ambulanten Pflegedienst oder aber in einer stationären Einrichtung versorgt werden? Eine Änderung ist später noch jederzeit möglich.

Schritt 3: Termin zur Pflegebegutachtung

Nach der Antragstellung meldet sich der Medizinische Dienst (MD) oder – bei privat Versicherten – der Gutachterdienst MEDICPROOF bei Ihnen, um einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren. In der Regel findet dieser bereits 14 Tage nach Antragstellung statt. Bei der Begutachtung erfasst der Gutachter die Selbständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen, stellt gegebenenfalls die Pflegebedürftigkeit fest und ermittelt den Umfang des Pflegebedarfs. 

Innerhalb weniger Wochen – spätestens nach 25 Arbeitstagen – erhalten Sie von der Pflegeversicherung Antwort, ob und welcher Pflegegrad erteilt wurde. Dieser bestimmt den Umfang der Leistungen.  

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Anspruch auf Pflegeberatung

Ist ein Schlaganfall oder eine schwere Krankheit Auslöser der plötzlichen Pflegebedürftigkeit, bieten die Sozialdienste in Kliniken eine Anlaufstelle, um erste Fragen zu klären. Sobald Sie einen Pflegegrad beantragt haben, haben Sie das Recht auf eine umfassende, kostenlose und unabhängige Pflegeberatung.

Diese kann von der Pflegeversicherung selbst oder einer unabhängigen Beratungsstelle durchgeführt werden. Kompetente Anlaufstellen sind beispielsweise die Pflegestützpunkte, die es in fast allen Bundesländern gibt. Auch Seniorenbüros und Wohlfahrtsverbände bieten häufig eine unabhängige Pflegeberatung an. 

Pflegeberater klären den persönlichen Hilfebedarf und beraten umfassend über Leistungen und Angebote im Bereich der Pflege. Auch die Frage, wie die Pflege organisiert werden soll, kann mit dem Pflegeberater besprochen werden.  

Pflege im eigenen Zuhause oder in einem Heim?

Die Entscheidung, ob die Pflege im eigenen Zuhause oder in einem Pflegeheim erfolgen soll, ist nicht einfach. Viele Faktoren müssen berücksichtigt werden: Wie hoch ist der Pflegeaufwand? Lässt er sich im eigenen Zuhause oder dem der Pflegeperson überhaupt bewältigen? Wie viel kann und will ich als Angehöriger leisten, wer kann unterstützen? Welche externen Dienste können hinzugezogen werden? Auch die finanziellen Möglichkeiten sowie die Wünsche des Pflegebedürftigen gilt es zu berücksichtigen. 
Hier die wichtigsten Vor- und Nachteile im Überblick: 

Vorteile Nachteile
Pflege zuhause/td> + gewohnte Umgebung
+ meist kostengünstiger
+ mehr eigener Raum für den Pflegebedürftigen
+ mehr individuelle Entscheidungen möglich
- höhere Belastung der Angehörigen
- mehr Organisation nötig
- gegebenenfalls sind Umbauten nötig
Pflege in einem Pflegeheim + professionelles Umfeld
+ weniger Belastung für Angehörige
+ klare Tagesstruktur und festes soziales Umfeld
- höhere Kosten
- ungewohnte Umgebung
- nur ein Zimmer als Rückzugsort
- weniger Kontakt zur Familie
Neben der vollstationären Pflege und der Pflege zuhause gibt es verschiedene weitere Wohnformen und Dienste wie betreutes Wohnen, Pflege-Wohngemeinschaften oder Tagespflege. Informieren Sie sich am besten auch hier, ob ein solches Angebot für den Pflegebedürftigen in Frage kommt.

Tipp: Vorsorgevollmacht klären

Kann der Pflegebedürftige wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, muss eine bevollmächtige Person dies stellvertretend tun. Klären Sie daher frühzeitig, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt und wer dort eingetragen ist.   

Kurzzeitpflege als Zwischenlösung

Lässt sich die Pflege kurzfristig nicht organisieren, können Sie zunächst eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen. Achtung: Die Kosten werden zwar von der Pflegeversicherung übernommen, häufig sind dadurch aber nicht alle entstehenden Kosten gedeckt. Die Kurzzeitpflege in einem Heim ermöglicht es, einen Zeitraum von bis zu acht Wochen im Jahr zu überbrücken. 

Pflege organisieren, Aufgaben verteilen

Insbesondere bei höherem Pflegebedarf kann die Pflege zuhause zu einem Vollzeitjob werden. Verschaffen Sie sich – gegebenenfalls mit Ihrem Pflegeberater – einen Überblick über den Hilfebedarf und die anfallenden Aufgaben. Überlegen Sie, welche Aufgaben von externen Dienstleistern, zum Beispiel einem Pflegedienst oder Sozialverbänden, oder auch von anderen Angehörigen, Freunden oder Nachbarn übernommen werden können. Behalten Sie dabei Ihre eigenen Kapazitäten und Kräfte im Blick.

Mehr zur Unterstützung pflegender Angehöriger finden Sie hier:

Wo pfle­gende Ange­hö­rige Unter­stüt­zung finden

Die Pflegeberatung der Pflegekassen ist die erste Anlaufstelle für pflegende Angehörige. Daneben gibt es zahlreiche weitere Angebote

Weitere Informationen

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